Serviceleistungen Datenraum Brainpool – EAA Referenznummer der Bekanntmachung: 10809
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceleistungen Datenraum Brainpool – EAA
Die Erste Abwicklungsanstalt AöR beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Datenräumen (Brainloop). Der Vertrag wird mit einer Regellaufzeit von 4 Jahren geschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag erstmals zum Ablauf von 2 Jahren kündigen. Im Übrigen wird auf die Unterlage D, Vertrag nebst Anlagen, verwiesen.
Die Erste Abwicklungsanstalt AöR beabsichtigt den Abschluss eines SaaS-Vertrages über die Nutzung von Datenräumen (Brainloop). Der Vertrag wird mit einer Regellaufzeit von 4 Jahren geschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch nach Ablauf von 2 Jahren kündigen. Im Übrigen wird auf die Unterlage D, Vertrag nebst Anlagen, verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.).
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder, Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt und Nachweis der Vertretungsmacht (soweit zutreffend) (Formblatt B.4.).
D) Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.5.).
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten (Formblatt B.6.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll).
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.7.),
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind im vorliegenden Fall IT-Serviceleistungen in Verbindung mit Datenräumen.
H) Allgemeine Referenzliste: Fachliche Qualifikationen des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (seit 2016) erbrachten Leistungen/Aufträge mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.