Stadt Hamm —Abschluss Digitalpakt Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 5594/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Hamm —Abschluss Digitalpakt Schule
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von [Betrag gelöscht] EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 - 15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht.
Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Monitore mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat 7 a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
TGA-Planung Standortpaket 1
Hamm
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 1. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
TGA-Planung Standortpaket 2
Hamm
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Schulstandorte des Standortpakets 2. Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standortpaket 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59071
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standortpaket 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRRUH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland