NCG_Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5576
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
NCG_Trockenbauarbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Die Maßnahme erstreckt sich über 4 Bauteile und ist in 3 Bauabschnitten geplant.
Schwerpunkte Arbeitsumfang:
1. Liefern und Einbauen von Trockenbauwänden:
a) Vorsatzschalen und Installationswände ca. 200 m2,
b) F 30-Wände ca. 790 m2,
c) F 90-Wände Brandwände ca. 130 m2.
2. Liefern und Einbauen von Decken in Trockenbauweise (Rasterdecken, Lochdecken, Plattendecken Feuchtraum, in Kleinbereichen mit Brandschutz-Anforderung) ca. 5 400 m2,
3. Trockenputzarbeiten/Laibungen ca. 1 600 m2,
4. Ausbau und Lagerung und Wiedereinbau vorhandener Rasterdecken.
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
Reuterstrasse 51
51465 Bergisch Gladbach
Siehe Beschreibung Pkt.1.4.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten/Terminplanung/Einzelfristen:
— voraussichtliche Auftragsvergabe: 30.8.2021.
Vorlage Handmuster Systemrasterdeckenplatten und Gipskarton Oberfläche gelocht: 8 Wochen nach Auftragserteilung:
— Baubeginn Sanierung (Mitteltrakt, Aula): 28.9.2021,
— Baubeginn Nordtrakt: 29.3.2022,
— Baubeginn Verwaltung: 21.4.2022,
— Fertigstellung komplett: 5.12.2022.
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen:
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen hat der/die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Angaben zu machen, insbesondere über:
— die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines/ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ sind folgende Angaben zu machen:
— Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis,
— Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts,
— Eintragung in sonstiges Berufsregister,
— keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung,
— Eintragung bei der Handwerkskammer,
— Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer,
— Gewerbeanmeldung,
— Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Auf Verlangen hat der/die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über:
— seinen/ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Auf Verlangen hat der/die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über:
— Referenzleistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren,
— die von ihm/ihr ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die Zahl der bei ihm/ihr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
— die ihm/ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— das von ihm/ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Freistellungsbescheinigung,
— Nachweis zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassen),
— Nachweis zur Entrichtung der Beiträge zu den tarifvertraglichen Sozialkassen (SOKA),
— Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes,
—— der Berufsgenossenschaft,
—— der Sozialversicherung,
— Produktdatenblätter zum Nachweis der Gleichwertigkeit.
Dem Angebot sind mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre beizufügen.
Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen bezüglich solcher Leistungen, die Massen entsprechend der im Leistungsverzeichnis geforderten Größenordnung aufweisen. Die entsprechenden Referenzen sollen in dem Formular Eigenerklärung VOB_EU, oder aber wie dort beschrieben in einer ergänzenden Anlage, übersandt werden.
Mit Angebotsabgabe sind folgende Zertifikate/Nachweise zu belegen:
Ausführung der Kernkompetenzarbeiten mit qualifiziertem sachkundigem Personal, Vorlage der Sachkundigennachweise und Zertifizierungen.
Siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14).
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten/Terminplanung/Einzelfristen:
— voraussichtliche Auftragsvergabe: 30.8.2021.
Vorlage Handmuster Systemrasterdeckenplatten und Gipskarton Oberfläche gelocht: 8 Wochen nach Auftragserteilung:
— Baubeginn Sanierung (Mitteltrakt, Aula): 28.9.2021,
— Baubeginn Nordtrakt: 29.3.2022,
— Baubeginn Verwaltung: 21.4.2022,
— Fertigstellung komplett: 5.12.2022.
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen:
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDD4P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rbk-direkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland