WBD 2021-21 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbh-ksr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asp-paderborn.de/
Kommunale Einkaufskooperation bestehend aus:
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR,
— Entsorgung Herne AöR,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen und
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn.
Abschnitt II: Gegenstand
WBD 2021-21 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Brennstoffzelle) in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
Schlachthofstr. 8
47167 Duisburg,
Entsorgung Herne AöR
Südstr. 10
44625 Herne,
KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
Beckbruchweg 33
45659 Recklinghausen,
ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn
An der Talle 21
33102 Paderborn
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoff-/brennstoffzellenbetriebener Abfallsammelfahrzeuge mit Abbiegeassistent in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Die Aufteilung der voraussichtlichen 11 Stück Abfallsammelfahrzeuge setzt sich wie folgt zusammen:
— 6 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau,
— 3 Stück Abfallsammelfahrzeuge mit 3-Achsfahrgestell und Rotationsverdichter,
— 1 Stück Kran-Trichter Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell,
— 1 Stück Abfallsammelfahrzeug mit 3-Achsfahrgestell und Pressplattenaufbau zur Sperrgutabfuhr.
Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts setzt voraus, dass es sich bei der beschaffenden Stelle um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB handelt. Vorliegend bündeln die nachstehend benannten öffentlichen Auftraggeber
— Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR, Schifferstr. 190, 47059 Duisburg,
— Entsorgung Herne AöR, Südtr. 10, 44625 Herne,
— KSR Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen, Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen,
— ASP Eigenbetrieb der Stadt Paderborn, An der Talle 21, 33102 Paderborn.
Ihr Nachfrageverhalten in einer kommunalen Einkaufskooperation gemäß § 4 Abs. 1 S.1 VgV.
Federführend tätig werden sollen dabei die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR, die für die kommunale Einkaufskooperation den Ausschreibungsprozess des gegenständlichen Auftrags durchführt und Ansprechpartner im Rahmen des Vergabeverfahrens ist.
Die Gründung einer Einkaufskooperation zum Zwecke einer gebündelten Beschaffung ist vergabe- und kartellrechtlich zulässig; Auftraggeber aber bleibt in beiden Fällen die einzelne einer Einkaufskooperation beigetretene Körperschaft oder Institution, die später auch Partei eines konkreten Bestell- und Beschaffungs-Einzelvorgangs wird.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des BMVI gemäß der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 9.7.2020 zur Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb nach Abschnitt 2 Ziffer 1 der vorgenannten Förderrichtlinie. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind die Förderanträge gestellt, aber die Bewilligung noch nicht erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinsame Beschaffung brennstoffzellenbetriebener Fahrzeuge inkl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen im Bereich der Abfallentsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4795 / 955-205
Fax: +49 4795 / 955-200
Internet-Adresse: http://www.faun.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDREB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.