Lieferung einer Roboterzelle zur additiven und subtraktiven Fertigung Referenznummer der Bekanntmachung: GG/AS/4/2021/520050933
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Roboterzelle zur additiven und subtraktiven Fertigung
Lieferung einer Roboterzelle zur additiven und subtraktiven Fertigung.
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Der Lehrstuhl für Produktionssysteme hat im Rahmen eines HBFG Antrags seitens der DFG eine zweckgebundene Förderung bewilligt bekommen. Mit diesen Mitteln soll eine Roboterzelle beschafft werden, welche additive und subtraktive Fertigungsprozesse kombiniert.
Zur Realisierung der geplanten Forschungsvorhaben ist eine spezielle laserschutzsichere Roboterzelle erforderlich. Es ergibt sich eine Roboterzelle welche 2 Roboter beinhaltet. Der eine Roboter ist für ein drahtgestütztes Laserauftragschweißen und der andere Roboter für eine Fräsbearbeitung ausgestattet. Es soll auf einer Baufläche von ca. 2 m x 3 m gefertigt werden. Dadurch ergibt sich ein entsprechend großer Tisch (oder ähnliches) mit Spannmöglichkeiten sowie der Möglichkeit Kühlschmierstoff zu sammeln und abzutransportieren. Um die Erreichbarkeiten der Roboter zu erhöhen und sicherzustellen, dass der gesamte Bauraum genutzt werden kann, wird eine Linearachse eingeplant auf der sich die Roboter bewegen können. Weiterhin wird ein Dreh-/Kipptisch (bis 500 kg belastbar) eingeplant, um auch die Flexibilität bei der Bauteilausrichtung zu erhöhen. Aufgrund des geplanten Laserauftragschweißens, ist eine entsprechende aktive Laserschutzzelle erforderlich. Diese soll über ein großes „L-Tor“ verfügen, damit auch schwere Bauteile mit einem Hallenkran in das Innere der Zelle transportiert werden können. Einer der Roboter muss zudem über ein System zum optischen Abtasten von Oberflächen verfügen, damit ein präziser Fertigungsprozess möglich ist. Neben einer Druckluftzuführung an das Bearbeitungswerkzeug ist eine um-schaltbare Gaszufuhr vorzusehen. Dabei soll zwischen den (vor Ort vorhandenen) Gasen Argon, Stickstoff und Helium umgeschaltet werden können. Die Roboterzelle muss über einen Sauerstoffsensor/eine Gaswarnanlage verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sach-,Vermögens- und Personenschäden,
b) Angaben Umsatzzahlen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare Aufträge und auf den Unternehmensgesamtumsatz.
Hinweis: Die Angaben zu den vorstehenden Buchstaben a) bis b) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 – Angebotsvordruck zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie die Vergabeunterlagen. Diese werden ausschließlich dort elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Rückfragen sind dort schriftlich einzustellen. Bei postalischer Übermittlung des Angebotes hat dies in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist zwingend von außen sichtbar mit dem unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DB0G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de