Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0076-38-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum
Wachdienst (Tag) für das Impfzentrum.
Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises
Arnold-Jansen-Str. 29
53757 Sankt Augustin
Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt ein Impfzentrum, das sich an der Kinderklinik in Sankt Augustin (Arnold-Jansen-Straße 29, 53757 Sankt Augustin) befindet. Das Impfzentrum gliedert sich auf in einem ca. 260 m2 großem Zelt auf dem Parkplatz gegenüber dem Hauptgebäude und jeweils vier Impfstraßen im Hauptgebäude. Die Impfstraßen befinden sich im 3. OG und 6. OG. Die Betriebszeiten sind täglich von 8.00-20.00 Uhr. Während des Impfbetriebs ist der Einsatz eines Wachdienstes - bestehend aus 3 Kräften - erforderlich.
Zum Leistungsumfang gehören:
a) Einlasskontrolle,
b) Gewaltprävention durch das Zeigen von Präsenz und das Unterstützen von Beschäftigten bei Konflikten mit Besucher/-innen (Deeskalation),
c) Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im gesamten Impfzentrum so-wie im unmittelbaren Außenbereich um das Impfzentrum,
d) Alarmierung von Polizei und/oder Auftraggeber bei Gefahr im Verzug, Not-lagen, Schadensfällen o. ä.,
e) Fiebermessen (teilweise),
f) Verkehrsraumüberwachung (ohne lenkende Maßnahmen),
g) Erteilung von Auskünften zur Anmeldung und zum Ablauf der Impfung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wachdienst/Tag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDD7M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.