Einheitliches Asservatenmanagentsystem eAMS

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]958

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Einheitliches Asservatenmanagentsystem eAMS
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Eine Kombination davon
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mehrere Orte

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 5
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer des eAMS bei den Teilnehmern ist die vorgesehene Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 60 Monaten samt der zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 24 Monate erforderlich.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung eines zentralen einheitlichen AsservatenManagementSystems (eAMS). Dieses muss einen lückenlosen und beweissicheren polizeilichen Umgang mit Asservaten und Spuren unter Beachtung aller rechtlichen und teilnehmerspezifischen Rahmenbedingungen gewährleisten. Die Anwendung muss dabei dem Prinzip der Einmalerfassung folgen und eine Interoperabilität mit weiteren polizeilichen Systemen, insbesondere der Vorgangs- und Fallbearbeitung sowie Laborinformationssystemen kriminaltechnischer Untersuchungsstellen, ermöglichen. Bei dem eAMS handelt es sich um ein mandantenfähiges eAMS, welches die konsentierten Anforderungen aller das System nutzenden Teilnehmer abdeckt. Das eAMS soll zukünftig durch den AG oder in seiner Verantwortung durch einen von ihm beauftragten Dienstleister betrieben werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvereinbarung mit dem Ziel, im Kontext des Programms Polizei 2020 ein Asservatenmanagementsystem für das Bundeskriminalamt (BKA) und die weiteren Teilnehmer am Programm Polizei 2020 sicherzustellen und weitere Leistungen des Auftragnehmers in diesem Zusammenhang zu vereinbaren.
Der Bedarfsträger vergibt auf Basis dieser Rahmenvereinbarung Einzelaufträge an den Auftragnehmer.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag und beträgt 5 Jahre.
Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise 2 Mal um jeweils 24 Monate zu verlängern.
Für die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein geschätztes Abrufvolumen von 30 Millionen Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von neun Jahren ermittelt.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise 2 Mal um jeweils 24 Monate zu verlängern.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Kriterium E.1.1: Ausschlussgründe Bitte reichen Sie die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GwB ein,
— Kriterium E.2.1: Berufs- oder Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder gleichwertig) ein, der nicht älter als 6 Monate ist,
— Kriterium E.2.2: Nachweis gewerberechtliche Voraussetzungen Bitte befüllen Sie die Anlage „Unternehmensdaten“ vollständig.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern Sie sich im Wege der Eignungsleihe auf die Kapazität eines Dritten stützen wollen, müssen Sie dessen Eignung dem Leistungsanteil entsprechend nachweisen, siehe Ziffern III.2.1).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Kriterium E.3.1: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Kriterium E.3.2: Gesamtumsätze:
Geben Sie den jährlichen Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Bewertet wird der durchschnittliche Nettojahresumsatz aus den letzten 3 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz aller Unternehmen anzugeben. Die Umsätze werden für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung kumuliert berücksichtigt
Kriterium E.3.3: Umsatz relevanter Geschäftsbereich:
Geben Sie den jährlichen Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im einschlägigen Geschäftsbereich entsprechend der Ausschreibung an. Bewertet wird der durchschnittliche Nettojahresumsatz aus den letzten 3 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der einschlägige Umsatz aller Unternehmen anzugeben. Die Umsätze werden für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung kumuliert berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Kriterium E.3.1: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Deckungssumme jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall
Kriterium E.3.2: Gesamtumsätze (Gewichtungspunkte: 5)
— 1 BP: mehr als 10 und weniger als 15 Mio. EUR Gesamtumsatz pro Jahr,
— 3 BP: mehr als 15 und weniger als 30 Mio. EUR Gesamtumsatz pro Jahr,
— 5 BP: mehr als 30 Mio. EUR Gesamtumsatz pro Jahr.
Mindestanforderungen:
Geeignet sind nur solche Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von mindestens 10 Mio. EUR pro Jahr nachweisen können.
Kriterium E.3.3: Umsatz relevanter Geschäftsbereich (Gewichtungspunkte: 5)
— 1 BP: mehr als 5 Mio. EUR und weniger als 7,5 Mio. EUR Umsatz pro Jahr,
— 3 BP: mehr als 7,5 Mio. EUR aber weniger als 15 Mio. EUR Umsatz pro Jahr,
— 5 BP: mehr als 15 Mio. EUR Umsatz pro Jahr.
Mindestanforderungen:
Geeignet sind nur solche Unternehmen, bei denen der Jahresumsatz im einschlägigen Bereich mindestens 5 Mio. EUR des Gesamtumsatzes beträgt.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern Sie sich im Wege der Eignungsleihe auf die Kapazität eines Dritten stützen wollen, müssen Sie dessen Eignung dem Leistungsanteil entsprechend nachweisen, siehe Ziffern III.2.2).
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Kriterium E.4.1: Unternehmensdarstellung:
Reichen Sie eine Darstellung Ihres Unternehmens ein und stellen Sie ihr Unternehmen prägnant vor. Gehen Sie dabei u. a. auf folgende Punkte ein:
— Angabe des Gründungsjahrs,
— Übersicht/Aufstellung über die Standorte des Unternehmens,
— Ausweis der konzernverbundenen Standorte bzw. Standorte von Partnern/Subunternehmern,
— Erläuterung der Unternehmensstruktur und Geschäftsbereiche,
— Beschreibung des Leistungsportfolios/-spektrums.
Kriterium E.4.2: Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals:
Für weitere als die bereits überprüften Mitarbeiter kommt es vor deren Einsatz zur Notwendigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo). Bitte bestätigen Sie die Bereitschaft, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo) unterziehen wird.
Kriterium E.4.3: Anzahl Gesamtbeschäftigter (Festangestellte/Stammpersonal):
Geben Sie die Anzahl der insgesamt Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten als Jahresdurchschnittswerte in den letzten 3 Jahren an. Bewertet wird die niedrigste Beschäftigtenzahl aus den letzten 3 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Beschäftigtenzahl aller Unternehmen anzugeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenanzahl berücksichtigt.
Kriterium E.4.4: Anzahl Beschäftigter im relevanten Geschäftszweig (Festangestellte/Stammpersonal):
Geben Sie die Anzahl der insgesamt Beschäftigten in dem einschlägigen Geschäftsbereich entsprechend der Ausschreibung an, in Vollzeitäquivalenten als Jahresdurchschnittswerte in den letzten 3 Jahren. Bewertet wird die niedrigste Beschäftigtenzahl aus den letzten 3 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Beschäftigtenzahl aller Unternehmen anzugeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenanzahl berücksichtigt.
Kriterium E.4.5: Anzahl Softwareentwickler (Festangestellte/Stammpersonal):
Geben Sie die Anzahl der Softwareentwickler an, in Vollzeitäquivalenten als Jahresdurchschnittswerte in den letzten 3 Jahren. Bewertet wird die niedrigste Beschäftigtenzahl aus den letzten 3 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Beschäftigtenzahl aller Unternehmen anzugeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenanzahl berücksichtigt.
Kriterium E.4.6: Projektreferenzen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Kriterium E.4.1: Unternehmensdarstellung
Darstellung muss vorliegen.
Kriterium E.4.2: Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals:
Der Bewerber erklärt sich bereit, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Personen, die beim AG vor Ort eingesetzt werden, einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) zu unterziehen.
Kriterium E.4.3: Anzahl Gesamtbeschäftigter (Festangestellte/Stammpersonal):
(Gewichtungspunkte: 25)
— 1 BP: mindestens oder mehr als 30 und weniger als 50 Mitarbeiter,
— 3 BP: mindestens oder mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter,
— 5 BP: mindestens oder mehr als 250 Mitarbeiter.
Mindestanforderungen:
Geeignet sind nur solche Unternehmen, die in jedem Jahr mindestens 30 Mitarbeiter nachweisen können.
Kriterium E.4.4: Anzahl Beschäftigter im relevanten Geschäftszweig (Festangestellte/Stammpersonal) (Gewichtungspunkte: 25):
— 1 BP: mindestens oder mehr als 10 und weniger als 15 Mitarbeiter,
— 3 BP: mindestens oder mehr als 15 und weniger als 75 Mitarbeiter,
— 5 BP: mindestens oder mehr als 75 Mitarbeiter.
