Neubau einer Rettungswache Arnsberg, Clemens-August-Straße 126, 59821 Arnsberg; Fachplanung technische Ausrüstung – Elektro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Rettungswache Arnsberg, Clemens-August-Straße 126, 59821 Arnsberg; Fachplanung technische Ausrüstung – Elektro
Leistungsgegenstand sind die Planungsleistung technische Ausrüstung – Elektro gemäß §§ 55 ff. HOAI für den geplanten Neubau der Rettungswache Arnsberg, Clemens-August-Straße 126, 59821 Arnsberg, Leistungsphasen 1 bis 8. Einzelheiten sind dem Teil-Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (näheres s. § 3 Ingenieurvertrag).
Der Neubau ist an dem Standort
Clemens-August-Straße 126,
59821 Arnsberg, geplant.
Die neu zu errichtende Rettungswache Arnsberg umfasst die Stationierung von zunächst 2 Krankenkraftwagen mit jeweils 2 Personen Besetzung und insgesamt 2 Auszubildenden sowie einer Wachleitung und eines Praxisanleiters mit den entsprechenden Raumanforderungen. Da perspektivisch die Stationierung eines dritten Wagens beabsichtigt ist, ist der Bedarf planerisch mit abzudecken.
Grundsätzlich handelt es sich um eine Lehrrettungswache, die sich in einem Verbund befindet. Auf einen separaten Schulungsraum kann insoweit verzichtet werden. Stattdessen soll eine Kombination aus Bereitschafts- und Schulungsraum realisiert werden.
Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ein funktionales Gebäude entstehen, welches den vorstehenden Anforderungen gerecht wird. Auf die Nutzung fossiler Energieträger soll verzichtet werden. Vielmehr sollen nach Möglichkeit regenerative Energien zum Einsatz kommen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes soll bis Ende 2022 erfolgen.
Leistungsgegenstand sind die Planungsleistungen technische Ausrüstung – Elektro gemäß §§ 55 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-8. Einzelheiten sind dem Teil-Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (näheres s. § 3 Ingenieurvertrag).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Nachweis der Berufszulassung des Büroleiters, seines Vertreters und des Projektleiters sowie seines Vertreters (z.B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Ingenieurkammer o. ä.).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 2) Nachweis über den Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice).
Zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genanneten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
— Nachweis eines Referenzprojektes des Planungsbüros vergleichbarer Art mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 200-500 nach DIN 276 netto (z. B. Rettungswache, Verwaltungsgebäude mit hohen Sicherheitsanforderungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung und Sicherung der Bevölkerung dienen [beispielsweise Feuerwachen, integrierte Feuer- und Rettungswachen, Krankenhäuser mit Rettungswachen oder Polizeiwachen], Werkstattbauten oder Produktionsbetriebe mit Verwaltungstrakt, bei denen hohe Anforderungen in Bezug auf die Trennung von Schwarz-/Weißräumen und die Verbindung zur Fahrzeughalle bestehen [beispielsweise Produktionen mit Reinräumen]),
— Nachweis eines Referenzprojektes des Projektleiters vergleichbarer Art mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 200-500 nach DIN 276 netto (z. B. Rettungswache, Verwaltungsgebäude mit hohen Sicherheitsanforderungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung und Sicherung der Bevölkerung dienen [beispielsweise Feuerwachen, integrierte Feuer- und Rettungswachen, Krankenhäuser mit Rettungswachen oder Polizeiwachen], Werkstattbauten oder Produktionsbetriebe mit Verwaltungstrakt, bei denen hohe Anforderungen in Bezug auf die Trennung von Schwarz-/Weißräumen und die Verbindung zur Fahrzeughalle bestehen [beispielsweise Produktionen mit Reinräumen]).
— Fachplanung TGA-Elektro nach HOAI gem. §§ 55 ff. mit Kosten der KG 200-500 von mindestens 1 Mio. EUR,
— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme).
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Campus der Stadtwerke Arnsberg GmbH), Raum 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.