Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung hinsichtlich der Grundwasserbelastungen sowie zum Monitoring und zur Grundwassersicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 7115-01-006 - "Ehem. Betriebsgelände der WASAG Chemie" in Haltern-Sythen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung hinsichtlich der Grundwasserbelastungen sowie zum Monitoring und zur Grundwassersicherung
Die Altlast „ehemaliges Betriebsgelände der WASAG Chemie“ in Haltern-Sythen ist eine Rüstungsaltlast mit vornehmlich Belastungen aus sprengstofftypischen Verbindungen (STV) und soll saniert werden. Zu diesem Zweck sollen zunächst umfangreiche Sanierungsuntersuchungen hinsichtlich der vorhandenen Belastungen in Boden und Grundwasser durch STV-Schadstoffe auf dem Werksgelände und im Bereich der darüber hinausgehenden Schadstofffahnen durchgeführt und darauf aufbauend auch ein Sanierungsplan erstellt werden.
Im weiteren Verlauf ist auch das Grundwasser außerhalb des Werksgeländes im Bereich der Grundwasserfahnen zu sichern.
Die im folgenden ausgeschriebenen Ingenieurleistungen umfassen die Sanierungsuntersuchung und -planung der Grundwasserbelastungen im Bereich des ehemaligen Werksgeländes und der darüberhinausgehenden Schadstofffahnen sowie Maßnahmen zum Grundwassermonitoring und zur Grundwassersicherung.
Neben den hier ausgeschriebenen Leistungen wird es einen weiteren Fachgutachter geben, der mit der Durchführung der Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans hinsichtlich der Bodenkontaminationen sowie der Erstellung eines Rückbaukonzepts beauftragt wird. Zudem wird für den Gesamtzeitraum des Projektes eine Projektsteuerung beauftragt.
Die einzelnen Teilaufgaben sind grundsätzlich miteinander, mit dem Auftraggeber sowie mit der Projektsteuerung abzustimmen.
Werkstraße 45721 Haltern
Die Sanierung der Altlast erfolgt in mehreren Schritten. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die gutachterlichen Tätigkeiten zur Erkundung des Grundwassers und zur Fortführung und Optimierung der laufenden Grundwassersicherungsmaßnahmen.
Zunächst soll eine Sanierungsuntersuchung bezüglich der Grundwasserbelastungen durchgeführt und darauf aufbauend eine Sanierungsplanung für die Grundwasserkontaminationen im Bereich des Betriebsgeländes und der davon ausgehenden Schadstoffahnen erstellt werden. Zudem ist zu prüfen, ob ein Einsatz innovativer (in situ) Grundwassersanierungstechnologien im Rahmen der hier durchzuführenden Grundwassersanierungen zweckmäßig ist.
Die Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung bezüglich der Bodenbelastungen und Gebäudeschadstoffe sowie die fachübergreifenden Leistungen zur Projektsteuerung werden parallel hierzu ausgeschrieben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten im Einzelnen:
1. Informationsbeschaffung über die Altlast und den Altstandort: Auswertung der vorliegenden Unterlagen, ggf. weitere Aktenrecherchen, Begehung der Örtlichkeiten.
2. Zusammenstellung aller bisher vorliegenden Daten zum Grundwasser und Erstellung einer zentralen Grundwasserdatenbank zur weiteren Verwendung im Projektablauf und fortlaufende Ergänzung und Pflege der Datenbank.
3. Überwachung der Grundwassersicherungsanlage und Brunnen inklusive Planungsleistungen zur Wartung und Instandhaltung. evtl. Optimierung der bestehenden Anlage, Neukonzeption und Planung einer Grundwasserreinigungsanlage.
4. Planung von Untersuchungen bezüglich des Schutzgutes Grundwasser.
5. Erstellung eines A + S – Planes für die Grundwasseruntersuchungen.
6. Untersuchung des Grundwassers, soweit durch den AN selbst durchführbar (z. B. Wasserstandsmessungen, Monitoring der Sicherungsbrunnen).
7. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen zur Grundwasseruntersuchung (z. B. Bohrung weiterer Grundwassermessstellen, Überprüfung auf Kampfmittel, Pumpversuche, Probenahmen, Analytik).
8. Betreuung, Auswertung und Dokumentation der Grundwasseruntersuchungen.
9. Fachlicher Austausch mit dem für die Grundwassermodellierung beauftragten Unternehmen und Bereitstellung der Daten aus der Grundwasserdatenbank für die zu erstellenden numerischen Grundwasser-Modellierungen.
10. Ggf. Planung verschiedener (innovativer) Testverfahren zur Sanierung des Grundwassers.
11. Erarbeitung des Berichts zur Sanierungsuntersuchung hinsichtlich der Grundwasserbelastungen gemäß BBodSchG / BBodSchV.
12. Erstellung eines Sanierungsplans gemäß BBodSchG / BBodSchV für die erforderlichen Maßnahmen zur Grundwassersanierung.
13. Fachliche Abstimmungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung mit dem Gutachter für den Fachbereich „Boden/Gebäude“.
Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 30.6.2024. In Abhängigkeit von der Ausführung der Phase 1, der Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
1. Sollte sich ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die grundsätzlich geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen (siehe AAV-Ausschreibungsunterlagen und Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben – Teilnahmebedingungen), dann wird der Auftraggeber anhand der beigefügten „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auswählen, welche die in der Matrix genannten Kriterien am besten erfüllen.
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt anhand des beiliegenden „Bewertungsrahmen Teilnahmewettbewerb“.
Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl beträgt 1 000 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen.
Alle Nachweise, abgesehen von den Formularen in den AAV-Ausschreibungsunterlagen, die mit einem „A“ gekennzeichnet sind, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausrechend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular 5),
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 6).
Bei Bewerbergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Eigenerklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – VHB Formular 234).
a) Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular 7),
b) Eigenerklärung zur Versicherung (Formular 9) zum Bestehen oder der Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 2 Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie einer Umweltschadenversicherung in Höhe von 1,0 Mio. EUR (1-fach maximiert),
c) Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 10), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei Büros mit mehreren Niederlassungen sollen sich die Angaben auf die Niederlassung beziehen, die das Angebot vorlegt und die Bearbeitung vornehmen wird,
d)Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist (VHB-Formular 233),
e) Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb nicht eingerichtet ist (VHB-Formular 235).
Bei Buchstabe b) Versicherung mit geforderter Deckungssumme
Bei Buchstabe c) muss im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre der Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mindestens 800 T EUR (netto) und der Umsatz im Bereich vergleichbarere Leistungen mind. 500 T EUR (netto) betragen haben.
Die unter der geforderten Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
a) Ein Mitarbeiter des Unternehmens muss die Sachkunde DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (ehem. BGR 128) oder Fachkunde gemäß TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ nachweisen.
b) Ein Mitarbeiter des Unternehmens muss die Sachkunde gemäß § 18 BBodSchG (mind. Sachgebiet 2) nachweisen.
c) Eigenerklärung Referenzen des Unternehmens (Formular 13) über abgeschlossene Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind:
Referenzen die älter als 5 Jahre (Stichtag 01.03.2016) sind werden nicht gewertet.
Die Referenzen für die vorgesehenen Personen (Formulare 14.1 und 14.2) sind erst bei Angebotsabgabe anzugeben.
d) Angaben zum Qualitätsmanagement.
Bei dem Buchstaben c) wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das Unternehmen 4 Referenzprojekte innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen.
Bei mindestens einem Referenzprojekt muss es sich um eine Rüstungsaltlast handeln.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jeder Referenz aufzuführen:
— Auftraggeber (nicht erforderlich, sofern Vertraulichkeit zugesagt),
— Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber (ja/nein),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes,
— Branche,
— Zeitraum,
— Erbrachte Leistungen,
— Flächengröße.
