Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gemeinde Havixbeck
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2591 / 926-140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havixbeck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://havixbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gemeinde Havixbeck
Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Ökostromliefervertrag an die Abnahmestellen der Gemeinde Havixbeck. Die Vergabe erfolgt in einem Los mit 3 Titeln (Titel 1: RLM-Abnahmestellen (0,413 Mio. kWh); Titel 2: SLP-Abnahmestellen (0,311 Mio. kWh); Titel 3: Straßenbeleuchtung (0,223 Mio. kWh)). Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Belieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Die Ökostromlieferung muss einen mind. Anteil von 33 % aus Neuanlage aufweisen, welches mit der Einreichung einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen ist. Zur Risikominimierung findet eine Preisindizierung des Angebotspreises statt. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Havixbeck
Die Ökostromlieferung soll an 2 RLM-Abnahmestelle, 45 SLP-Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Havivbeck erfolgen. (RLM-Abnahmestelle (0,413 Mio. kWh); SLP-Abnahmestellen (0,311 Mio. kWh);Straßenbeleuchtung (0,223 Mio. kWh). Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Belieferung ist zweimal um jeweils ein Lieferjahr möglich. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2025, also nach dem vierten Lieferjahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Unternehmen, Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Referenzliste mit mind. 3 mit dem Lieferumfang vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Lüdinghausen – Zentrale Vergabestelle, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 212
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.