Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum.
Die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung, deren ungestörter Betrieb sowie die Sicherheit der dort ankommenden Personen und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des in diesem Verfahren gesuchten Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Bezirksregierung Arnsberg – Landeserstaufnahmeeinrichtung
Gersteinring 50
44791 Bochum
Keine Losaufteilung.
Siehe zur Auswahl die Ausführungen in den Vergabeunterlagen. Auf Basis der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt eine Auswahl von mindestens 5 Interessenten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es erfolgt eine Auswahl anhand der Referenzlage sowie dem Umsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine entsprechende Wertungsmatrix mit näheren Erläuterungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen/Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
2. Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten); die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu geben; siehe ferner die Ausführungen unter Ziffer VI.3 der europaweiten Bekanntmachung.
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen/Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020); als vergleichbar angesehen werden Leistungen im Zusammenhang Sicherheitsdienstleistungen in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen.
Die Erklärung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben.
Mindestanforderung:
Zu 1. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) einen Jahresgesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR erzielt haben (Mindestanforderung).
Jeder Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
4. Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
5. Darstellung der Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten 3 Jahren (seit Mai2018) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit Angabe insbesondere:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz,
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
cc) Zeitraum der Leistungserbringung,
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu:
— Belegung (Anzahl der untergebrachten Personen),
— Art der Unterbringungseinrichtung (z. B. Landesunterkünfte EAE/ZUE, kommunale Unterkünfte),
— erbrachte Leistungen (z. B. Einlasskontrollen, Pfortendienst, Kontroll- und Streifengänge), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Umzäunung der Anlage, Anzahl der Pforten bzw. Eingänge) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
— Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
— Name der Sicherheitsdienstleitung (falls gestellt),
— Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
6. Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig),
7. Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
Zu 4. Der Bewerber muss bei Ablauf der Bewerbungsfrist über mindestens 48 Beschäftigte verfügen, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweist: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheits-kraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise hierzu zu verlangen. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zu-sammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal nicht nur entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung qualifiziert, sondern auch von der zuständigen Stelle vor Leistungsaufnahme freigegeben sein muss. Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Bei Abgabe der Bewerbung muss das Personal noch nicht freigegeben sein.
Zu 5. Der Bewerber muss über mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit April 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit/für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) organisiert(e) und erbringt/erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und dass die Referenzeinrichtung jeweils eine Belegungszahl von mindestens 500 Personen (Regelbelegung) hat.
Es ist nicht möglich, die Kapazitäten mehrerer kleinerer Einrichtungen (z. B. mehrere Notunterkünfte einer Kommune) zu addieren, um die geforderten Regelbelegungszahlen nachzuweisen. Die geforderten Regelbelegungszahlen sind jeweils in einer Einrichtung nachzuweisen.
Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.
Zu 6. Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 :2015 oder gleichwertig (Mindestanforderung). Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
Zu 7. Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bewerber mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.)
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s.Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 25.6.2021 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
6. Im Rahmen der Angebotsphase wird in der LEA in Bochum eine Ortsbesichtigungen angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Nähere Informationen und die Termine werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersendet.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz sowie dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentralregisterauszug einholen wird.
8. Bei den Angaben zum Vertragsbeginn und Vertragsende handelt es sich um voraussichtliche Werte, die im Laufe des Verfahrens noch geändert werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYSV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.