Beschaffung einer Anlage zur Konfektionierung von Lithiummetallfolien mittels eines Laserschneideverfahrens im kontinuierlichen Prozess Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_069_MK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 83-0
Fax: +49 251 / 83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Anlage zur Konfektionierung von Lithiummetallfolien mittels eines Laserschneideverfahrens im kontinuierlichen Prozess
Beschaffung einer Anlage zur Konfektionierung von Lithiummetallfolien mittels eines Laserschneideverfahrens im kontinuierlichen Prozess.
MEET – Münster Electrochemical Energy Technology
Corrensstraße 46
48149 Münster
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Anlage zur Konfektionierung von Lithiummetallfolien mittels eines Laserschneideverfahrens im kontinuierlichen Prozess. Die Anlage soll in der Lage sein, dünne Lithium Metall Folie (20-500 Müm) zu schneiden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Handelsregisterauszug, in der aktuell gültigen Fassung, bzw. falls Sie ein ausländischer Bieter sind eine Kopie der Mitgliedschaft / Versicherung in / bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes in dem Sie ansässig sind.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 bzw. 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können.
Gefordert werden folgende Deckungssummen: Mindestens 3 Mio. EUR jeweils für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen (somit Minimum 6 Mio. EUR pro Jahr).
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Anbieter hat ausgewiesene Erfahrungen in den von ihm angebotenen Bereichen durch Vorlage einer Referenzliste (siehe folgendes Muster „Referenzliste (MUSTER)“) darzustellen. Dazu sind mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich des hier zu beschaffenden Gerätes aus den letzten 3 Jahren einzureichen. Werden vom Anbieter darüber hinaus Referenzen eingereicht, die älter als 3 Jahre sind, werden diese von der WWU bei der Bewertung berücksichtigt.
Durch die eingereichten Referenzen muss jeder der folgenden Punkte mindestens einmal abgedeckt sein:
a. Forschungsanlage,
b. Kundenspezifisch realisiert,
c. Anlage mit ALD in einer Glovebox unter Schutzgasatmosphäre realisiert und
d. Realisierte Anlage im Bereich Elektrodenbeschichtung oder Lithium-Batterie-Technologie.
Die genannten Forderungen stellen eine Minimalforderung dar. Unternehmen, welche diese Forderungen nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr. 2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.