Mindestanforderungen:
Geeignet sind nur solche Unternehmen, die in jedem Jahr mindestens 10 Mitarbeiter nachweisen können.
Kriterium E.4.5: Anzahl Softwareentwickler (Festangestellte/Stammpersonal)
(Gewichtungspunkte: 25):
— 1 BP: mindestens oder mehr als 15 und weniger als 25 Mitarbeiter,
— 3 BP: mindestens oder mehr als 25 und weniger als 125 Mitarbeiter,
— 5 BP: mindestens oder mehr als 125 Mitarbeiter.
Mindestanforderungen:
Geeignet sind nur solche Unternehmen, die in jedem Jahr mindestens 15 Mitarbeiter nachweisen können.
Kriterium E.4.6: Projektreferenzen (Gewichtungspunkte: 300):
Es muss mindestens eine Referenz vergleichbaren Typs angegeben werden, welche im Zeitraum der letzten 5 Jahre vor Veröffentlichung dieses Teilnahmewettbewerbes fertiggestellt wurde.1) Ein Projekt wird als vergleichbare Referenz zugelassen, sofern es die Erstellung bzw. Lieferung, Einführung und die Pflege einer Software mit Funktionen zur Gegenstands-/Asservatenverwaltung und/oder Steuerung von Aufträgen im Zusammenhang mit Gegenständen/Asservaten beinhaltet.
Bei Vorlage von mehr als einer vergleichbaren Referenz fließen die besten 2 Referenzen (gemessen an der erreichten Punktzahl) in die Gesamtbewertung mit ein. Die übrigen Referenzen bzw. deren Bewertungsergebnisse werden im Rahmen der Punktevergabe bzw. Rankingerstellung nicht berücksichtigt. (Siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Die Projektreferenzen werden anhand der folgenden Kriterien Nr. 1-8 bewertet:
1. Art der Branche des Referenzkunden: (Gewichtungspunkte: 6):
— 5 BP: Der Referenzkunde ist eine deutsche oder europäische Sicherheitsbehörde,
— 3 BP: Der Referenzkunde ist a) eine Sicherheitsbehörde (keine deutsche oder europäische) oder b) eine deutsche oder europäische Behörde, die keine Sicherheitsbehörde ist,
— 0 BP: Sonstiges.
2. Beschreiben Sie, ob und wie im Referenzprojekt ein Verbundsystem mehreren, ggf. auch voneinander unabhängigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wurde. (Gewichtungspunkte: 2):
— 5 BP: Im Referenzprojekt wurde das System mehreren, voneinander unabhängigen Einrichtungen (ähnlich verschiedenen Teilnehmern des Programms „Polizei 2020“) bereitgestellt, die über das System Erkenntnisse austauschen,
— 3 BP: Im Referenzprojekt wurde das System mehreren Einrichtungen (z. B. verschiedenen Sicherheitsbehörden eines Bundeslandes) bereitgestellt, die über das System Erkenntnisse austauschen,
— 0 BP: Im Referenzprojekt wurde das System lediglich einer Einrichtung (z. B. einer Landespolizeibehörde) bereitgestellt.
3. Anzahl der Standorte/Dienststellen des Referenzkunden, an denen im Referenzprojekt das System genutzt wird (Gewichtungspunkte: 3)
— 5 BP: Im Referenzprojekt wird an mehr als 500 Standorten/Dienststellen des Referenzkunden das System genutzt,
— 3 BP: Im Referenzprojekt wird an mehr als 250, jedoch höchstens 500 Standorten/Dienststellen des Referenzkunden das System genutzt,
— 1 BP: Im Referenzprojekt wird an mehr als 30, jedoch höchstens 250 Standorten/Dienststellen des Referenzkunden das System genutzt,
— 0 BP: Im Referenzprojekt wird an bis zu 30 Standorte/Dienststellen des Referenzkunden das System genutzt.
