Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PCs und Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/07/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PCs und Monitore
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 450 PCs und 350 Monitoren 24".
Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Die Bestellung erfolgt mittels Einzelabrufen.
PCs
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 450 Standard PCs.
Der Abruf erfolgt in Teilmengen über den Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsvergabe. Die erwartete Abrufmenge kann zwischen maximal 150 und minimal 0 Stück pro Monat variieren.
Es wird explizit keine Mindestabnahme vereinbart.
Der Leistungsumfang der zu liefernden Hardware- und Software umfasst die Lieferung aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten.
Monitore
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 350 Monitoren 24“.
Der Abruf erfolgt in Teilmengen über den Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsvergabe.
Es wird explizit keine Mindestabnahme vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PCs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Monitore
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.