Wartung, Support und Weiterentwicklung des SEVAS-Gesamtsystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Support und Weiterentwicklung des SEVAS-Gesamtsystems
In den Jahren 2021 bis 2023 ist das bereits bestehende SEVAS-System so weiterzuentwickeln, dass Kommunen ihre Daten konsequent und kontinuierlich in hoher Qualität eingeben. Dazu zählt u.a. die Optimierung der digitalen Verkehrszeichenübersicht, da aufgrund der NRW-weiten Ausrollung ein erhöhtes Datenaufkommen im Bereich der Verkehrszeichen-Datensätze entsteht. Damit verbunden ist die Absicherung der Performance des Gesamtsystems, der Aufbau eines getrennt abgesicherten Bereichs und die Erweiterung der Funktionalität der Verkehrszeichenübersicht.
Köln, Deutschland
Für den Support, die Wartung und Weiterentwicklung des SEVAS-Systems sind folgende Leistungen zu erbringen. Einzelne dieser Leistungen können erst im Laufe der Vertragslaufzeit konkretisiert werden:
— Technische Wartung des Hintergrundsystems, Optimierung von Datenbanken, Durchführung von Updates,
— Wartung und Update des Frontends (bzgl. Geo-Client, (Daten-)Administration, Anpassung der GUI),
— Wartung des bestehenden Verkehrszeichenkatasters mit SEVAS App (inkl. Schilder-App, Bilderkennung und KI-Komponente,
— Optimierung des digitalen Verkehrszeichenkatasters für einen landesweiten und einheitlichen Datenbestand (inkl. Veränderung der Systemarchitektur, Optimierung des Datenmodells und der Datenstruktur, neuer Features und Optimierung Bestehender Funktionen, Optimierung der SEVAS-App),
— Dokumentation, Organisation & Projektsteuerung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2; lit. c) VgV vergeben, da wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten allein das Unternehmen side by site GmbH & Co. KG die Leistung erbringen kann.
Dies ist aus den folgenden Gründen der Fall:
Wie bereits dargestellt, beinhaltet die Leistung neben der Pflege und Wartung der Produkte auch und schwerpunktmäßig Weiterentwicklungen der jeweiligen Software.
Für die Weiterentwicklungen, Anpassungen und Optimierungen des Gesamtsystems sowie die aktive Datenpflege ist die Bearbeitung der Quellcodes erforderlich. Diese stehen im Eigentum der side by site GmbH & Co. KG, die das SEVAS-Gesamtsystem auf Basis eigener Standardsoftware für den Auftraggeber entwickelt hat. Für die Software-Produkte hat der Auftraggeber jeweils ein einfaches Nutzungsrecht. Der Zugriff auf den jeweiligen Quellcode ist dem Auftraggeber bis auf eine Ausnahme – Zugriffsrecht des Auftraggebers auf den Quellcode für die Fälle, in denen der Dienstleister Konkurs anmeldet, das Marktsegment Auskunftssysteme ganz oder bezogen auf den Auftraggeber aufgegeben oder veräußert wird oder der Erwerber das System nicht oder nicht mehr für den Auftraggeber fortführt – nicht gestattet. Damit steht dem Auftraggeber kein Bearbeitungsrecht für die Software-Produkte zu. Dies ist aber zwingend erforderlich, um die notwendigen Leistungen erbringen zu können. Eine Veränderung der Quellcodes durch einen anderen Dienstleister ist nicht möglich. Daraus ergibt sich, dass ein Dritter die Produkte mangels Zugriff auf den Quellcode nicht pflegen kann. Dies hätte zur Folge, dass ein Dritter die Funktionen der Software neu gestalten müsste, was einer kompletten Neuerstellung gleichkäme. Für die erforderlichen zukünftigen Dienstleistungen ist zwingend die Bearbeitung der Quellcodes und damit ein Eingriff in die Programmstruktur vonnöten. Nur der side by site GmbH & Co. KG ist ein solcher Eingriff in die Programmstruktur in vollem Umfang möglich. Nur der Dienstleister kann also die Leistung im gewünschten Umfang und auf Basis der bereits vorhandenen Produkte erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wartung, Support und Weiterentwicklung des SEVAS-Gesamtsystems
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB kann der hier in Bezug genommene Rahmenvertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Ein Antrag auf Nachprüfung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht kann also nur in der Zeit zwischen dem Tag dieser Bekanntmachung und dem Abschluss des Rahmenvertrages (also frühestens 10 Kalendertage ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) eingelegt werden. Geht der Antrag später ein und ist der Vertrag dann schon abgeschlossen, kann die Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html