Freianlagenplanung Erweiterung der Margaretenschule in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0441-67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Erweiterung der Margaretenschule in Münster
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Margaretenschule im Stadtteil Mauritz. Die Schule ist derzeit 2-zügig und soll zur Dreizügigkeit ausgebaut werden. Die Maßnahme beinhaltet auch eine Neugestaltung des zentralen Schulhofs.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für diese Maßnahme. Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
II.2.14
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI im Zuge der Erweiterung der Margaretenschule. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 15 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine speziell zur Nutzung durch Kinder bestimmte Freianlage.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zur Objektplanung Freianlagen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.7.2016.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Maßnahme waren die Außenanlagen einer Grundschule (Gewicht 30 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe der Baukosten (ohne Planungs-/Nebenkosten) ohne MwSt. (Gewicht 15 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine speziell zur Nutzung durch Kinder bestimmte Freianlage.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zur Objektplanung Freianlagen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.7.2016.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in (bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) oder Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY6AR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit/
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html