Büropapier Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-017-18-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.remscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büropapier
Rahmenabrufvertrag über den Kauf und Lieferung von Bürokopierpapier für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Landschaftsverband Rheinland sowie die Stadt Köln.
LVR: hochweißes Recyclingpapier sowie Recyclingpapier
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Büropapier für den LVR:
Los 1 beinhaltet den Bedarf an hochweißem Recyclingpapier sowie Recyclingpapier in DIN A4 und DIN A3 für den LVR und seine Abnahmestellen.
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption (28.02.) gekündigt wird. Die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 30.04. des Jahres für das folgende Vertragsjahr.
Die maximale Laufzeit des Vertrages endet am 31.8.2025.
LWL: Frischfaser- und Recyclingpapier
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Büropapier für den LWL:
Los 2 beinhaltet den Bedarf an Frischfaser- sowie Recyclingpapier in DIN A4 und DIN A3 für den LWL und seine Abnahmestellen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption (28.02.) gekündigt wird.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.8.2025).
Stadt Remscheid: Recyclingpapier
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Büropapier für die Stadt Remscheid:
Los 3 beinhaltet den Bedarf an Recyclingpapier in DIN A4 und DIN A3 für die Stadt Remscheid und ihre Abnahmestellen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption (28.02.) gekündigt wird.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (31.8.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zum betrieblichen Umweltmanagementmaßnahmen einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
Ausdrücklich, dass
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben in Form einer Eigenklärung zu machen: Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) sowie Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (siehe Anlage B2: Vordruck Bietereignung).
Zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben in Form einer Eigenerklärung zu machen: Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen, Fuhrpark für die Auftragsausführung (Anzahl PKW/LKW – eigene bzw. gemietete), Sonstige Angaben zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar ist. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer, Kurzbeschreibung des Auftrags (Produkte, Vertragsform, Anzahl der Lieferadressen, Anzahl der Rechnungsadressen, Auftragsvolumen in Euro pro Jahr (netto)) sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit anzugeben.
Sofern eine Rahmenvertragsbeziehung in den letzten 2 Jahren mit einem oder mehreren der Auftraggeber über die Lieferung von Büropapier bestanden hat, kann der jeweilige Auftraggeber als Referenz benannt werden. Der jeweilige Auftraggeber kann aber lediglich pro Los 1x als Referenz benannt werden. Es ist nicht zulässig, einzelne Abteilungen oder Einrichtungen des Auftraggebers als einzelne Referenzen anzugeben.
Es ist zulässig dieselbe Referenz bei mehreren Losen anzugeben, sofern die entsprechende Leistung erbracht wurde.
Als Referenz gilt immer die Gesamteinheit (z. B. Stadtverwaltung XX). Es ist nicht zulässig die Gesamteinheit auf einzelne Untereinheiten aufzuteilen, um die Anzahl der Referenzen zu erfüllen (z. B. Stadtverwaltung XX Abteilung aa, Stadtverwaltung XX Abteilung bb). Die Auftraggeber der Referenzen müssen unterschiedlich sein und dürfen nicht zu einer Gesamtheit gehören.
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen benennen, die nicht älter als 2 Jahre sind. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sein.
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o. g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 29.6.2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld“. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.