Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ennepetal
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ver-kehr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr
Ausgeschrieben wird die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf mehreren Buslinien im Ennepe-Ruhr-Kreis und angrenzenden Städten, für die die VER das Ausgestaltungsrecht sowie die Beförderungspflicht nach PBefG besitzt.
Die Gesamtmenge der ausgeschriebenen Leistungen beträgt pro Fahrplanjahr in etwa 834 500 Nutzwagen-Km (inkl. Einsatzwagen-Leistungen). Die Leistungen werden in 6 Vergabepaketen (Losen) ausgeschrieben.
Witten, Herdecke, Sprockhövel, Gevelsberg
Das Vergabepaket umfasst Regelleistungen auf den Buslinien 373 (Verkehrstag Montag – Freitag) und 564 (Verkehrstag Montag – Samstag). Die Buslinie 373 verbindet die Wittener Stadtteile Stockum und Annen miteinander. Zu den Schulanfangs- und -endzeiten werden die Busse bis zur Holzkamp Gesamtschule verlängert. Ergänzt wird das Angebot durch zusätzliche Einsatzwagenfahrten. Zur schnelleren Erschließung des Herdecker Ortsteils Kirchende mit der Innenstadt ist die Linie 564 eingerichtet worden. Die Linie verkehrt von Herdecke-Schanze über Schraberg und Kirchende bis zum neuen Stadtquartier an der Mühlenstraße. Zum Unterrichtsbeginn bzw. –ende verkehrt die Linie weiter bis zum Friedrich-Harkort-Gymnasium. Am Bahnhof Herdecke werden Anschlüsse zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sichergestellt. Hier bestehen Verbindungen zur RB52 in und aus Richtung Dortmund bzw. Hagen. Verstärkerfahrten erweitern das Verkehrsangebot zwischen Schanze, Auf dem Schnee, Kirchende/Westende und dem Schulzentrum Bleichstein. Das Paket beinhaltet ferner weitere Einsatzwagenfahrten im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis zwischen Gevelsberg-Silschede und dem Schulzentrum West (Linien 551, 552 und 585) sowie zwischen Sprockhövel-Haßlinghausen, Gevelsberg und Ennepetal (Linie 551).
Der Leistungsumfang beträgt ca. 159 700 Nutzwagen-Km/Jahr. Dieser kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren.
Für die Abwicklung der Verkehre sind 5 Standardbusse erforderlich.
Hinzuweisen ist darauf, dass bei den Einsatzwagenfahrten an den Schulstandorten in Gevelsberg, Herdecke und Witten Bereitstellungszeiten von 5 Minuten vorzusehen sind.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Schwelm, Sprockhövel, Hattingen, Bochum
Vergabe 22-2 umfasst Fahrten im Spätverkehr auf den Linien SB 37, 557 und NE 4 zwischen Schwelm Blücherstraße, Sprockhövel-Haßlinghausen, Hattingen Mitte und Bochum Hbf. Aufgrund der Fahrgastnachfrage wird das Leistungsangebot an den Verkehrstagen Freitag, Samstag sowie vor Feiertagen bis in die Nachtstunden ausgeweitet. An diesen Tagen ist der Einsatz von Gelenkbussen erforderlich. Zu den übrigen Einsatzzeiten verkehren Standardlinienbusse.
Der Leistungsumfang beträgt ca. 79 500 Nutzwagen-Km/Jahr. Dieser kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren.
Für die Leistungserbringung werden pro Einsatztag 2 Standardbusse (Verkehrstag: Montag – Donnerstag, Sonntag) bzw. 2 Standardgelenkbusse (Verkehrstag: Freitag, Samstag und vor Feiertagen) benötigt.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Breckerfeld und Ennepetal
Die Fahrten von Vergabepaket 22-3 sind hauptsächlich auf den Schülerverkehr in den Städten Breckerfeld und Ennepetal ausgerichtet. In Breckerfeld werden die Sekundarschule und die Grundschule angefahren. Dabei wird die Verbindung von und aus Richtung Hagen-Dahl durch die Linie 523 sichergestellt. Die Erschließung von Ennepetal-Burg, Altenbreckerfeld und Bühren übernimmt die Linie 570. Die Anbindung der Ortsteile Kalthausen, Egge, Zurstraße, Brenscheid und Königsheide wird durch die Linie 571 gewährleistet. Gleichzeitig werden Fahrten von und zum Ennepetaler Reichenbach-Gymnasium erbracht. Die Leistungen erfolgen auf den Linien 573, 576 und 579. So werden morgens Verbindungen aus Breckerfeld und zum Unterrichtsende nach Ennepetal-Rüggeberg/Friedfeld angeboten.
Der Leistungsumfang beträgt ca. 55 400 Nutzwagen-Km/Jahr. Dieser kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren.
Für die Leistungserbringung werden 3 Standardbusse benötigt.
Hinzuweisen ist darauf, dass bei den Einsatzwagenfahrten an der Haltestelle Ennepetal Reichenbach-Gymnasium eine Bereitstellungszeit von 5 Minuten vorzusehen ist.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Zwischen Witten und Dortmund
Das Vergabepaket 22-4 umfasst an allen Verkehrstagen Regelleistungen auf der Buslinie 371 zwischen Witten Hbf. und Dortmund-Oespel. Bei der Omnibuslinie handelt es sich um eine städteverbindende Linie, die Witten mit dem Dortmunder Ortsteil Oespel verknüpft. Innerhalb der Stadt Witten übernimmt die Linie stadtteilverbindende Funktionen zwischen der Innenstadt und Stockum. Mit der Linie sind der Wittener Hbf.,
Das Veranstaltungszentrum Saalbau, die Krankenhäuser Diakonissenhaus und Marienhospital sowie die Privatuniversität Witten/Herdecke direkt zu erreichen. In Oespel bestehen Anschlussmöglichkeiten zur S-Bahn-Linie 1. Hier bestehen Verbindungen zu den Oberzentren Bochum und Dortmund. Die Einsatzwagenfahrt auf der Linie 332 befördert zum Unterrichtsbeginn Schülerinnen und Schüler von Sprockhövel Flüsbusch (Schee) über Niedersprockhövel und Hattingen Bredenscheid zum Schulzentrum Holthausen. Zum Unterrichtsende werden Fahrten für die weiterführenden Schulen in Wetter (Linie 553 Geschwister-Scholl-Gymnasium, Georg-
Müller-Schule) durchgeführt.
Der Leistungsumfang beträgt ca. 142 000 Nutzwagen-Km/Jahr. Der Leistungsumfang kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren.
Für die Abwicklung der Verkehre sind 3 Standardbusse erforderlich. Die Fahrzeuge im Regelverkehr müssen die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Zwischen Witten und Dortmund
Das Vergabepaket 22-5 beinhaltet an allen Verkehrstagen Regelleistungen auf der Buslinie 371 zwischen Witten Hbf. und Dortmund-Oespel sowie zwischen Witten Hbf.
Und Witten-Stockum (Kurzläufer). An Schultagen sind in der Verkehrsspitze Einsatzwagenfahrten auf den Linien 331 und 332 (in Velbert-Nierenhof, Hattingen und Sprockhövel) sowie der Linie 371 zu erbringen. Bei der Omnibuslinie 371 handelt es sich um eine städteverbindende Linie, die Witten mit dem Dortmunder Ortsteil Oespel verknüpft (vgl. 22-4). Innerhalb der Stadt Witten übernimmt die Linie stadtteilverbindende Funktionen zwischen der Innenstadt und Stockum. Die Einsatzwagenfahrten auf der Linie 371 ergänzen das Verkehrsangebot zwischen Stockum und der Wittener Innenstadt zum Unterrichtsbeginn bzw. –ende der div.
Weiterführenden Schulen. Aufgrund der hohen Fahrgastzahlen ist auf den Umläufen 809 und 810 der Einsatz eines Gelenkbusses erforderlich. Gleichzeitig wird die Anbindung von Stockum zur Adolf-Reichwein-Realschule (Auf dem Kamp) sichergestellt. Die Fahrten auf der Linie 331 übernehmen Funktionen im Einsatzwagenverkehr zwischen Velbert-Nierenhof, Hattingen Winzermark und Hattingen Mitte (Anbindung Gymnasium Waldstraße, Realschule Grünstraße); die Linie 332 deckt den Streckenabschnitt zwischen Hattingen und Sprockhövel ab und übernimmt eine Feinerschließung für Fahrgäste in Richtung Obersprockhövel.
Der Leistungsumfang beträgt ca. 177 600 Nutzwagen-Km/Jahr. Der Leistungsumfang kann im Fahrplanjahr geringfügig variieren.
Für die Erbringung der Verkehrsleistung sind 5 Standardbusse und 1 Gelenkbus erforderlich. Die Fahrzeuge im Regelverkehr müssen die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Herdecke und Wetter
Schwerpunkt der Leistungserbringung sind die Städte Herdecke und Wetter (Ruhr).
Das Paket umfasst Regelleistungen auf den Linien 553 und 555 von Hagen-Westerbauer Bf. nach Herdecke-Herrentisch. An Schultagen sind verschiedene Einsatzwagenfahrten in Herdecke (Linien 564, 581 und 582) und Hattingen / Sprockhövel (Linien 332 und 559) zu erbringen. Die Linien 553/555 verkehren von Hagen-Westerbauer Bf. über Wetter-Loh, Volmarstein, Wetter Bf. und Herdecke Hengsteyseestraße nach Herdecke-Herrentisch. Beide Linien ergänzen sich in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten zu einem annähernden 30-Minuten-Takt. Bis auf den letzten Streckenabschnitt zwischen Herdecke Kirche und Herdecke-Herrentisch verläuft der Linienweg parallel. Die Linien übernehmen städteverbindende (Herdecke – Wetter, Wetter – Hagen) und gleichzeitig stadtteilverbindende Funktionen (Volmarstein – Alt-Wetter, Herdecke Hengsteyseestraße – Herrentisch). An den zentralen Verknüpfungspunkten Westerbauer Bf., Westerbauer Schleife, Wetter-Loh, Wetter Bf. und Herdecke Hengsteyseestraße bestehen Anschlussbeziehungen zum SPNV sowie zu div. Buslinien.
Die Einsatzwagenfahrten konzentrieren sich auf mehrere Standorte im VERLiniennetz.
Die Anbindung vom Schulzentrum Bleichstein in Herdecke wird durch die Linien 581 (Wittbräucke, Ahlenberg, Schanze) und 582 (Nacken) sichergestellt. Umlauf 817 beinhaltet zusätzlich eine Zubringerfahrt auf den Linien 581 und 564 von Wittbräucke Bf. über Schanze bis Auf dem Schnee für Schülerinnen und Schüler in Richtung Holzkamp Gesamtschule (Umstieg zur Buslinie 376 in Richtung Witten). Auf den Linien 332 und 559 werden Fahrten zum Unterrichtsende nach der 9. Schulstunde am Gymnasium Holthausen vom Schulzentrum Hattingen nach Niedersprockhövel (über Bredenscheid bzw. Holthausen) durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtszeiten verkehren die Busse nach aktuellem Fahrplan nur an einzelnen Verkehrstagen.
Dem Auftraggeber steht ein zweifaches, einseitiges Verlängerungsrecht des Vertrages (Option) um bis zu max. 1 Jahr je Verlängerung zu. Die Ausübung der Verlängerungsoption hat sie dem Auftragnehmer gegenüber spätestens 4 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit schriftlich unter Angabe des genauen Verlängerungsdatums mitzuteilen. Andernfalls endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (mind. [Betrag gelöscht] EUR) des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen [Betrag gelöscht] EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
3. Nachweis einer Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV. Der Stichtag der Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
III.1.2) Nr. (1)-(3). Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
1. Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt aus dem Zeitraum ab dem 1.6.2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG.
2. Nachweis einer gültigen Genehmigung zur Durchführung von Linienverkehren / Gelegenheitsverkehren
III.1.3) Nr. (1) und (2).Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr(PBZugV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeberin gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag dient der Ausübung der Sektorentätigkeit im Bereich Verkehrsleistung gemäß § 102 Abs. 4 GWB. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
4. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
5. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 1 PBZugV des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
6. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aktuelle Mitgliedschaftsbescheinigung des NWO als Nachweis der Anwendung der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge Verordnung – RepTVVO) vom 27.4.2021 einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen und Nachweise unter Nr. (2) bis Nr.
6. Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern.
7. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E81479337 unter Verwendung der ID E81479337 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
8. Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]