Hochbaulicher / freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen — Abschnitt I.Stadthaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher / freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen — Abschnitt I.Stadthaus
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Frei-/Verkehrsanlagen für das Bauvorhaben Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Stadthaus
Westmauer 10
59227 Ahlen.
59227 Ahlen
Durch die Stadt Ahlen wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgelobt. Nach Abschluss des Wettbewerb wurde durch die Stadt Ahlen mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe gemäß VgV und GWB durchgeführt. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung Gebäude und Frei-/Verkehrsanlagen mit stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 1- 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsvertrag — Objektplanung Gebäude, Frei-/Verkehrsanlagen; Bauvorhaben Neubau Bürgercampus Stadt Ahlen - Stadthaus, Westmauer 10, 59227 Ahlen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]