Generalplaner-Leistungen für die Generalsanierung Quäker-Nachbarschaftsheim, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0567-26-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 221 / 221-23653
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner-Leistungen für die Generalsanierung Quäker-Nachbarschaftsheim, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln
Generalplaner-Leistungen gemäß §§ 34 und §§ 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besondere Leistungen
Generalsanierung Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln
Leistungen der Objektplanung: Energetische Sanierung Fassade und Dach (inklusive Fenster, Türen und außenliegendem Sonnenschutz) sowie Sanierung der Feuchtigkeitsschäden einschließlich Außenabdichtung im Kellerbereich, Erneuerung der Innentüren und der Sanitärräume.
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung: Sanierung der Elektroanlage und der Alarmierungsanlage, der Heizungsanlage, der Abwasser- und Trinkwasseranlage sowie Erneuerung der Sanitäranlagen und optional der Lüftungsanlage im Saal.
Generalplaner-Leistungen gemäß §§ 34 und §§ 53 HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besondere Leistungen Generalsanierung Quäker Nachbarschaftsheim Kreutzerstraße 5-9
50672 Köln
Generalplaner-Leistungen gemäß §§ 34 und §§ 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Besondere Leistungen
Generalsanierung Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln
Die Generalplaner-Leistungen beinhalten Leistungen der Objektplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung.
Leistungen der Objektplanung:
Energetische Dach- und Fassadensanierung einschließlich dem Austausch der Fenster und Türen wie auch dem Einbau von Rolläden / außenliegendem Sonnenschutz, die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden einschließlich Außenabdichtung im Kellerbereich, Erneuerung der Innentüren und der Sanitärräume.
Die Umschließungsflächen sind im Rahmen der baulichen Änderungen zu prüfen und in den verschiedenen Nutzungsbereichen im Hinblick auf die Raumwirkung mit einem höheren Anspruch neu zu gestalten.
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung:
Sanierung der Elektroanlage und der Alarmierungsanlage, der Heizungsanlage, der Abwasser- und Trinkwasseranlage sowie Erneuerung der Sanitäranlagen und – optional – der Lüftungsanlage im Saal.
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen – geschätzt circa 22 %,
— 420 Wärmeversorgungsanlagen – geschätzt circa 23 %,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen – geschätzt circa 8 %,
— 440 Elektrische Anlagen – geschätzt circa 33 %,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen – geschätzt circa 9 %,
— 480 Gebäude- und Anlagenautomation – geschätzt circa 5 %,
— 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen.
Die geschätzten 15 % für die sonstigen Maßnahmen wurden auf die übrigen ausgeschriebenen Anlagengruppen aufgeteilt.
Das Quäker Nachbarschaftsheim ist unter den Kölner Bürgerhäusern / Bürgerzentren in städtischer und freier Trägerschaft die älteste Einrichtung. Die sozialkulturelle Einrichtung liegt im Inneren Grüngürtel zwischen Köln-Ehrenfeld und der Kölner Innenstadt.
Das Gebäude wurde in zweigeschossiger, offener Flachdachbauweise 1974 fertiggestellt und ist Teil des städtischen Grundvermögens. Genutzt wird das Gebäude zu 2/3 als Bürgerzentrum und zu 1/3 als Kindertagesstätte.
Ob für die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Bestand eine Auslagerung oder eine Teilauslagerung vorzusehen und zu planen ist, soll in den Leistungsphasen 1 bis 3 geprüft werden.
Für die anstehendem Maßnahmen werden voraussichtliche Kosten von circa 1,6 Millionen EUR netto für die Kostengruppen 300 und circa 1,5 Millionen EUR netto für die Kostengruppe 400 angenommen.
Eine stufenweise Vergabe ist vorgesehen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der folgenden Leistungsphasen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die detailliertere Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.
Leistungsphasen 4 bis 5, 6 bis 8 und Leistungsphase 9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Beabsichtigte Bearbeitungszeiten:
48 Monate bis einschließlich Leistungsphase 8 sowie 48 Monate für Leistungsphase 9
Ob für die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Bestand eine Auslagerung oder eine Teilauslagerung vorzusehen und zu planen ist, soll in den Leistungsphasen 1 bis 3 geprüft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen; im Zusammenhang mit
— einer strafrechtlichen Verurteilung (Beteiligung an eine kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels),
— der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten.
