Toilettenkonzept – Modulanlage Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0397
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Toilettenkonzept – Modulanlage
Bereitstellung und Betrieb von Modul-WC-Anlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Stadtgebiet Düsseldorf
Bereitstellung und Betrieb von 43 öffentlichen Modul-WC-Anlagen und 2 öffentlichen Modul-WC-Anlagen "WC für Alle" ab dem 1.1.2023 über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung gemäß Anlage ZV 1 und die Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre beizufügen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen(ZV2_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende.pdf)
Vorlage von 3 Referenzen der letzten bis zu 6 Jahre (ab 2015), die belegen, dass mindestens 15 Anlagen je Referenz bei einem europäischen Auftraggeber bereitgestellt und betrieben worden sind. Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten (Anlage 1.1, 1.2, 1.3):
I) Referenzname,
II) Beginn und Dauer der Leistungserbringung,
III)Benennung Auftraggeber, Art des Auftragsgebers (öffentlich/privat),
IV) Zeitraum der Errichtung der Anlagen,
V) Beschreibung der erbrachten Planungsleistungen,
VI) Beschreibung der baulichen Anlagen,
VII) Beschreibung der Leistungen im Betrieb,
VIII) Adresse / örtliche Einordnung der fotografierten Referenzanlagen,
IX) 5 Fotos der Referenzanlage gem. der Anlagen 2.1, 2.2, 2.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.