ESC Gesundheitspark Leverkusen 2021

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kls-lev.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E76455935
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E76455935
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ESC Gesundheitspark Leverkusen 2021

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45300000 Bauinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftraggeber der vorliegenden Ausschreibung ist das Klinikum Leverkusen vertreten durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH.

Das Klinikum ist ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit Einrichtungen für hochqualifizierte Diagnostik und Therapie mit 740 Betten. 2 460 Mitarbeiter versorgen Patienten in 12 klinischen Fachabteilungen sowie weiteren Schwerpunktzentren. Jährlich werden rund 34 000 Patienten stationär und ca. 55 000 Patienten ambulant versorgt.

Der Gesundheitspark Leverkusen verbindet auf seinem Campus stationäre und ambulante medizinische Spitzenversorgung, beginnend bei Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen über Diagnostik und Therapie bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge,

Der Gesundheitspark Leverkusen verfügt über 14 Gebäude mit insgesamt 52 Gebäudeteilen (ohne Verbindungstunnel), die sich alle im Eigentum des Klinikums Leverkusen befinden. 4 Gebäude des Gesundheitsparks sind reine Mietobjekte für Dritte. In allen Kliniken erfolgten in den letzten Jahren kontinuierlich Umbau-, Erweiterungs- oder Veränderungsmaßnahmen.

Das Klinikum wird mit Strom, Gas und Fernwärme versorgt. Gas wird zur Dampferzeugung, den Betrieb einer BHKW-Anlage sowie teilweise zur Wärmeversorgung der Mietobjekte genutzt. 2001 wurde die bestehende Energiezentrale in Betrieb genommen. Sie wird gegenwärtig durch den regionalen Energieversorger bewirtschaftet. Eigentümer ist das Klinikum.

Darüber hinaus betreibt das Klinikum eine eigene Zentralküche sowie eine Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Erfolgsgarantie-Vertrags (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen gekoppelt mit einer selbständigen Einspargarantieverpflichtung des Anbieters, sogenanntes Energiespar-Contracting - ESC) zur Realisierung von Energiesparmaßnahmen in den Objekten des Campus. Dabei wird eine Laufzeit von mindestens 72 Monaten bis zu maximal 120 Monaten in Abhängigkeit von der erzielbaren Wirtschaftlichkeit angestrebt. Die Ausschreibung selbst basiert auf den Grundsätzen des Leitfadens zum Energiespar-Contracting der Deutschen Energieagentur GmbH (DENA) für öffentliche und kommunale Einrichtungen inkl. seiner Arbeitshilfen und Dokumente.

Wesentliche Ziele des Erfolgsgarantie-Vertrags sind:

— der energieeffiziente Einsatz der vorhandenen und künftigen haustechnischen Anlagen,

— eine deutliche und wirtschaftlich spürbare Verringerung des Energieverbrauch und der damit verbundenen Kosten,

— eine möglichst geringe Amortisationszeit der erforderlichen Investitionen aus den erzielbaren Einsparungen,

— sofort wirksame monetäre Kosteneinsparungen für den Auftraggeber soweit möglich und sinnvoll,

— Reduktion der CO2–Emissionen sowie,

— die Einbeziehung möglicher Fördermittel.

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist der Auftrag in 2 sich technisch und wirtschaftlich gegenseitig beeinflussende Schwerpunktaufgaben gegliedert:

1. Energieeffizienz-Maßnahmen für alle einbezogenen Objekte auf dem Gesundheitspark Leverkusen,

2. Zentrale Energie- und Medienbereitstellung/-versorgung des Gesundheitsparks Leverkusen Die auftragsbezogene Baseline der Energiekosten betrug im Referenzjahr 2019 2,2 Mio. EUR netto (ohne USt).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71621000 Technische Analysen oder Beratung
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
42120000 Pumpen und Kompressoren
42511110 Wärmepumpen
42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
45251143 Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen
45251200 Bau von Heizzentralen
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA2 Köln
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leverkusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betrachtungsgegenstand der Schwerpunktaufgabe „Energieeffizienz-Maßnahmen für alle einbezogenen Objekte auf dem Gesundheitspark Leverkusen“ sind grundsätzlich alle haustechnischen Anlagen der Gebäude und Objekte inkl. zugehöriger technischer Außenanlagen.

Nicht mit einbezogen in den Auftrag sind • sämtliche vermieteten Gebäude und Objekte,

• die Tiefgarage und Parkhäuser sowie • zwei weitere gerade im bzw. für den Umbau vorgesehenen Gebäude,

• die dampfverbrauchenden Geräte und Anlagen für Küche und AEMP,

• die bereits auf LED-Technologie umgestellte Beleuchtungstechnik sowie • die gesamte Außenbeleuchtung auf dem Gesundheitspark.

Thematische Schwerpunkte bilden hierbei die Erhöhung und Verbesserung von Effektivität und Wirksamkeit der bestehenden HLK-Technik, der damit verbundenen MSR- und Gebäudeleittechnik, der konventionellen Beleuchtungstechnik sowie der Trink- und Brauchwarmwasserversorgung.

Betrachtungsgegenstand der Schwerpunktaufgabe „Zentrale Energie- und Medienbereitstellung/-versorgung für den Gesundheitspark Leverkusen“ ist die Energiezentrale in einem eigenständigen Gebäude sowie die damit in Verbindung stehenden, dezentral liegenden technischen Anlagen zur Wärme-, Kälte-, Warmwasser- und Druckluftversorgung. Hierfür werden Optimierungen der bestehenden Basis zur Energie- und Medienversorgung des Gesundheitsparks angestrebt, die sich mit Mitteln möglicher Energieeinsparmaßnahmen refinanzieren lassen.

Dabei sind das in 2001 realisierten Wärmeversorgungkonzept, bestehend aus BHKW-Versorgung und Absorptionskältemaschinen, mit seiner aktuellen Leistungsfähigkeit, Störanfälligkeit und Betriebsführungsmöglichkeiten sowie dem sich in den vergangenen 20 Jahren entwickelten Bestand an dezentraler Versorgungstechnik zu berücksichtigen.

Die bestehende Dampfversorgung wird in 2021 komplett auf die aktuelle und künftige Verbrauchssituation angepasst und umgebaut. Sie ist daher nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Der Anbieter kann, unter Berücksichtigung der Komplexität der Versorgungssituation und Ausfallsicherheit für alle Funktionsbereiche eines aktuell sehr stark belasteten Klinikums, seinen Leistungsumfang in Bezug auf mögliche Maßnahmenpakete für beide Schwerpunktaufgaben frei bestimmen, um ein Höchstmaß an Energieeffizienz zu erreichen.

Für diesen ESC-Auftrag gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen:

• Der zu erwartende Auftragsumfang beruht auf Analysen und Einschätzungen des Anbieters über erreichbare und durch ihn zu garantierenden Einsparungen in Bezug auf die Baseline der Energiekosten (im Rahmen seiner zu erstellenden Grobanalyse), die seinen Vergütungsanspruch bestimmen. Dazu ist der Auftragsumfang so zu bemessen, dass ein möglichst hohes Einsparpotential realisiert wird, über das sämtliche Investitionen zur Erreichung der Einsparziele während der Vertragslaufzeit amortisiert werden.

• Alle zur Umsetzung der Energiespar-Maßnahmen erforderlichen Investitionen und Leistungen müssen sich ausschließlich aus den eingesparten Energiekosten amortisieren. Das Klinikum Leverkusen wird keinen Baukostenzuschuss bereitstellen.

• Obligatorische Maßnahmen für zu favorisierende Energiespar- und Sanierungsmaßnahmen sind durch den Auftraggeber nicht vorgesehen.

• Aufnahme und Erfassung des Anlagenbestandes erfolgen ausschließlich durch die Bieter im Rahmen ihrer Grobanalyse. Der Auftraggeber stellt die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bereit.

• Notwendige Instandhaltungs- und Betriebsführungsleistungen an den von den Einsparmaßnahmen betroffenen versorgungstechnischen Anlagen sind durch den Anbieter zu erbringen. Seites des Auftraggebers werden keine diesbezüglichen Unterstützungsleistungen angeboten.

• Begleitend sind Schulungs- und Informationsmaßnahmen für die Mitarbeiter bei der Gebäudenutzung durchzuführen, die in einem entsprechenden Konzept Bestandteil des Angebots werden. Die Verantwortung der Realisierung liegt beim Anbieter. Einzelheiten dazu regelt der Erfolgsgarantie-Vertrag (Bestandteil der Verdingungsunterlagen; die Verdingungsunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten Bieter versandt).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Technisch-organisatorisches Konzept: Innovationsgrad, Art und Umfang der vorgesehenen Energiesparmaßnahmen / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Finanzierungskonzept: Finanzierung durch Forfaitierung / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfolgsbeteiligung des Auftraggebers / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: CO 2-Einsparung / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 60 % (Kapitalwert)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb und Gewichtung Die Bewertung der abgefragten Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt mit Punktebewertung wie folgt:

Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt maximal 140 Punkte.

(Alle Berechnungen der Punkte erfolgen gerundet auf 2 Stellen nach dem Komma) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte) Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der Umsätze der letzten 3 Jahre zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte;

1.1 Mittelwert Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 10,0 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 50,0 Mio. Euro/a;

1.2 Mittelwert Umsatz TGA (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 10,0 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 50,0 Mio. Euro/a;

1.3 Mittelwert Umsatz TGA nur ESC-Projekte (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 9,0 Mio. Euro/a;

1.4 Mittelwert Umsatz Energie- und Medienversorgung nur ESC-Projekte maximal erreichbar: 5 Punkte (netto) der letzten 3 Jahre Minimum ≤ 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 9,0 Mio. Euro/a;

1.5 Mittelwert Umsatz für ESC Projekte für Krankenhäuser (netto) der letzten 3 J.: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 9,0 Mio. Euro/a;

2. Technische Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte) Die zu erreichende Punktzahl für Ziffer 2.1 bis 2.4 ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte Die zu erreichende Punktzahl für Ziffer 2.5. ergibt sich durch Nachweis wie folgt QMS: Nicht vorhanden: 1 Punkt; Prozesse vorhanden: 3 Punkte, Prozesse inkl. ESC und Monitoring: 5 Punkte;

2.1 Mittelwert Anzahl der Gesamtbeschäftigten der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 100 Beschäftigte; Maximum ≥ 500 Beschäftigte;

2.2 Mittelwert Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre Anlagenbau TGA: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 100 Beschäftigte; Maximum ≥ 500 Beschäftigte;

2.3 Mittelwert Anzahl der Beschäftigte n der letzten 3 Jahre für ESC-Projekte. maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Beschäftigte; Maximum ≥ 50 Beschäftigte;

2.4 Mittelwert Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre maximal erreichbar: 5 Punkte für Betriebsführungsleistungen und Monitoring von ESC-Projekten Minimum ≤ 5 Beschäftigte; Maximum ≥ 50 Beschäftigte;

2.5 Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems maximal erreichbar: 5 Punkte;

3A. Referenzen (maximal 30 Punkte) - Investitionshöhe Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Investitionskosten der referenzierten Projekte zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte;

3A.1 Referenz 1 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3A.2 Referenz 2 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3A.3 Referenz 1 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3A.4 Referenz 2 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3A.5 Referenz 1 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3A.6 Referenz 2 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ≥ 4,2 Mio. Euro/a;

3B. Referenzen (maximal 30 Punkte) - Prozentsatz der jährlichen, monetären Einspargarantie Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Einsparvolumina der referenzierten Versorgungsanlagen inkl. zugehörige TGA, ohne Bau/Gebäudehülle zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte;

3B.1 Referenz 1 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3B.2 Referenz 2 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3B.3 Referenz 1 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3B.4 Referenz 2 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3B.5 Referenz 1 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3B.6 Referenz 2 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 5 Prozent; Maximum ≥ 30 Prozent;

3C. Referenzen (maximal 30 Punkte) - Vertragslaufzeit Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Vertragslaufzeiten der referenzierten Versorgungsanlagen inkl. zugehörige TGA, ohne Bau/Gebäudehülle zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte;

3C.1 Referenz 1 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

3C.2 Referenz 2 Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

3C.3 Referenz 1 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

3C.4 Referenz 2 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

3C.5 Referenz 1 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

3C.6 Referenz 2 ESC im Krankenhaus: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum ≤ 6 Jahre; Maximum ≥ 10 Jahre;

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auswahlkriterien und die Bewertungsmatrix unter II.2.9) kommen zur Anwendung, wenn mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberanzahl die Eignungskriterien erfüllen. Die Bewertung der abgefragten Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt mit Punktewertung für - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte)

— technische Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte) sowie,

— den Kriterien Investitionshöhe, Prozentsatz der jährlichen monetären Einspargarantien und Vertragslaufzeiten für insgesamt mindestens 6 einzureichende ESC-Referenzprojekte (maximal 90 Punkte); siehe auch Ziff. III.1.3..

Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt maximal 140 Punkte.

Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.

Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den / dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages / Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, da der Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen u. a. auch die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 e EU VOB / A vorliegen, abfragt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.

Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.

Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen zu führen:

— Gewerbeanmeldung,

— Handelsregisterauszug,

— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate,

— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers, nicht älter als 6 Monate,

— Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“, vgl. Ziff. III.2.2),

— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

Anerkannte Präqualifikationsnachweise werden berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen ist auch von präqualifizierten Bewerbern einzureichen.

Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche (Realisierungs-)Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weisebedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen.

Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB / A wird hingewiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Darstellung der Umsatzzahlen 2018/2019/2020, entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens; siehe auch Ziff. II.2.9).:

— Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre:

Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen des Anbieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 2019 2018.

— Umsatz für TGA-Bau- / Errichtungsleistungen (netto) der letzten 3 Jahre:

Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; hier Planungsleistungen.

2020 2019 2018.

— Umsatz für ESC-Projekte mit dem Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT (netto) der letzten 3 Jahre:

Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; hier TGA-Bau- und Errichtungsleistungen.

2020 2019 2018.

— Umsatz für ESC-Projekte mit dem Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung (netto) der letzten 3 Jahre:

Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; hier Betriebsführungsleistungen.

2020 2019 2018.

— Umsatz für ESC-Projekte für Krankenhäuser (netto) der letzten 3 Jahre:

Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für ESC-Projekte in Kranken-häusern vergleichbarer Versorgungsstufe oder größer.

2020 2019 2018.

Sofern bei Abgabe dieses Bewerbungsbogens die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2020 noch nicht vorliegen können die geforderten Nachweise auch anteilig für das Jahr 2020 benannt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die technische Leistungsfähigkeit ist durch a) die Angabe der Beschäftigten, entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens, b) der Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems sowie c) Referenzen jeweils entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/ Bewerbungsbogens nachzuweisen.

a) die Angabe der Beschäftigten, entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens:

— Anzahl der Gesamtbeschäftigten der letzten 3 Jahre:

Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

2020 2019 2018;

— Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für TGA-Bau- und Errichtungsleistungen:

Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeiten; hier Planungsleistungen 2020 2019 2018;

— Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit dem Schwerpunkt ESC-Projekte (Analysen, Planung, Bau und Umsetzung):

Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeiten; hier TGA-Bau- und Errichtungsleistungen 2020 2019 2018;

— Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für Betriebsführungsleistungen und Monitoring von ESC-Projekten:

Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeiten; hier Betriebsführungsleistungen.

2020 2019 2018;

Sofern bei Abgabe dieses Bewerbungsbogens die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2017 vorliegen können die geforderten Nachweise auch auf die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 bezogen werden.

b) der Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems:

— Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems inkl. ESC-Projekte

Qualitätsmanagementsystem: ☐ ja ☐ nein Bezeichnung:

Übersicht der Standardprozesse des bestehenden Qualitätsmanagementsystems des Anbieters für die Anwendung bei ESC-Projekten.

c) Hinweis zu den Referenzen: Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Letztere sind erst auf Anforderung durch die Vergabestelle bereitzustellen. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Jedes Referenzobjekt sollte mindestens auf dem vorgesehenen und höchstens auf 5 weiteren A4-Blättern erläutert werden.

Darstellung von realisierten bzw. laufenden ESC-Projekten seit 2005.

Es sind insgesamt mindestens 6 Referenzen für umgesetzte ESC-Projekte nachzuweisen, die den zu erwarteten Auftragsumfang / Inhalt gemäß der Beschreibung in der Auftragsbekanntmachung widerspiegeln.

Dazu sind jeweils mindestens zwei Referenzen • dem Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT • mit dem Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung • für ESC-Projekte in Krankenhäusern vergleichbarer Größe einzureichen.

Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 2 Referenzen je Referenzgruppe einreichen sollte, hat er die jeweilige Referenzgruppe die 2 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 2 Referenzen je Referenzgruppe entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 2 zu wertenden Referenzen je Referenzgruppe nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 2 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen je Referenzgruppe mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/07/2021
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

• Die Vergabestelle führt das hiesige Verhandlungsverfahren aus internen Compliancegründen durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Dennoch wird auf folgende Regelungen hingewiesen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

• Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Klinikum Leverkusen Service GmbH Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Hans-Peter Zimmermann Paracelsusstraße 15 51375 Leverkusen Telefon 0214 13-0 Telefax 0214 13-2118 [removed] Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Klinikum Leverkusen gGmbH -Datenschutzbeauftragter Am Gesundheitspark 11 51375 Leverkusen Telefon 0214 13-2870 [removed] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

• Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.

• Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.

Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.

Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).

Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe wären theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2021

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