Reinigungsdienstleistungen für das Jobcenter Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 21-03-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenterkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für das Jobcenter Köln
Unterhaltsreinigung für insgesamt acht Liegenschaften des Jobcenter Köln im Stadtgebiet Köln.
Der/die Auftragnehmer*in muss aufgrund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich und schonend mit zeitgemäßen Verfahren nach den vorgegebenen Intervallen durchzuführen. Der/die Auftragnehmer*in ist bei der Reinigungsleistung zur Anwendung des Drei-Farb-Systems zwingend verpflichtet
Die zur Unterhaltsreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Gebäudereinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Die Unterhaltsreinigung hat so zu erfolgen, dass Grund- oder Sonderreinigungen, die das Entfernen des Schmutzaufbaus zum Inhalt haben, nicht erforderlich sind.
Es sind nur umweltschonende und möglichst nicht reizende Reinigungsmittel zum Einsatz zu bringen.
Es sind Reinigungskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zu beschäftigen, sodass die Reinigungsleistungen im jeweils vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen können.
Der/die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, das für den Auftraggeber eingesetzte Personal einmal jährlich zu schulen.
Der Auftrag ist in 2 Lose aufgeteilt: „linksrheinisch“ und „rechtsrheinisch“.
Zudem sind optional enthalten Grundreinigungsleistungen sowie Glasinnenreinigung in begrenztem Umfang („Bedarfsposition“).
Details entnehmen Sie bitte den Angaben zu den jeweiligen Losen.
Die im Angebot kalkulierten Stunden stellen die Untergrenze der tatsächlich durch den AN zu erbringenden Reinigungsstunden dar und sind ausdrücklich vertraglich durch den AN geschuldet.
Der von der/dem Auftragnehmer*in angebotene durchschnittliche gewichtete Leistungswert (Reinigungsleistung in qm/h), darf über alle Raumgruppen und Liegenschaften je Los 290 qm/h nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten der zuletzt in den Liegenschaften des Auftraggebers erbrachten Unterhaltsreinigungsdienstleistungen ergibt sich, dass dieser Wert eine zufriedenstellende Durchführung der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen sicherstellt.
Nähere Angaben zur Berechnung s. Formular 8.1.
„linksrheinisch“
Jobcenter Köln
Pohligstraße 3
50969 Köln
I. Das Los umfasst die Unterhaltsreinigung für die linksrheinischen Liegenschaften des Auftraggebers. Die gesamte zu reinigende Fläche der Liegenschaften beträgt 22.355,96 qm, die Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe) 4.572.533,99 qm.
Folgende Liegenschaften mit folgenden Einzelwerten sind enhalten:
1.
Liegenschaft: Gothaer Allee 2, 50969 Köln
Zu reinigende Fläche: 1.328,30 qm
Jahresreinigungsleistung: 304.151,80 qm.
2.
Liegenschaft: Oskar-Jäger-Straße 50, 50825 Köln
Zu reinigende Fläche: 6.917,48 qm
Jahresreinigungsleistung: 1.508.945,75 qm.
3.
Liegenschaft: Maarweg 149-161, 50825 Köln
Zu reinigende Fläche: 5.775,74 qm
Jahresreinigungsleistung: 1.281.483,08 qm.
4.
Liegenschaft: Pohligstraße 3, 50969 Köln
Zu reinigende Fläche: 8.334,44 qm
Jahresreinigungsleistung: 1.477.953,36 qm.
I. Bedarfsposition Flächenerweiterung
Sofern der Auftraggeber im Vertragszeitraum eine neue Liegenschaft anmietet, so kann der Umfang der zu erbringenden Jahresreinigungsleistung um bis zu 10 % erhöht werden. Der Auftraggeber teilt den Abruf der Option mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten mit.
Näheres s. Punkt 7.1 der Leistungsbeschreibung
II. Bedarfsposition Grundreinigung und Glasinnenreinigung
Der Auftraggeber behält sich vor, den/die Auftragnehmerin mit Leistungen der Grund- und Glasinnenreinigung zu beauftragen.
Der maximale Umfang der abzurufenden Reinigungsleistung beträgt
— Grundreinigung Hartboden: 2 000 qm,
— Grundreinigung Textilboden: 2 000 qm,
— Glasinnenreinigung: 200 Stunden.
Näheres s. Punkt 7.2 der Leistungsbeschreibung und Punkt 2.0 ff. im Leistungsverzeichnis.
Der von der/dem Auftragnehmer*in angebotene durchschnittliche gewichtete Leistungswert (Reinigungsleistung in qm/h), darf über alle Raumgruppen und Liegenschaften je Los 290 qm/h nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten der zuletzt in den Liegenschaften des Auftraggebers erbrachten Unterhaltsreinigungsdienstleistungen ergibt sich, dass dieser Wert eine zufriedenstellende Durchführung der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen sicherstellt.
Nähere Angaben zur Berechnung s. Formular 8.1.
„rechtsrheinisch“
Jobcenter Köln
Pohligstraße 3
50969 Köln
I. Das Los umfasst die Unterhaltsreinigung für die rechtsrheinischen Liegenschaften des Auftraggebers. Die gesamte zu reinigende Fläche der Liegenschaften beträgt 24 078,90 qm, die Jahresreinigungsleistung (Fläche * Reinigungsintervall der jeweiligen Raumgruppe) 5 088 841,40 qm.
Folgende Liegenschaften mit folgenden Einzelwerten sind enthalten:
1.
Liegenschaft: Deutzer Freiheit 88, 50679 Köln
Zu reinigende Fläche: 219,32 qm
Jahresreinigungsleistung: 54.949,82 qm.
2.
Liegenschaft: Galerie Wiener Platz, Wiener Platz 3, 51065 Köln
Zu reinigende Fläche: 12.475,69 qm
Jahresreinigungsleistung: 2.781.122,41 qm.
3.
Liegenschaft: Theodor-Heuss-Straße 60-66, 51149 Köln
Zu reinigende Fläche: 5.510,50 qm
Jahresreinigungsleistung: 869.108,66 qm.
4.
Liegenschaft: Bergischer Ring 35-39, 51063 Köln
Zu reinigende Fläche: 5.873,39 qm
Jahresreinigungsleistung: 1.383.660,51 qm.
I. Bedarfsposition Flächenerweiterung
Sofern der Auftraggeber im Vertragszeitraum eine neue Liegenschaft anmietet, so kann der Umfang der zu erbringenden Jahresreinigungsleistung um bis zu 10 % erhöht werden. Der Auftraggeber teilt den Abruf der Option mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten mit.
Näheres s. Punkt 7.1 der Leistungsbeschreibung
II. Bedarfsposition Grundreinigung und Glasinnenreinigung
Der Auftraggeber behält sich vor, den/die Auftragnehmerin mit Leistungen der Grund- und Glasinnenreinigung zu beauftragen.
Der maximale Umfang der abzurufenden Reinigungsleistung beträgt
— Grundreinigung Hartboden: 2 000 qm,
— Grundreinigung Textilboden: 2 000 qm,
— Glasinnenreinigung: 200 Stunden.
Näheres s. Punkt 7.2 der Leistungsbeschreibung und Punkt 2.0 ff. im Leistungsverzeichnis.
Der von der/dem Auftragnehmer*in angebotene durchschnittliche gewichtete Leistungswert (Reinigungsleistung in qm/h), darf über alle Raumgruppen und Liegenschaften je Los 290 qm/h nicht überschreiten. Aus den Erfahrungswerten der zuletzt in den Liegenschaften des Auftraggebers erbrachten Unterhaltsreinigungsdienstleistungen ergibt sich, dass dieser Wert eine zufriedenstellende Durchführung der zu erbringenden Unterhaltsreinigungsleistungen sicherstellt.
Nähere Angaben zur Berechnung s. Formular 8.1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 5) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen,
— Nachweis über die Erlaubnis zur Ausübung des Reinigungsgewerbes im Land der Niederlassung des/der Bieter*in, z. B. Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (in Deutschland Gewerbeanmeldung) oder Nachweis auf andere Weise, dass die Berufsausübung im Land der Niederlassung erlaubt ist (vgl. § 44 Abs. 1 VgV).
— Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mindestens mit den folgenden Haftungsgrenzen:
— 1,5 Mio. EUR für Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten o. ä. für Schließanlagen pro Schadensfall.
Sollte die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummern derzeit nicht erreichen, so kann ersatzweise eine Erklärung vorgelegt werden, in der der Bieter sich zum Abschluss einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflicht im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet.
— zertifiziertes Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist von der/dem Bieter*in nachzuweisen.
— zertifiziertes Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist von der/dem Bieter*in nachzuweisen.
— mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über eine Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte „Vergleichbarkeit“ der Leistung bezieht sich auf folgende Kriterien:
Leistungsart/-gegenstand; hier: Auftrag „Unterhaltsreinigung“ bei laufendem Betrieb mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Die Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn
— der Auftrag die Reinigung eines Bürogebäudes oder vergleichbar im laufenden Betrieb umfasst und
— bei Bewerbung auf ein Los: der Referenzauftrag die Unterhaltsreinigung für eine zu reinigende Fläche von mindestens 20 000 qm umfasst. Es handelt sich ausdrücklich nicht um die Jahresreinigungsleistung (= zu reinigende Fläche * Reinigungsintervall). Alternativ können mehrere Referenzen eingereicht werden, deren zusammenaddierte zu reinigende Fläche mindestens 20 000 qm erreicht, wenn die Aufträge zeitgleich ausgeführt wurden und somit dokumentiert ist, dass eine gesamte zu reinigende Fläche von mindestens 20 000 qm durch das Unternehmen bewältigt werden kann oder
— bei Bewerbung auf 2 Lose: der Referenzauftrag eine zu reinigende Fläche von mindestens 40 000 qm umfasst. Alternativ können mehrere Referenzen eingereicht werden, deren zusammenaddierte zu reinigende Fläche mindestens 40 000 qm erreicht, wenn die Aufträge zeitgleich ausgeführt wurden und somit dokumentiert ist, dass eine gesamte zu reinigende Fläche von mindestens 40 000 qm durch das Unternehmen bewältigt werden kann.
Leistungszeitraum/-dauer; hier: mind. 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Köln
Vertreter von Bieter*innen sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2026
Sollte der in den Anlagen Liegenschaften und Raumbuch skizzierte Eindruck der zu reinigenden Gebäude als nicht ausreichend angesehen werden, haben Bieter*innen vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Möglichkeit, sich durch die Besichtigung aller betroffenen Objekte persönlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden sich die potentiellen Bieter*innen bitte per E-Mail an:
[gelöscht]
Objektbesichtigungen können bis zum 13.07.21 durchgeführt werden (Besichtigungsfrist). Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin. Terminliche Anfragen, die nicht mindestens 7 Werktage vor Ablauf der Besichtigungsfrist eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Formular 1),
— Leistungsverzeichnis für das jeweilige Los,
— Kalkulation Stundenverrechnungssatz für das jeweilige Los,
— (sofern einschlägig:) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 3),
— (sofern einschlägig:) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (Formular 4.1),
— (sofern einschlägig:) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsentleiher*in (Formular 4.2),
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5),
— Eigenerklärung Referenz (Formular 5.1),
— Eigenerklärung Eignung (Formular 5.2),
— Eigenerklärung Einhaltung Gesetze (Formular 5.3),
— Eigenerklärung Auftragsdurchführung (Formular 5.4),
— Eigenerklärung Reinigungsmittel und -maschinen (Formular 5.5),
— Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar,
— Nachweis Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar,
— Nachweis über die Erlaubnis zur Ausübung des Reinigungsgewerbes im Land der Niederlassung des/der Bieter*in, z. B. Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (in Deutschland Gewerbeanmeldung) oder Nachweis auf andere Weise, dass die Berufsausübung im Land der Niederlassung erlaubt ist (vgl. § 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis Versicherung mit folgenden Deckungssummen:
— > 1,5 Mio. EUR für Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
— > [Betrag gelöscht] EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall,
— > [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln, Codekarten o.ä. für Schließanlagen pro Schadensfall.
Sollte die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummern derzeit nicht erreichen, so kann ersatzweise eine Erklärung vorgelegt werden, in der der Bieter sich zum Abschluss einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflicht im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet.
Sofern ein Angebot für mehrere Lose abgegeben wird, so müssen Unterlagen, Nachweise und Erklärungen grundsätzlich nur einmal eingereicht werden sofern sie für beide Lose gelten sollen (z. B. 5 Eigenerklärung Ausschlussgründe, Nachweis Gewerbeanmeldung).
Ausgenommen sind die Unterlagen, die wegen ihres Erklärungsinhalts zwingend auf das jeweilige Los bezogen sind (z. B. 2 Leistungsverzeichnis) oder sich ausdrücklich unterscheiden sollen (z. B. 5.5 Eigenerklärung Reinigungsmittel -maschinen, sofern unterschiedliche Mittel/Maschinen je Los angewendet werden). Es ist ausdrücklich klarzustellen, für welches Los die Unterlage, der Nachweis oder die Erklärung gelten soll.
Der beigefügte Vertrag wird nach Erteilung des Zuschlags mit den Angaben des/der Auftragnehmer*in ergänzt und anschließend zur Unterschrift übersandt. Die Unterzeichnung der Vertragsurkunde ist rein deklaratorischer Natur, im Vergabeverfahren wird der Vertrag bereits mit der Erteilung des Zuschlags geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK5RYDU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
I. Der Antrag auf Nachprüfung nach § 155 ff. GWB ist nach § 160 Abs. 3 GWB innerhalb folgender Fristen einzureichen (Auszug aus § 160 Abs. 3 GWB):
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
II. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) nur festgestellt werden, wenn er im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).