81271490-Nachhaltige Inwertsetzung der Biodiversität in Amazonas- und Küstenregionen in Ecuador (BioValor) Referenznummer der Bekanntmachung: 81271490
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81271490-Nachhaltige Inwertsetzung der Biodiversität in Amazonas- und Küstenregionen in Ecuador (BioValor)
Ecuador ist eines der 17 megadiversen Länder der Erde. Diese Biodiversität ist durch verschiedene Faktoren, insbesondere aber durch anthropogene Einflüsse, bedroht, wie z. B. Entwaldung, illegale Jagd, Zerstörung und Degradierung natürlicher Lebensräume. Derzeit ist das Land von der durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise geprägt. Die durch diese Pandemie verursachte Wirtschaftskrise könnte zur größten Kontraktion der ecuadorianischen Wirtschaft in ihrer Geschichte führen, mit einem Rückgang des BIP zwischen 7,3 % und 9,6 % nach Schätzungen der Zentralbank von Ecuador, bzw. einer Kontraktion von 10,9 % nach Angaben des IWF. Die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in ländlichen Gebieten, darunter Indigene und Bauernfamilien, trifft die Krise besonders hart. Die nachhaltige Nutzung der Biodiversität – Bioökonomie – wird als eine Strategie verstanden, die Abhängigkeit von der nicht nachhaltigen Nutzung der Naturressourcen zu reduzieren. Sie ist sowohl im Nationalen Entwicklungsplan als auch in der Nationalen Biodiversitätsstrategie explizit berücksichtigt. Seit diesem Jahr hat Ecuador zudem einen „Nationalen Pakt für Bioökonomie“ geschlossen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH damit beauftragt, dass Projekt „Nachhaltige Inwertsetzung der Biodiversität in Amazonas- und Küstenregionen (BioValor)“ in Ecuador zu implementieren.
Politischer Träger ist das ecuadorianische Ministerium für Umwelt und Wasser (Ministerio del Ambiente y Agua). Zentrale Partner in der Durchführung sind die lokalen Gebietskörperschaften in den Regionen (Gobiernos Autónomos Descentralizados) sowie weitere Fachresorts auf nationaler Ebene das Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (Ministerio de Agricultura y Ganadería, MAG), das Ministerium für Produktion, Außenhandel, Investitionen und Fischerei (Ministerio de Producción, Comercio Exterior, Inversiones y Pesca, MPCEIP) und das Ministerium für Tourismus (Ministerio de Turismo, Mintur). Das Vorhaben wird stark mit Produzent*innenorganisationen, indigenen Gruppen und Unternehmen zusammenarbeiten.
Das Vorhaben zielt darauf ab, dass in ausgewählten Landschaften der Küste und im Amazonas Schlüsselakteure der lokalen und indigenen Bevölkerung, des Privatsektors, der lokalen Gebietskörperschaften, der Wissenschaft und der Zentralregierung wirtschaftliche biodiversitätserhaltende Entwicklungsstrategien umsetzen.
Das TZ-Neuvorhaben greift Lernerfahrungen aus dem Vorhaben „Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ (Bioökonomie, PN 2017.2197.6) und dem Vorhaben „Erhöhung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel durch Schutz und nachhaltige Nutzung fragiler Ökosysteme“ (ProCamBío II, PN 2014.2159.3) auf. Durch die Unterstützung von sorgfältig ausgewählten Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Gliedern der Wertschöpfungsketten konnten nennenswerte Einnahmen mit nachhaltiger Nutzung der Biodiversität generiert werden.
Fünf zentrale Ergebnisse (Outputs) sollen im Rahmen des Vorhabens erreicht werden:
1. Kapazitätsentwicklung von Schlüsselorganisationen,
2. Kapazitäten für Koordination und Umsetzung von Maßnahmen,
3. Stärkung von Wertschöpfungsketten,
4. Kapazitäten für Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien und
5. Stärkung angewandter Forschung.
00000 Ecuador
Die GIZ schreibt weite Teile der Beratung des Outputs 3 (75 %) sowie des Outputs 5 (100 %) aus.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, zur Erreichung der 5 Ergebnisse (Outcomes) beizutragen, die zugehörigen Indikatoren einzuhalten bzw. die entsprechenden Modulzielindikatoren zu erfüllen und die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aktivitäten durchzuführen. Der Auftragnehmer ist eng in alle Aktivitäten der Ergebnisse 1 bis 5 eingebunden, um eine kohärente Durchführung des Projekts zu gewährleisten.
Vom Auftragnehmer werden 6 nationale Langzeitexperten (jeweils bis zu 39 Expertenmonate) für die Umsetzung erwartet. Kurzfristig werden auch regionale und nationale Experten benötigt (max. 6). Die wichtigsten vom Auftragnehmer geforderten Qualifikationen und Kompetenzen sind:
— Regionale Erfahrung: Ecuador/Lateinamerika,
— umfassende Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum, Beratung in der Landwirtschaft und zu Wertschöpfungsketten, Biodiversitätsschutz, Klimaschutz,
— umfassende Erfahrung zu Forschungsförderung und angewandter Forschung,
— Erfahrung in der Umsetzung von Ideenwettbewerben,
— Erfahrung in den Regionen Küste und Amazonas sowie mit indigenen Gruppen,
— 50 % der Expert*innen müssen Frauen sein.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
I) Fachliche Erfahrung:
1. 1. Biodiversitätsschutzorientierte Wertschöpfungskettenförderung 20 %,
2. Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft 15 %,
3. Innovationsförderung 10 %,
4. Förderung angewandter Forschungprojekte/Verbindung Forschung und innovative Produkte 15 %,
5. Traditionelles Wissen und Zusammenarbeit mit indigenen Gemeinden 10 %,
II) Regionalerfahrung LAK/Ecuador 20 %,
III) Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit 10 %.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in Euro (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1,5 Mio. EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR,
2. Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiete Biodiversitätschutzsorientierte Wertschöpfungskettenförderung und mindestens 5 Referenzprojekte In Lateinamerika in den letzten 3 Jahren.
III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YLL0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.