Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5532
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Elektroarbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Elektrotechnische Anlagen
225 Erschließung Stark- und Schwachstrom
Die Erschließung des Gebäudes mit elektrischer Energie erfolgt aus der bauseitigen Niederspannungshauptverteilung die um einen weiteren Abgangsschrank erweitert wird.
442.1 Zentralbatterieanlage/Sicherheitsbeleuchtung
Für die Sicherheitsbeleuchtung wird im UG2 eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit 8-stündigen Betrieb gemäß VDE 0108 errichtet. Von dort werden die Unterzentralen in den Etagen gespeist.
446.1 – 2 Erdungs-, Blitzschutzanlage
Blitzschutzeinrichtungen nach VDE erhalten die gesamten Gebäudeteile sowie die über das Gebäude hinausragenden baulichen und technischen Einrichtungen.
449.2 Sonnenschutzanlagen
Für das Gebäude ist eine elektrische Sonnenschutzsteuerung vorgesehen. Die Ausführung im Gewerk Elektro reicht von der eigentlichen Steuerung (zentral und örtlich über Taster) bis hin zur Verkabelung.
451.1 IT-Netz (Informationstechnik)
Das Gebäude erhält in eine strukturierte und dienstneutrale TK- und Datenverkabelung mit Cat.7-Kabeln und Cat.6a-Datendosen (RJ 45). Die Sekundärverkabelung erfolgt mit LWL-Leitungen sowie mehrpaarigen Kupferkabeln.
452.1 Signalanlagen
Das Gebäude erhält eine Gegensprechanlage an verschieden Zugängen.
452.2 Behinderten-Notrufsystem
Für die Behinderten-WC sind Behinderten-Notrufanlagen vorgesehen.
454.1 Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Die bestehende SAA wird in neue Räumlichkeiten versetzt und um entsprechende Linien erweitert so dass zus. Lautsprecherkreise an die Zentrale angeschlossen werden können.
455.1 Antennen-/SAT-Anlage
Verschieden Räumlichkeiten im Objekt erhalten SAT-Anschlussdosen.
456.1 Hausalarmanlage
Das Gebäude wird mit einer Hausalarmanlage ausgestattet. Diese aktiviert bei Alarmierung die SAA so dass die Evakuierung des Gebäude erfolgen kann.
456.2 RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug)
Für die Treppenhäuser/Vorraum und der Bereich Aula sind RWA-Anlagen vorgesehen. Leistungsgrenze ist hier der Motor der RWA-Kuppel, dieser wird bauseits beigestellt.
456.3 Einbruchmeldeanlage (EMA)
Diverse Bereiche des Gebäudes werden mit Meldern überwacht. Dies sind sowohl Magnet- und Riegelkontakte als auch PIR-Melder.
457.1 Uhrenanlage(EMA)
Im Gebäude werden an verschiedenen Stellen Nebenuhren errichtet die an die zentrale Uhrenanlage angeschlossen sind. Eine Kopplung zur SAA findet ebenfalls statt so dass u.a. der Pausengong nach entsprechenden Zeitvorgaben ertönt.
457.2 BOS-Anlage
Da noch unklar ist ob eine BOS-Anlage errichtet werden muss sind die Komponenten dafür geplant. Die Entscheidung erfolgt nach vom AN Elektro durchzuführender BOS-Messung.
Folgende Arbeiten sind auszuführen:
— ca. 2 500 m Hauptzuleitungskabel NYY/NYCWY-J auf Kabelrinne/Steigeleiter von NSHV zu den Unterverteilungen verlegen,
— 1 St. Niederspannungshauptverteilung,
— 12 St. Unterverteilungen,
— 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatterieanlage inkl. Verkabelungsarbeiten,
— ca. 400 St. Piktogramme und Sicherheitsleuchten,
— ca. 110 000 m Kabelverlegearbeiten für die Allgemeine und Gewerke-Elektroinstallation,
— ca. 1 200 St. Schalter, Steckdosen, Präsenzmelder, Jalousieschalter usw.,
— ca. 2 300 m Kabelbahnen / Kabelpritschen der Größen 200 / 300 /400 mm,
— ca. 1 025 St. Downlights, Auf- bzw. Einbauleuchten bzw. Lichtbänder,
— 1 St. Hausalarmanlage einschließlich der Verkabelungsarbeiten und ca. 60 St. Druckknopfmeldern,
— 1 St. Einbruchmeldeanlage mit ca. 80 Kontakten,
— ca. 2 000 m Blitzschutzableitungen einschl. Fundamenterder und aller Trennklemmen und Verbinder,
— ca. 1 100 St. RJ-45 Datenanschlüsse,
— ca. 45 000 m Cat. 7 Datenkabel,
— 1 St. SAT-Anlage mit ca. 10 St. Anschlussdosen,
— 1 St. Uhrenanlage mit 4 St. Nebenuhren,
— 5 St. Behindertennotrufsysteme inkl. komplette Verkabelung,
— ca. 400 St.Lautsprecher für SAA-Anlage inkl. Verkabelung.
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
Reuterstraße 51
51465 Bergisch Gladbach
Siehe Beschreibung Pkt.1.4
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan für Elektro Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan
Muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die
Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den
Entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer
Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und Ausführungsfristen für den AN:
— Leistungsbeginn 26.5.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 11.10.2021,
— Installation WC` s Aula 21.9.2021,
— Baubeginn im Nordtrakt (N eubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung im Nordtrakt (N eubau) 26.9.2022,
— Leistungsende 14.9.2022.
Ausführungszeit / Planvorlagefristen für den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT),
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Übergabe Werkplanung
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. Gesamtmaßnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Elektroarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen können nur bis 4 Tage vor Submission berrücksichtigt werden!
Eckterminplan für Elektro Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die Enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage und Ausführungsfristen für den AN:
— Leistungsbeginn 26.5.2021,
— Baubeginn im Mitteltrakt 11.10.2021,
— Installation WC` s Aula 21.9.2021,
— Baubeginn im Nordtrakt (N eubau) 12.4.2022,
— Fertigstellung im Nordtrakt (N eubau) 26.9.2022,
— Leistungsende 14.9.2022.
Ausführungszeit / Planvorlagefristen für den AN:
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG: 1 Woche nach Auftragserteilung (AT)
2. Erstellung der Montagepläne
Durch den AN: 3 Wochen nach AT einschl.:
— Schemata und Schrankbestückungspläne: 3 Wochen nach AT,
— Zugehörige Berechnungen: 3 Wochen nach AT.
3. Koordination mit anderen Gewerken: 3 Wochen nach AT
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN: 4 Wochen nach AT
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung
Durch den AG: 2 Wochen nach Übergabe Werkplanung.
6. Bemusterung: 10 Wochen nach AT
7. Baustelleneinrichtung: 2 Wochen vor Montagebeginn
8. Mitteltrakt u. Verwaltung:
— Rohinstallation: 163 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 125 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 10 AT.
9. Aula:
— Rohinstallation: 61 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 50 AT,
— VOB Teil-Abnahme: 5 AT.
10. Neubau Nordtrakt:
— Rohinstallation: 80 AT,
— Feininstallation und Inbetriebnahme: 60 AT,
— VOBTeil-Abnahme: 5 AT.
11. Gesamtmaßnahme:
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner): 1 Woche vor SV-Abnahme / VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme: 1 Woche,
— Mängelbeseitigung: 2 Wochen,
— Übergabe an den Nutzer: 1 Arbeitstag.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDDDL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rbk-direkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland