Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 23 – mobile Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 23 - mobile Trennwände
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 23 – mobile Trennwände
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers, neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 23 – mobile Trennwände.
Repelener Str. 101
47441 Moers
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 23 – mobile Trennwände
Die hier angegebene Laufzeit dient nur einer groben Einschätzung. Die Montage erfolgt gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023. Die frei abrufbaren Vergabeunterlagen enthalten einen detaillierten Zeiträume, die vorrangig gelten.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06847
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRR21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.