Dienstleistungskonzession zur NGA Versorgung unterversorgter Ortsteile in der Stadt Verl Referenznummer der Bekanntmachung: V-I-2020-46
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession zur NGA Versorgung unterversorgter Ortsteile in der Stadt Verl
Breitbandausbau.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Verl ist bereit, zur Versorgung der Ausbaugebiete mit Bandbreiten von wenigstens100 MBit/s downstream und 100 Mbit/s upstream für 100 % der unterversorgten Anschlüsse in den bislang unterversorgten Ortslagen (siehe Anlagen) dem ausgewählten Anbieter eine Beihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zu zahlen. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie „über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access im Ländlichen Raum“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.4.2016 zu stellen.
Fördermittel der EU (ELER).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.