BA 133752 Stromliefervertrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5192 / 964-0
Fax: +49 5192 / 964-249
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 133752 Stromliefervertrag
Lieferung Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle der GEKA mbH von einer Jahresabnahmemenge von rund 16 Mio. kWh bei einer Leistungsspitze von maximal 2 750 kW.
Die Obergrenze des Auftrags beträgt 24 Mio. kWh per anno. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die kompletten Mengen abzunehmen, sondern nur die tatsächlich verbrauchten Mengen.
Humboldtstraße 110
29633 Munster
GERMANY
Die kontinuierlicher Versorgung der GEKA mbH mit Energie / Strom — Stromliefervertrag:
1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate, vom 1.7.2021 bis 30.6.2024.
2. Mit der Angebotsabgabe muss sichergestellt sein, dass die Durchleitung und Bereitstellung der elektrischen Energie gewährleistet ist.
3. Die Lieferung der Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle der GEKA mbH ist von einer Jahresabnahmemenge von rund 16 Mio. kWh bei einer Leistungsspitze von maximal 2 750 kW sicherzustellen.
4. Die Belieferung erfolgt nach den Angaben des Kunden als Mittelspannungskunde
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromversorgungsvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ihr-stadtwerk.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform. Andere Kommunikationswege werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. den Normen des GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.