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit);
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.;
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise – in deutscher Sprache – erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
1. Eigenerklärung zum Gesamt-Netto-Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018, 2019 und 2020 gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bewerbers für Dienstleistungen im Bereich Projektsteuerung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018, 2019 und 2020 gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Abs. 3 VgV).
Zu 1.: Vorlage einer Bankerklärung bezogen auf den hier zu erteilenden Auftrag.
Zu 4.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Personen- und in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden, zur Verfügung 2-fach in jedem Versicherungsjahr.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
1.b):
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV, dass
— der / die verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) für die Leistungen der Objektplanung die Qualifikation Diplom-Ingenieur Architektur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— der/die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) für die Leistungen der Objektplanung ebenfalls die Qualifikation Diplom – Ingenieur Architektur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung.
— mindestens ein/eine verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter/Beschäftigte) für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung die Qualifikation Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Versorgungstechnik und ein/eine in der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— mindestens der/die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter/Beschäftigte) für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ebenfalls die Qualifikation Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Versorgungstechnik und ein/eine in der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung.
Es wird gefordert, dass die verantwortlichen Planer der jeweiligen Anlagengruppen ihre Eignung entsprechend nachweisen können.
— die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen sollen, folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 2 der beschäftigten projektverantwortlichen Ingenieure oder Ingenieurinnen (Büroinhaber /-inhaberin und/ oder festangestellter Beschäftigter/ Beschäftigte) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Fachrichtung Elektrotechnik sowie mindestens 2 Ingenieure oder Ingenieurinnen müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der Fachrichtung Versorgungstechnik haben.
— jeweils mindestens 2 der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung haben.
Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Architekten / Architektin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen.
2.) Für alle ausgeschriebenen Leistungen sind mindestens 3 Referenzprojekte vorzulegen, die die Bearbeitung der Leistungen wie folgt erkennen lassen:
Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV. Zugelassen sind 3 Referenzprojekte für die der Bewerber/das Bewerberbüro mindestens die Grundleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis einschließlich mindestens der Grundleistungen der Leistungsphase 8 erbracht hat. Des Gleichen wird gefordert, dass bei mindestens jeweils 3 Referenzprojekten der Nachweis der erbrachten Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 2 bis 3, 4 (sofern erforderlich) sowie 5 bis einschließlich Leistungsphase 8 für die hier ausgeschriebenen Anlagengruppen vorliegt.
Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 3 Millionen EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Alle eingereichten Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung müssen jeweils zudem nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Zuordnung der Honorarzone III oder höher für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI
— Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2014 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2014 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
Alle eingereichten Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung müssen jeweils zudem nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
— jeweils mit der entsprechenden Bearbeitung aller Anlagengruppen, die die Aufgabenbeschreibung enthält,
— mindestens eine Größenordnung ab 1 Mio. EUR netto für die KGR 400,
— mindestens Zuordnung in der Honorarzone II Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI.
3.) Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— Mindestens 2 der 3 Projekte müssen Sanierungsprojekte mit den jeweiligen Leistungsbildern sein,
— Mindestens ein Referenzprojekt der jeweiligen Leistungsbilder muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Mindestens ein Sanierungsprojekt muss einen Dach- und/oder Fassadensanierungsanteil in einer Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto haben, bei einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 3 Millionen EUR (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle Referenzprojekte müssen eigenverantwortlich erbracht und unter eigenem Namen realisiert worden sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte in aussagekräftiger Form durch Texte (in Bezug auf tragwerksplanerische und baukonstruktive Einzelaspekte sowie Besonderheiten, zum Beispiel technisch anspruchsvolle Bauverfahrensabläufe, et cetera) sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten und Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzonen.
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten in Anlage 1.
Hierzu sind die Angaben der Anlage 1 der Auftragsbekanntmachung zwingend zu beachten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hierzu sind die Angaben der Anlage 1 der Auftragsbekanntmachung zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.