4. Beschreiben Sie, welche der folgenden Programmodule/Funktionalitäten im Rahmen des Referenzprojektes eingeführt wurden: Asservatenverwaltung (inkl. Lagerverwaltung), Untersuchungsantragsverwaltung, Versand, Auftragsmanagement, Recherche/Statistik (Gewichtungspunkte: 6)
— 5 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden alle 5 Programmodule bzw. deren Funktionalitäten durch den Bewerber eingeführt,
— 3 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden 3 der 5 Programmodule bzw. deren Funktionalitäten durch den Bewerber eingeführt,
— 1 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden 2 der 5 Programmodule bzw. deren Funktionalitäten durch den Bewerber eingeführt,
— 0 BP: Im Rahmen des Referenzprojekt wurde lediglich eines der 5 Programmodule bzw. deren Funktionalitäten durch den Bewerber eingeführt.
5. Nennen Sie die Anzahl der über unterschiedliche Schnittstellen angebundenen Drittsysteme. (Gewichtungspunkte: 3)
— 5 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden mind. 2 Drittsysteme über unterschiedliche Schnittstellen angebunden,
— 3 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde 1 Drittsystem über eine Schnittstelle angebunden,
— 0 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde keine Anbindung eines Drittsystems über eine Schnittstelle vorgenommen.
6. Beschreiben Sie, in welchem Umfang im Rahmen des Referenzprojekts Anpassungen der Software an kundenspezifische Arbeitsabläufe vorgenommen wurden. (Gewichtungspunkte: 4):
— 5 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden mehr als geringfügige Anpassungen der Software an kundenspezifische Arbeitsabläufe vorgenommen,
— 0 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurden keine oder nur geringfügige Anpassungen der Software an kundenspezifische Arbeitsabläufe vorgenommen,
7. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Benutzer des Systems?
(Gewichtungspunkte: 3)
— 5 BP: ≥ 30 000 Nutzer,
— 3 BP: ≥ 15 000 und < 30 000 Nutzer,
— 1 BP: ≥ 8 000 und < 15 000 Nutzer,
— 0 BP: < 8 000 Nutzer.
8. War die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems in unterschiedlichen Rechenzentren Teil des Referenzprojekts? Wenn ja, wurde in diesem Zusammenhang auch ein automatisches Loadbalancing etabliert? (Gewichtungspunkte: 3)
— 5 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde die Betriebsbereitschaft des Systems in mehreren unterschiedlichen Rechenzentren herbeigeführt und ein automatisches Loadbalancing etabliert,
— 3 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde die Betriebsbereitschaft des Systems in mehreren unterschiedlichen Rechenzentren herbeigeführt,
— 1 BP: Im Rahmen des Referenzprojekts wurde die Betriebsbereitschaft des Systems in nur einem Rechenzentrum herbeigeführt.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Sofern Sie sich im Wege der Eignungsleihe auf die Kapazität eines Dritten stützen wollen, müssen Sie dessen Eignung dem Leistungsanteil entsprechend nachweisen, siehe Ziffern III.2.3).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Das Beschaffungsamt des BMI wählt im Teilnahmewettbewerb die 3 bestplatzierten Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind und die genannten Ausschlusskriterien (siehe III.2) Teilnahmebedingungen) erfüllen. Anhand der Bewertung der unter III.2) Teilnahmebedingungen aufgeführten Kriterien wird eine Rangfolge aufgrund der erreichten Summe der Eignungspunkte (EP) festgelegt (Bewertungsmatrix siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Die 3 bestplatzierten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Formel: EP = BP * GP(Gewichtungspunkte):
Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, wird unter diesen im Wege des Auslosungsverfahren entschieden, wer zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Weitere Informationen zum Verhandlungsverfahren finden Sie unter „Struktur und Ablauf der Verhandlungen“ Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ZIB 21.25 - 0930/20/VV: 2
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.7.2021 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Bestandteile der Vergabeunterlagen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die „No-Spy-Klausel“ im Vertragsentwurf hingewiesen.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen wurden mit Hilfe der Beratungsunternehmen:
— Holger Gadorosi Consulting,
— PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH,
— PricewaterhouseCoopers GmbH WPG,
— PwC Strategy& (Deutschland) GmbH,
— umlaut SE.
Sowie den Rechtsanwaltskanzleien:
— TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB,
— RWP Rechtsanwälte erstellt.
Abkürzungen:
— BP = Bewertungspunkte.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.6.2021

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