Bei den Buchstaben a) und b) wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Qualitätsnachweise vorzulegen sind. Falls Nachunternehmen mit den geforderten Qualitätsnachweisen eingesetzt werden, sind diese in den Formularen 233 und 235 anzugeben. Alle Mitarbeiter im Projektteam müssen über die uneingeschränkte Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Mit dem Angebot ist ein Angebotskonzept für die Durchführung der Aufgabenstellung entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung vorzulegen.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die vorliegende Ausschreibung für die Ingenieurtechnischen Leistungen „Fachgebiet Grundwasser“ in einem engen zeitlichen und fachlichen Zusammenhang zu den parallel hierzu ausgeschriebenen ingenieurtechnischen Leistungen „Fachgebiet Boden/Gebäude“ und den Leistungen zur Projektsteuerung für das ehem. Betriebsgelände der WASAG Chemie steht. Eine Mehrfachbewerbung zu den 3 Verfahren ist möglich. Aufgrund des enormen Zeitaufwandes für jedes einzelne Teilfachgebiet haben die Bewerber jedoch, z. B. durch entsprechende Vertretungsregelungen und/oder zusätzliches, qualifiziertes Personal, im Rahmen der Angebotserstellung darzulegen, dass eine reibungslose und fristgerechte Bearbeitung auch bei ggf. erforderlicher Parallelarbeit in den Teilfachgebieten garantiert werden kann. Auch im Falle von Mehrfachbewerbungen muss das Projektteam alle erforderlichen Qualifikationen und Fach- bzw. Sachkundenachweise für jedes einzelne Teilfachgebiet vorlegen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Nachweise vorzulegen:
a) Eigenerklärung der für den Auftrag vorgesehenen Personen (Formular 8) Die Personen sind namentlich zu benennen. Ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter sind zwingend anzugeben. Der stellvertretende Projektleiter muss nicht nur den Projektleiter im Falle der Verhinderung vertreten, sondern er muss auch maßgeblich an der Bearbeitung des Projektes beteiligt sein.
b) Eigenerklärung Referenzen des Projektleiters (Formular 14.1) und des stellvertretenden Projektleiters (Formular 14.2) über abgeschlossene Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Referenzen, die älter als 10 Jahre (Stichtag 1.3.2011) sind, werden nicht gewertet.
Geforderte Mindeststandards:
Bei dem Buchstaben b) wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils 3 Referenzprojekte innerhalb des definierten Zeitraums vorweisen müssen.
Sowohl bei den Referenzen für den Projektleiter als auch für den stellvertretenden Projektleiter muss es sich bei mindestens einem Referenzprojekt um eine Rüstungsaltlast handeln.
Folgende Angaben sind zu jeder Referenz aufzuführen:
— Auftraggeber (nicht erforderlich, sofern Vertraulichkeit zugesagt),
— Angabe, ob öffentlicher Auftraggeber (ja/nein),
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes,
— Branche,
— Zeitraum,
— Erbrachte Leistungen,
— Flächengröße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular 312a/322a Information DSGVO.
Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist auf max. 6 Bewerber begrenzt (siehe Ziffer II.2.9), da die Durchführung des Verhandlungsverfahrens einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand beim Auftraggeber bedeutet.
Die Teilnahmeanträge sind komplett bis zum festgelegten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziffer IV.2.2) in schriftlicher Form auf dem Vergabemarktplatz einzustellen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden ausgewählte Bewerber (max. 6) zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. Nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung werden den Bietern in den Vergabeunterlagen weitere Projektinformationen mitgeteilt.
Nach Angebotsabgabe erhalten ausgewählte Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 45. KW 2021.
Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal [Betrag gelöscht] EUR (brutto) gewährt.
Der unter II.1.5) geschätzte Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die weiteren abrufbaren Unterlagen, die die Angebotserstellung betreffen, noch nicht relevant für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb
Eventuelle Aufklärungsgespräche werden – in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen – ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV durchgeführt werden.
Ortsbesichtigungstermine sind am 23.9.2021 und 24.9.2021 unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV.
Ansprechpartner: Kommunikationsplattform, [gelöscht].
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDBH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.