Rahmenvertrag für die Lieferung und Installation von Präsentationsmedien in Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5340 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferung und Installation von Präsentationsmedien in Schulen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Präsentationsmedien (Displays, Beamer und Soundsysteme) einschließlich Zubehör an Bielefelder Schulen sowie Installation, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung.
Bielefelder Schulen Bielefeld Die jeweiligen Schulstandorte sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Präsentationsmedien (Displays, Beamer und Soundsysteme) einschließlich Zubehör an Bielefelder Schulen sowie Installation, Inbetriebnahme und Störungsbeseitigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationsmedien
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9QR6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]