Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-034
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 108-285108)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum.
Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Vertrag endet mit Ablauf der Grundlaufzeit von 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kann der Auftraggeber den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer 2 Mal jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.
Zu 5. Der Bewerber muss über mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit April 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit/für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) organisiert(e) und erbringt/erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass die Referenzeinrichtung jeweils eine Belegungszahl von mindestens 500 Personen (Regelbelegung) hat.
Zu (5) Der Bewerber muss über mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit Mai 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass die Referenzeinrichtung jeweils eine Belegungszahl von mindestens 500 Personen (Regelbelegung) hat.
Als gleichwertige Referenz werden auch Sicherheitsdienstleitungen in sog. Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) mit einer Schichtstärke von 8 Sicherheitskräften angesehen.
Laufzeit des Vertrags und gleichwertige Referenzen