Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten.
Universitätsklinikum Bonn – Anstalt des öffentlichen Rechts
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Der Zentrale Einkauf (GB 4) des Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerkkomponenten mit einem autorisierten Cisco Gold Integrator der Cisco Systems GmbH abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkomponenten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://geschaeftskunden.telekom.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDBBS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.