Pflegevertrag Oracle Java SE Subscription und Oracle Java SE Desktop Subscription Referenznummer der Bekanntmachung: 20-1204400168
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegevertrag Oracle Java SE Subscription und Oracle Java SE Desktop Subscription
Pflegevertrag Oracle Java SE Subscription und Oracle Java SE Desktop Subscription.
Landesbetrieb Information und Technik NRW
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von „Oracle Java SE Subscription“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription“ auf Basis von Abrufen, jeweils mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Der Auftragswert kann aus Geheimhaltungsgründen nicht angegeben werden und wird als Pflichtfeld mit [Betrag gelöscht] EUR angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege Java Sub und Nup
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.robotron.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Angebotspreis kann aus Geheimhaltungsgründen nicht bekannt gegeben werden. Deshalb die Angabe von nur [Betrag gelöscht] EUR
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD4VM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.