Entwicklung und Einführung einer datenbankbasierten Applikation zur Prozesssteuerung und zum Datenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2021-0019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Einführung einer datenbankbasierten Applikation zur Prozesssteuerung und zum Datenmanagement
— verteilte Datenbanken firmenübergreifend zu verknüpfen (externe Integration),
— den elektronischen Datenaustausch unter Einbindung des vorhandenen SQL Servers mit den genannten Prozessbeteiligten zu automatisieren (horizontale Integration), um darauf aufbauend
— eine Applikation sowie ein Data Warehouse zu entwickeln.
Entwicklung und Einführung 1 Stück Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Name Bewerber mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung, ggf. Büroprospekt,
— Bei Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Bewerbergemeinschaft (Aufgabenverteilung), Beschreibung der Mitglieder wie bei Einzelbewerbern, Beschreibung der Rechtsform und Haftungsverteilung inklusive Bewerbererklärung,
— Referenzen,
— Eintragung ins das Berufsregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
— Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
— Darstellung der Verknüpfung zu anderen Unternehmen, Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ZV4),
— Angaben über Art und Umfang der Einschaltung von Nachunternehmern:
Name der Nachunternehmer, es gelten die gleichen Nachweise wie beim Bewerber selbst. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zur Durchführung der Leistungen (ZV3, ZV5).
— Nachweis der Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
—— Umsatz der letzten 3 Jahre im Data-Warehouse-Umfeld,
—— Entwicklung der Umsätze in den letzten 3 Jahren.
— Verpflichtungserklärung Personaleinsatz. Das im Teilnahmeantrag namentlich benannte Projektteam ist verbindlich für die Erbringung der Leistungen einzusetzen. Eine spätere Anpassung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Für neue Projektteammitglieder sind zwingend und rechtzeitig die zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benötigten Unterlagen durch den Auftragnehmer vorzulegen,
— Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (incl. Angabe zur Anzahl der Führungskräfte)
— Erklärung zur Art und Anzahl der technischen Ausstattung des Unternehmens:
—— generelle Ausstattung,
—— Geräteausstattung,
—— Datensicherung,
——Office-Schnittstellen.
— Mindestens 4 Personen (namentlich benannt) mit Nachweis über folgende Qualifikationen (Diplom oder vergleichbar):
—— Informatik,
—— Wirtschaftsinformatik,
—— Grafik- u. Kommunikationsdesign, Betriebswirtschaft,
—— Fortbildungen:
Projektmanagement, BI, BI-Reporting, Datenbankentwicklung, Softwarearchitektur, Softwareentwicklung, Programmiersprachen,DWH-Modellierung, IT-Compliance, IT-Governance.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.