RV Supervision Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0031
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
RV Supervision
Rahmenvereinbarung Supervision für LVR-Kliniken und den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.
Pool Supervision
Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.
Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.
Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.
Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.
Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.
Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.
Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.
Supervision LVR-Klinikum Düsseldorf
Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.
Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.
Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.
Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.
Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.
Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.
Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.
Supervision LVR-Klinik Viersen
Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.
Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.
Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.
Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.
Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.
Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.
Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.
Supervision LVR-Klinik Mönchengladbach
Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.
Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.
Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.
Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.
Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.
Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.
Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebot ist auf Basis der bereitgestellten Angebotsformulare zu erstellen.
Dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und signiert beizufügen:
— Angebot/Angebotsschreiben bzw. Formular/Reiter „Bieterdaten“ im Bietercockpit (bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform bzw. das Bietercockpit),
— Je Los – vollständig ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis „RV Supervision LVR-Kliniken und LVR-Verbund HPH“ (Fragenkatalog und Preisangebot – max. 2 Stellen hinter dem Komma).
Bitte achten Sie ebenfalls auf die korrekte Angabe der Umsatzsteuer! Sollten Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sein, so ändern Sie im Leistungsverzeichnis die vorgegebene Umsatzsteuer entsprechend ab!
Fehlende Unterlagen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vollständig ausgefüllt zusätzlich beizubringen:
— Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU“ (Vordruck 111144),
— Vordruck „Verpflichtungserklärung Scientology“ (Vordruck 112366),
— Anlage 1 – Bietereignung mit Angabe von mindestens 2 aussagekräftigen Referenzen,
— Anlage 2 – Profil Supervidierende – Profil der Person/en, die mit der Durchführung des Auftrages betraut werden soll/en. Anhand dieses Profils muss ersichtlich sein, inwiefern die benannte Person geeignet ist, die beschriebenen Tätigkeiten auszuüben.
Belege zu den notwendigen Qualifikationen und Fachkenntnissen der im Leistungsverzeichnis genannten Person gem. dieser Leistungsbeschreibung
—— Nachweise über eine akademische Grundausbildung (z. B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin, Sozialwissenschaft) oder sonstigen qualifizierenden Maßnahmen aus dem psychosozialen Bereich oder
—— Nachweise über spezifische und umfangreiche Aus- bzw. Fortbildungen im Bereich Supervision/Beratung oder Coaching oder einer vergleichbaren Institution oder
—— Nachweis über die Akkreditierung (Mitgliedschaft) in der Deutschen Gesellschaft für Supervision (DGSV) oder in der Systemischen Gesellschaft (SG) oder
—— Nachweis (mindestens 2 Referenzen) von mindestens 3 Jahren in den letzten 8 Jahren (Jahr: 2013-2020), der Erfahrung von Beratung, Coaching im Gesundheitswesen insbesondere in psychiatrischen Kliniken bzw. Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen oder
—— Nachweis (mindestens 2 Referenzen) von mindestens 3 Jahren in den letzten 8 Jahren (Jahr: 2013-2020) der Erfahrung von Supervision/Beratung in Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und herausfordernden Verhaltensweisen, Autismus-Spektrum-Störungen oder komplexer Mehrfachbehinderung
Folgende weiteren Unterlagen sind spätestens im Falle der Zuschlagserteilung, gerne auch schon bei der Angebotsabgabe vorzulegen:
— Nachweis über den Abschluss einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der Anlage 1 „Bietereignung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.