Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum.
Bezirksregierung Arnsberg – Landeserstaufnahmeeinrichtung
Gersteinring 50
44791 Bochum
Bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum handelt es sich um eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, die alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Nordrhein-Westfalen kommen, durchlaufen müssen. Die LEA ist zur Vorverteilung der Flüchtlinge etabliert und einzige Erstankunftsstelle für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Diese vorgeschaltete Einrichtung ermöglicht zentral die Verteilung der Flüchtlinge auf die eigentlichen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in NRW. Zugleich werden die Flüchtlinge, die ein Asylverfahren in anderen Bundesländern zu durchlaufen haben, identifiziert und in die anderen Bundesländer verteilt (Ex-NRW). Diese Entscheidung fällt im Rahmen der Registrierung der Personen. Der Aufenthalt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung beträgt insgesamt nur wenige Stunden.
In der LEA erfolgen eine Abfrage zum sofortigen medizinischen Hilfebedarf, die erste Identifizierung vulnerabler Personen, ein einfacher erkennungsdienstlicher Abgleich durch standardisierte EDV-Programme und zuweilen eine vollständige Registrierung inklusive erkennungsdienstlicher Behandlung. Im Bedarfsfall wird den Flüchtlingen eine akute medizinische Erstversorgung angeboten. Nach der Erfassung werden die Asylsuchenden entweder per Bustransfer in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Nordrhein-Westfalen gebracht oder in ein anderes Bundesland – i. d. R. mit ÖPNV – weitergeleitet.
Der Auftragnehmer übernimmt die soziale Betreuung der die LEA durchlaufenden Personen.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und kann durch den Auftraggeber (AG) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende 2 Mal um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 1.12.2021.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
2. Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten);
Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben; siehe ferner die Ausführungen unter Ziffer VI.3 der europaweiten Bekanntmachung.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020); als vergleichbar angesehen werden Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und der Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben.
Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
1. Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 3 Jahren (seit Mai 2018), die die Organisation und Betreuung von Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
Aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
Bb) Name des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
Dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
— Regelbelegung,
— Art der Unterbringungseinrichtung,
— erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen,
— Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
— Name der vom Unternehmen gestellten Betreuungsleitung,
— Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
2. Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich und aktuell fest angestellten Beschäftigten, aufgeteilt nach Aufgabenbereichen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten); Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu geben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Zu (1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit Mai 2018) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
(a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen:
— Organisation und Betreuung einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen),
— Soziale Betreuung von Flüchtlingen.
(b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und erbringt / erbrachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Angebotsfrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreuungsunternehmens),
(c) Es werden Unterbringungseinrichtungen (Referenzobjekte) mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 400 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen;
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belegung einer Einrichtung niedriger sein kann als die Regelbelegung. Die Regelbelegung bezieht sich daher auf die grundsätzliche Kapazität der jeweiligen Einrichtung (ohne Stand-by-Plätze). Als gleichwertig zu einer Unterbringungseinrichtung wird es aufgrund der Besonderheiten dieser Vergabe angesehen, wenn die soziale Betreuung in einer sog. Landeserstaufnahmeeinrichtung erbracht wird und hierbei rund um die Uhr (24/7) mindestens 5 Sozialbetreuer/-innen tagsüber und mindestens 3 Sozialbetreuer/-innen nachts eingesetzt werden.
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Vertreter des Auftraggebers und Verhandlungsleiter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYZH.
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 28.6.2021 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).
8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, die von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
9. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Leitlinien und Vorgaben des Gewaltschutzkonzeptes für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesgewaltschutzkonzept -LGSK NRW) beachtet und entsprechend umsetzt (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen). Der Auftragnehmer versichert, dass das LGSK NRW allen Beschäftigten bekannt ist und von diesen entsprechend der Vorgaben angewandt wird.
10. Damit die Bieter die Abläufe in der LEA besser verstehen können, wird eine virtuelle Ortsbesichtigung angeboten. Diese wird in 59821 Arnsberg stattfinden. Die Teilnahme an der virtuellen Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYZH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.