Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1459/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von unterstützenden Personaldienstleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist das federführend zuständige Fachressort für die Beteiligungsverwaltung der Gesellschaften Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS gGmbH und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. In diesem Rahmen obliegt dem BMU auch die Administration von Personalangelegenheiten von Führungskräften der Gesellschaften, insbesondere der Geschäftsleitungen. Es ist beabsichtigt, unterstützende Personaldienstleistungen zu vergeben, die die Beteiligungsverwaltung des BMU insbesondere bei der Suche und Auswahl von leitendem Managementpersonal sowie der Begleitung der damit einhergehenden Findungsprozesse, bei der Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, bei der Weiterentwicklung von Vergütungsstrukturen sowie in strategischen und konzeptionellen Fragestellungen in der Personalarbeit unterstützen.
Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Berlin)
Von der/dem Auftragnehmer*in (AN) sind für das BMU (AG'in) bei Bedarf insbesondere die nachfolgenden Unterstützungsleistungen zu erbringen:
1. Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Geschäftsleitungspersonal
Die/Der AN unterstützt die AG‘in bei der Suche und Auswahl von für die jeweilige Position geeignetem Geschäftsleitungspersonal und der damit einhergehenden Findungsprozesse. Dies kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
— Identifikation, Direktsuche und -ansprache sowie Kontaktaufnahme zu geeigneten Kandidat*innen oder Vorschlag auf Grundlage vorhandener Führungskräftepools oder Datenbanken,
— Führung von Erstgesprächen und Vorauswahl gemäß Anforderungsprofi,
— Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der Vorausgewählten,
— Vorbereitung von Vorstellungsgesprächen einschließlich Erstellung von Kandidat*innenprofilen vor dem Vorstellungsgespräch,
— Präsentation geeigneter Kandidat*innen.
2. Angemessenheitsprüfung gemäß PCGK
Die/Der AN führt eine Angemessenheitsprüfung gemäß jeweils aktuell gültigem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes von Geschäftsführungsvergütungen im Einzelfall durch, einschließlich der Durchführung einer Marktanalyse sowie inklusive Auftaktbesprechung und Besprechung/ Präsentation der Ergebnisse bei der AG‘in.
3. Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur
Die/Der AN unterstützt die AG‘in bei der (Weiter-)Entwicklung der Vergütungsstruktur und der erfolgs- und leistungsorientierten Komponenten. Dies kann regelmäßig umfassen:
— Analyse, Bewertung sowie Optimierung der Vergütungsstruktur des Geschäftsleitungspersonals,
— Einführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Systeme leistungsorientierter Vergütung einschließlich Zielvereinbarungen und Erfolgsprämien.
Die AG‘in hat das Recht, die Rahmenvereinbarung zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.