3 Fahrzeuge für die Bauwerks- und Brückenprüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-065-SZE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassen.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
3 Fahrzeuge für die Bauwerks- und Brückenprüfung
Lieferung von 3 Fahrzeugen für die Bauwerks- und Brückenprüfung.
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Betriebssitz Gelsenkirchen
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen
Lieferung von 3 Fahrzeuge mit Auf- und Ausbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— HVA L-StB 106 – Eigenerklaerung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 106 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 106 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 106 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen: Mindestens 3 Fälle vergleichbarer Leistungen.
Die Abrufe der angegebenen Mengen bei den Einzellosen oder Losgruppen erfolgt entsprechend der tatsächlichen Haushaltslage. Mengenänderungen sind somit möglich und können nicht eingefordert werden. Die angebotene Technik wird einer Bewertung/ Bemusterung zugeführt. Die Vergabe erfolgt wenn die Inhalte der Leistungsbeschreibung erfüllt sind und die betriebliche Tauglichkeit nachgewiesen wurde. Bei Fahrzeugen gilt folgendes zusätzlich:
Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen nach § 68 Abs. 1 VgV werden die genannten Personenwagen, leichte und schwere Nutzfahrzeuge grundsätzlich an dem Energieverbrauch und deren Umwelteinwirkungen als Kriterien angemessen beurteilt und bei der Vergabe berücksichtigt. Die zur Beurteilung erforderlichen Parameter Energieverbrauch, Emissionen von Kohlendioxid, Stickoxid und Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen sowie partikelförmige Abgasbestandteile als Zuschlagskriterium (§ 67 Abs. 5) sind grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung an der vorgegebenen Stelle einzutragen. Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Fahrzeug erteilt, was nach Maßgabe der bestimmten Zuschlagskriterien ermittelt wurde. Der nationale Rechtsrahmen zur Vergabe bildet auch § 122 GWB.
Seitens des Bieters sind nachweisbare, korrekte und auf Prüfergebnisse basierende Angaben zum Energieverbrauch mit den Angebotsunterlagen zusätzlich einzureichen. Erfüllt ein Angebot die gestellten Forderungen nicht, wird es gem. § 57 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auch die Zuschlagserteilung sowie die Benachrichtigung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDQYY5Y.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.