Halbschuhe und Pumps weiß, Marine, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Halbschuhe und Pumps weiß, Marine, Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferungen von Halbschuhen Soldaten und Halbschuhen Soldatinnen weiß, Marine sowie Pumps weiß, Marine im Zeitraum 1.7.2022 bis 30.6.2026.
Halbschuhe Soldaten weiß, Marine, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg
ASD 15290B, Halbschuhe Soldaten, weiß, Marine
— Mindestbestellmenge: 3 951 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1 170 Paar,
— maximale Bestellmenge: 6 700 Paar.
ASD 15300A, Schnürsenkel zum Halbschuh Soldaten:
— Mindestbestellmenge: 0 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1 200 Paar,
— maximale Bestellmenge: 1 600 Paar.
Halbschuhe Soldatinnen und Pumps weiß, Marine, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg
ASD 15291A, Halbschuhe Soldatinnen, weiß, Marine:
— Mindestbestellmenge: 473 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 207 Paar,
— maximale Bestellmenge: 900 Paar.
ASD folgt, Schnürsenkel zum Halbschuh Soldatinnen:
— Mindestbestellmenge: 0 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 300 Paar,
— maximale Bestellmenge: 400 Paar.
ASD 15295A, Pumps Soldatinnen, weiß, Marine:
— Mindestbestellmenge: 472 Paar,
— zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 207 Paar,
— maximale Bestellmenge: 900 Paar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen),
1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate),
1c) Angabe Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen),
1d) Angabe Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen).
Weiter siehe zusätzliche Angaben.
2a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung,
2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie 2c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
(Die unter III.1.2) der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von 6 Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.
Weiter siehe zusätzliche Angaben
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistung, Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten,
3b) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (z.B. QM-Handbuch) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagements,
3c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Teilnahmeantrag konkret zu benennen,
3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements der Nachunternehmer und 3e) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bewerbers vorgelegten Referenzen beteiligt waren.
Weiter siehe zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeverfahren nach Aufhebung des Offenen Verfahrens 2021-0016 zu dem keine formgerechten Angebote eingegangen sind. Nochmalige Eröffnung des Wettbewerbs bei identischer bereits in BwBM 2021 0016 veröffentlichter Leistungsbeschreibung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Information zu III.1.1), 1.2, 1.3: Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Teilnahmeantragsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (kurzfristig 2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.