Installationsprojektoren Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 99103/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Installationsprojektoren
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Installationsprojektoren.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Installationsprojektoren.
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik
Deutschland und folgende Bedarfsträger:
— ALDB GmbH,
— Alexander von Humboldt-Stiftung,
— Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
— Bundesinstitut für Risikobewertung,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
— Deutsches Jugendinstitut e. V.,
— Erdöbevorratungsverband KdöR,
— Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.,
— Friedrich-Ebert-Stiftung,
— Georg-Speyer-Haus,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Rosa Luxemburg Stiftung,
— Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus,
— Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.