Wäschereinigung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Wülfrath Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2021.05.221.35296
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereinigung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Wülfrath
Wäschereinigung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Wülfrath.
Feuer- und Rettungswache Wülfrath
Wilhelmstraße 8
42489 Wülfrath
Es wird die Reinigung der Wäsche der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Wülfrath für 60 Monate inkl. Hol- und Bring-Service an 3 Tagen in der Woche ausgeschrieben. Die kalkulierte Wäschemenge beträgt beim Rettungsdienst ca. 150 kg/Monat und bei der Feuerwehr ca. 350 kg/Monat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Benennung von 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Ausschreibung wird für die:
Stadt Wülfrath
— Die Bürgermeisterin - Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath durchgeführt.
Die Vordrucke 531-533 EU sind nur im Bedarfsfall (entsprechend Vordruck 324 EU) vorzulegen,
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße,
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2 Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y7UF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland