Bündelausschreibung Stromlieferung 2022 ff. Kreis Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002909
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-guetersloh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bündelausschreibung Stromlieferung 2022 ff. Kreis Gütersloh
Ausschreibung der Stromlieferung für den Kreis Gütersloh, die Städte Rietberg, Borgholzhausen und Schloß Holte Stukenbrock, die Gemeinden Langenberg und Herzebrock-Clarholz sowie die wertkreis Gütersloh gGmbH für die Jahre 2022 ff.
Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Gütersloh
35 Abnahmestellen mit ca. 7 429 MWh/Jahr, Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung, 100 % Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, d.h. am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarifabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Gütersloh
434 Abnahmestellen mit ca. 3 319 MWh/Jahr, Niederspannung ohne Leistungsmessung, 100 % Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, d.h. am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Kreis Gütersloh
185 Abnahmestellen mit ca. 1 299 MWh/Jahr, 100 % Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, d.h. am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Kreis Gütersloh
11 Abnahmestellen mit ca. 1 870 MWh/Jahr, Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung, 100 % Ökostrom.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, d.h. am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarifabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Kreis Gütersloh
36 Abnahmestellen mit ca. 574 MWh/Jahr, Niederspannung ohne Leistungsmessung, 100 % Ökostrom.
Der Stromliefervertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 11 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, d.h. am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung, Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen)
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers; Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen; Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-Fehlbetrag.
Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate oder Herkunftsnachweise (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt: Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt. Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt; Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Auktionsverfahren startet frühestens 2 Arbeitstage nach Versendung der Aufforderung, spätestens am 1.9.2021.
Im Rahmen des elektronischen Auktionsverfahrens dürfen die eingereichten Angebotspreise nachgebessert werden. Hierbei gilt für nachgebesserte Angebote eine Mindestunterschreitung zur Angebotssumme des jeweils aktuellen Bestbieters von 0,05 %. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Auktionsverfahren zu verzichten und den Zuschlag direkt auf das Erstangebot zu erteilen. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit zur Nachbesserung des Angebotes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.