Stadt Köln, Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0043-12-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Köln, Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation
Ein wesentlicher Bestandteil der technischen Infrastruktur der Stadt Köln ist der interne Telekommunikationsanlagenverbund 221-0. Dieser umfasst derzeit 7 zusammen geschaltete große digitale Telefonanlagen sowie eine Vielzahl an TK-Kleinsystemen. Insgesamt werden circa 18 000 Fernmeldeanschlüsse (Telefon- und Fax-Anschlüsse, et cetera) in über 600 Liegenschaften betreut.
Zur Aufrechterhaltung des Telekommunikations-Betriebes müssen die von den Dienststellen gemeldeten Störungen, Verlegungen, Neueinrichtungen et cetera im Telefonbereich mit definierten Reaktions- und Bearbeitungszeiten durchgeführt beziehungsweise bearbeitet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung dieser personellen Kapazitäten.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln Köln
221-0 Anlagenverbund inklusive Aussenstellen
Stadtweite Telekommunikationsdiesntleistung
Position Menge Bezeichnung
Stadthaus Deutz:
1.1. 330 Austausch von Endgeräten gleicher Schnittstellentechnik,
1.2. 10 Austausch von Endgeräten unterschiedlicher Schnittstellentechnik,
1.3. 500 Neueinrichtung eines VoIP, digitalen oder analogen Endgerätes,
1.4. 1 500 Umzug einer VoIP, analogen oder digitalen Nebenstellen,
1.5. 70 Aufhebung von Nebenstellenanschlüssen,
1.6. 220 Installation von Adapter-Modulen, Beistellterminals, Anrufbeantworter, und so weiter,
1.7. 30 Schalten von Stromwegen/Vorpatchen von Netzwerkdosen,
1.8. 450 Entfernen von Rangierungen aus Verteilern,
1.9. 220 Monteurstunden für Störungsbearbeitung/Montage-, Installations-Arbeiten,
1.10. 20 Helferstunden,
1.11. 100 Funktionsprüfung von Endgeräten,
1.12. 100 Reinigung von Endgeräten,
1.13. 200 Monteurstunden Wegezeit,
1.14. 2 000 Km Kfz-Kilometerpauschale,
1.15. 1 Installationsmaterial Einkaufspreis [Betrag gelöscht] EUR x Faktor:
Außerhalb Stadthaus
2.1. 1 000 Austausch von Endgeräten gleicher Schnittstellentechnik,
2.2. 30 Austausch von Endgeräten unterschiedlicher Schnittstellentechnik,
2.3. 900 Neueinrichtung eines VoIP, digitalen oder analogen Endgerätes,
2.4. 2 540 Umzug einer VoIP, analogen oder digitalen Nebenstellen,
2.5. 200 Aufhebung von Nebenstellenanschlüssen,
2.6. 400 Installation von Adapter-Modulen, Beistellterminals, Anrufbeantworter, und so weiter,
2.7. 300 Schalten von Stromwegen/Vorpatchen von Netzwerkdosen,
2.8. 400 Entfernen von Rangierungen aus Verteilern,
2.9. 1 150 Monteurstunden für Störungsbearbeitung/Montage-, Installations-Arbeiten,
2.10. 20 Helferstunden,
2.11. 60 Installation von TAE, EAD oder RJ45-Anschlussdosen,
2.12. 1 300 Monteurstunden Wegezeit,
2.13. 11 000 Km Kfz-Kilometerpauschale,
2.14. 1 Installationsmaterial Einkaufspreis [Betrag gelöscht] EUR x Faktor:
Aussenstellen:
3.1. 440 Austausch von Endgeräten gleicher Schnittstellentechnik,
3.2. 12 Austausch von Endgeräten unterschiedlicher Schnittstellentechnik,
3.3. 300 Neueinrichtung eines VoIP, digitalen oder analogen Endgerätes,
3.4. 150 Umzug einer VoIP, analogen oder digitalen Nebenstellen,
3.5. 15 Aufhebungen von Anschlüssen,
3.6. 120 Installation von Adaptern, BT etcetera,
3.7. 50 Schalten von Stromwegen/Vorpatchen von Netzwerkdosen,
3.8. 10 Entfernen von Rangierungen aus Verteilern,
3.9. 2 500 Monteurstunden für Störungsbearbeitung/Montage-, Installations-Arbeiten,
3.10. 50 Helferstunden,
3.11. 10 Installation von TAE, EAD oder RJ45-Anschlussdosen,
3.12. 1 250 Monteurstunden Wegezeit,
3.13. 20 000 Km Kfz-Kilometerpauschale,
3.14. 1 Installationsmaterial Einkaufspreis [Betrag gelöscht] EUR x Faktor:
4.1. 25 Rufbereitschaftspauschale, je 24 Stunden.
Einmalige Verlängerungsoption seitens der Stadt um 12 Monate
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist).
Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen.
Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird. (siehe Anlage Bestätigung Einhaltung städtischer Dienstanweisungen)
— Firmenprofil mit Aussage zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller, Organisationsstruktur des Unternehmens,
— Zeugnisse/Ausbildungsnachweise zu den angegebenen Personalqualifikationen (siehe „Anlage 01 Bewertungsmatrix DL TK Endgeräte“ Punkt 1),
— Referenzen in den geforderten Bereichen (siehe „Anlage 01 Bewertungsmatrix DL TK Endgeräte“ Punkt 2):
—— Projekterfahrung im TK-Bereich (klassische Telefonie, und andere Systemendgeräte),
—— Störungsbearbeitung in vergleichbarer Systemumgebung (klassische Telefonie),
—— Projekterfahrung im TK-Bereich (VoIP-Telefonie und Netzwerktechnik),
—— Störungsbearbeitung in vergleichbarer Systemumgebung (VoIP-Telefonie und Netzwerktechnik),
—— Referenzen bezüglich der Berufserfahrung im Bereich TK- und Netzwerktechnik im öffentlichen Sektor,
—— Referenzen bezüglich der Berufserfahrung im Bereich TK- und Netzwerktechnik,
—— Rollenprofile: Der Bewerber weist mittels Vorlage von Rollenprofilen nach, dass er den Anforderungen entsprechendes Personal im Projekt einsetzen kann. (siehe „Anlage 03 Rollenanforderungsprofil DL TK Endgeräte“).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEG7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren.
Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung:
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU