RV Supervision Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0031

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17800d03c42-57a731f266fbd59b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Supervision

Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0031
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Supervision für LVR-Kliniken und den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pool Supervision

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.

Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.

Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.

Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.

Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.

Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.

Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.

Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Supervision LVR-Klinikum Düsseldorf

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.

Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.

Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.

Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.

Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.

Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.

Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.

Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Supervision LVR-Klinik Viersen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.

Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.

Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.

Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.

Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.

Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.

Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.

Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Supervision LVR-Klinik Mönchengladbach

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieser Vergabe ist die Sicherstellung einer einheitlichen, strukturierten Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Supervisionen und Beratungen.

Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt daher für die teilnehmenden LVR-Kliniken sowie für den LVR-Verbund HPH den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Als Supervision wird die gruppenweise Beratung von Mitarbeitenden bezeichnet. Hierbei kann es sich sowohl um multiprofessionell zusammengesetzte Gruppen (z. B. Stationsteams bzw. Wohn-verbundteams) als auch um Gruppen von Beschäftigten einzelner Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) handeln.

Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit ein-gesetzt wird. Sie hilft, berufsbedingte Belastungen zu reduzieren, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Sie trägt dazu bei, die Berufszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und unterstützt die Beschäftigten in ihrer Patientenorientierung/Kund/innen-Orientierung.

Gegenstand von Supervision/Beratung ist die Reflexion von arbeitsorganisatorischen, individuell-fallbezogenen und teambezogenen Themen unter der Leitung von Supervidierenden bzw. externen Beratenden.

Supervisionen/Beratungen finden in einem geschützten Rahmen statt. Der Inhalt von Supervisionen/Beratungen ist immer berufsbezogen sowie ziel- und lösungsorientiert. Angestrebte Lösungswege beziehen die Arbeitsumgebung und die Organisation der/der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH ein.

Supervisionen/Beratungen von Teams in psychiatrisch-psychotherapeutischen Einrichtungen und in heilpädagogischen Einrichtungen hat in der Regel die Besprechung des Umgangs einzelner Beschäftigter oder Teams mit herausfordernden Einzelfällen zum Thema. Daraus ergeben sich Fragen der Zusammenarbeit bzw. der Kommunikationspraxis im multiprofessionellen Team. Super-vision/Beratung von Teams kann somit je nach Thema sowohl Fall- als auch Teamsupervision/-beratung sein.

Fallsupervisionen und -beratungen im Rahmen der Unterstützung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung im LVR-Verbund HPH beinhalten eine Fachdiagnostik (Ziel-/Problembestimmung), die Erarbeitung pädagogisch-therapeutischer Ziele und die Unterstützung bei der Umsetzung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen.

Daneben wird Supervision/Beratung eingesetzt, um die Bewältigung von Veränderungsprozessen in der jeweiligen LVR-Klinik/LVR-Klinikums bzw. dem LVR-Verbund HPH oder im laufenden Betrieb zu unterstützen oder um Konflikte zu bewältigen. Supervision/Beratung wird dann zu einem Instrument der Teamentwicklung und/oder der Klärung von Konflikten.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Das Angebot ist auf Basis der bereitgestellten Angebotsformulare zu erstellen.

Dem Angebot sind zwingend die nachfolgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt und signiert beizufügen:

— Angebot/Angebotsschreiben bzw. Formular/Reiter „Bieterdaten“ im Bietercockpit (bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform bzw. das Bietercockpit),

— Je Los – vollständig ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis „RV Supervision LVR-Kliniken und LVR-Verbund HPH“ (Fragenkatalog und Preisangebot – max. 2 Stellen hinter dem Komma).

Bitte achten Sie ebenfalls auf die korrekte Angabe der Umsatzsteuer! Sollten Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sein, so ändern Sie im Leistungsverzeichnis die vorgegebene Umsatzsteuer entsprechend ab!

Fehlende Unterlagen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vollständig ausgefüllt zusätzlich beizubringen:

— Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU“ (Vordruck 111144),

— Vordruck „Verpflichtungserklärung Scientology“ (Vordruck 112366),

— Anlage 1 – Bietereignung mit Angabe von mindestens 2 aussagekräftigen Referenzen,

— Anlage 2 – Profil Supervidierende – Profil der Person/en, die mit der Durchführung des Auftrages betraut werden soll/en. Anhand dieses Profils muss ersichtlich sein, inwiefern die benannte Person geeignet ist, die beschriebenen Tätigkeiten auszuüben.

Belege zu den notwendigen Qualifikationen und Fachkenntnissen der im Leistungsverzeichnis genannten Person gem. dieser Leistungsbeschreibung

—— Nachweise über eine akademische Grundausbildung (z. B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin, Sozialwissenschaft) oder sonstigen qualifizierenden Maßnahmen aus dem psychosozialen Bereich oder

—— Nachweise über spezifische und umfangreiche Aus- bzw. Fortbildungen im Bereich Supervision/Beratung oder Coaching oder einer vergleichbaren Institution oder

—— Nachweis über die Akkreditierung (Mitgliedschaft) in der Deutschen Gesellschaft für Supervision (DGSV) oder in der Systemischen Gesellschaft (SG) oder

—— Nachweis (mindestens 2 Referenzen) von mindestens 3 Jahren in den letzten 8 Jahren (Jahr: 2013-2020), der Erfahrung von Beratung, Coaching im Gesundheitswesen insbesondere in psychiatrischen Kliniken bzw. Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen oder

—— Nachweis (mindestens 2 Referenzen) von mindestens 3 Jahren in den letzten 8 Jahren (Jahr: 2013-2020) der Erfahrung von Supervision/Beratung in Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und herausfordernden Verhaltensweisen, Autismus-Spektrum-Störungen oder komplexer Mehrfachbehinderung

Folgende weiteren Unterlagen sind spätestens im Falle der Zuschlagserteilung, gerne auch schon bei der Angebotsabgabe vorzulegen:

— Nachweis über den Abschluss einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der Anlage 1 „Bietereignung“.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 19/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2021

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Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kerpen
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Kierspe
Kirchhundem
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Köln
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Korschenbroich
Kranenburg
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Kreuzau
Kreuztal
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Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
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Linnich
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Lippstadt
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Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
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Marl
Marsberg
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Meckenheim
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Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
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Olpe
Olsberg
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Overath
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Petershagen
Plettenberg
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Preußisch Oldendorf
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Raesfeld
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Rüthen
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Schieder-Schwalenberg
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Schwelm
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