Rahmenvereinbarung für Hybrid-Scanarbeitsplätze Referenznummer der Bekanntmachung: B 21.11 - 0250/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Hybrid-Scanarbeitsplätze
Rahmenvereinbarung für Hybrid-Scanarbeitsplätze inkl. Servicevertrag.
Lieferumfang: Hybrid-Scanarbeitsplatz:
— je bestehend aus 2 Scansystemen einschl. einer Systemschnittstelle (Software),
— Archivgutvorlagen bis zur Größe A2 verarbeitbar,
—— Mindestabnahmemenge Satz A: 0 Stück,
—— Mindestabnahmemenge Satz B: 15 Stück,
—— geschätzte Gesamtbedarfsmenge Satz A und Satz B gemeinsam: 50 Stück,
—— geschätzte Gesamtbedarfsmenge für Schulungen: 10 Stück (Abrufverpflichtung besteht jedoch nicht),
—— Servicevertrag mit Laufzeit: 4 Jahre,
—— Laufzeit Rahmenvereinbarung: 4 Jahre,
—— Abrufberechtigte: BStU, BArch, BeschA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Es ist nachzuweisen, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist (Versicherungsbestätigung oder gleichwertig). Die Versicherungssumme muss eine Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für schuldhaft verursachte Vermögensschäden aufweisen.
Aus der Versicherungsbestätigung muss sich ergeben:
— welche Risiken abgesichert sind,
— welche Deckungssummen vereinbart sind,
— dass zurzeit nichts dagegen spricht, dass der Versicherungsschutz zeitlich auch die geplante Laufzeit des Servicevertrages (4 Jahre) umfasst.
Sofern ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
Sollten bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss der Versicherer bestätigen, dass auch deren Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers umfasst sind. Alternativ muss der Unterauftragnehmer über eine eigene Versicherung in o. g. Höhe verfügen, die in gleicher Weise nachzuweisen ist.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte Angaben zu mind. 2 geeigneten Lieferreferenzen in Bezug zur gegenständlichen Lieferleistung sowie mind. 3 weitere geeignete Servicereferenzen über die mit Ihrem Unternehmen geschlossene Instandhaltungs-, Wartungs- oder Serviceverträge für vergleichbare Scantechnologie ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertige Lieferreferenzen werden Lieferleistungen angesehen, welche die folgenden Merkmale aufweisen:
1. Lieferauftrag über ein Komplettscansystem bestehend aus je mind. 1 Stück Auflichtscanner mit Glasandruckplatte und Einzugsscanner mit mind. 1 Stück Steuer-Einheit (PC) inkl. kompatibler Steuer- bzw. Scan-Software, welche:
— den Betrieb der gelieferten Scanner und
— das Erstellen und Bearbeiten von Digitalisaten ermöglicht oder
2. Lieferauftrag über mind. 1 Stück Auflichtscanner mit Glasandruckplatte oder mind. 1 Stück Einzugsscanner für Dokumente oder Archivalien, inkl. Steuer- bzw. Scan-Software, welche:
—— den Betrieb des/der gelieferten Scanner(s) und
—— das Erstellen und Bearbeiten von Digitalisaten ermöglicht,
— Zusätzlich müssen mind. 3 Instandhaltungs-, Wartungs- oder Serviceverträge in den Servicereferenzen enthalten sein. Wurden diese Serviceleistungen mit einer Lieferung zusammen beauftragt, so kann jener Vertrag in einer Referenz zusammen mit der Lieferung nachgewiesen werden (in diesem Fall inkl. Angabe wann die Lieferleistung erfolgte – nicht älter als 3 Jahre!). Ersatzweise ist es möglich, einen Instandhaltungs-, Wartungs- oder Servicevertrag mittels einer eigenen, zusätzlichen Servicereferenz nachzuweisen. (Die Anforderung an mind. 2 Lieferreferenzen muss dann jedoch weiterhin erfüllt werden.)
— Die genannten Lieferreferenzen müssen abgeschlossen sein. Servicereferenzen werden akzeptiert, wenn sie nachweislich seit mind. 1 Jahr fortbestehen bzw. bereits mind. 1 Jahr fortbestanden haben.
— Für alle Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (d. h. 1 Seite je Referenz).
Es sind insgesamt mind. 5 Referenzen (mind. 2 Lieferreferenzen und mind. 3 Servicereferenzen) gefordert. Es ist Ihnen jedoch unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste bzw. mehrere Vordrucke von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Fortsetzung unter VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Max. 4 Jahre
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.