Stadt Emsdetten – Neubau Betriebshof Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRRWQ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emsdetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Emsdetten – Neubau Betriebshof Emsdetten
Die Stadt Emsdetten plant den Neubau eines Baubetriebshofes an der Gustav-Weyss-Straße in Emsdetten. Geplant sind der Bau einer Fahrzeughalle und eines Verwaltungsgebäudes sowie diverser Schüttgutboxen und Lagerplätze. Hinzu kommen ferner entsprechende Verkehrsflächen und Parkplätze.
Im Vorfeld der Arbeiten zum Neubau sind folgende erdbautechnische Arbeiten durchzuführen:
— Der nicht tragfähige, humose Oberboden ist flächig abzutragen,
— Abtrag und Wiedereinbau von Auffüllungsschichten im Massenausgleich auf dem Baugelände,
— Im Rahmen von Vorerkundungen wurde im nördlichen Bereich der Fläche eine Torflinse angetroffen, die negative Auswirkungen auf die Statik der neu zu errichtenden Gebäude hat und daher zu entfernen ist.
Im Rahmen der Erdarbeiten erfolgt auch die ordnungsgemäße Entsorgung von schadstoffbelasteten und bautechnisch ungeeignetem Boden- und Auffüllungsmaterial. Gleichzeitig erfolgt die Teil-Herstellung der Flächenbefestigungen zur Vorbereitung von Fahrwegen.
Mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung werden die einzelnen Leistungen gemeinsam mit dem Leistungsverzeichnis näher erläutert.
Gustav-Weyss-Straße Emsdetten
Erdbauarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44388
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRRWQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.