Unterhaltsreinigung Dortmund Lütgendortmund Referenznummer der Bekanntmachung: L237/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Dortmund Lütgendortmund
Abschluss eines Rahmenvertrages über die laufende Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden für den Bezirk Dortmund Lütgendortmund gemäß Leistungsbeschreibung in 4 Losen.
Schulgebäude
Abschluss eines Rahmenvertrages über die laufende Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden für den Bezirk Dortmund Lütgendortmund gemäß Leistungsbeschreibung Los 1.
Der Vertrag für Los 1 beinhaltet die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen gemäß Vergabeunterlagen.
Turn- und Sporthallen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die laufende Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden für den Bezirk Dortmund Lütgendortmund gemäß Leistungsbeschreibung Los 2.
Kinder- und Jugenpflegerische Einrichtungen
Abschluss eines Rahmenvertrages über die laufende Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden für den Bezirk Dortmund Lütgendortmund gemäß Leistungsbeschreibung Los 3.
Übrige Gebäude
Abschluss eines Rahmenvertrages über die laufende Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden für den Bezirk Dortmund Lütgendortmund gemäß Leistungsbeschreibung Los 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.)1, III.1.2 und III.1.3) abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Dortmund
Es dürfen keine Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2025
Aktenzeichen: L237/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 - IR 12.2.2006 -Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDR49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland