Clustermanagement für die Weiterentwicklung des Clusters NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW (NMWP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Clustermanagement für die Weiterentwicklung des Clusters NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW (NMWP)
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und der Betrieb des Clusters „Nano- und Mikrotechnologien, Werkstoffe und Photonik“ (NMWP). Zielsetzung ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen, Monitoring sowie Strategie gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die folgenden, übergeordneten Zielsetzungen sollen unter anderem dabei verfolgt werden:
— Stärkung und Optimierung der Vernetzung von Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette im Bereich der Schlüsseltechnologien Neue Werkstoffe, Nanotechnologie, Mikrosystemtechnik, Quantentechnologie und Optische Technologien,
— Beiträge zum NRW-Innovationsökosystem und zum Wissens- und Technologietransfer, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von NRW in den Schlüsseltechnologien.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Auftragsgegenstand konkret:
1) Errichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle:
In der Geschäftsstelle werden die laufenden Aufgaben des Clusters bearbeitet sowie alle Anfragen der Öffentlichkeit gebündelt aufgenommen und weiterbearbeitet. Die Geschäftsstelle bietet weiterhin die erforderlichen Arbeitsmittel und Büroräume für die Arbeit des Clusterteams.
2) Umbenennung des Clusters und Entwicklung eines Key-Visuals:
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Clusterarbeit soll eine Umbenennung mit einem aussagekräftigen Namen erfolgen. Darüber hinaus ist für das Cluster ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln.
3) Fortlaufende Beobachtung und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Schlüsseltechnologien:
Aufgabe des AN ist eine ständige Beobachtung und Bewertung von Trends und Entwicklungen im Bereich der Schlüsseltechnologien. Eine solche Beobachtung muss die Bereiche Technologie, Politik, Recht, Wirtschaft, Medien und Nutzer ebenso wie die Ebenen Bundesländer, Bund, Europäische Union und wichtige außereuropäische Staaten abdecken. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der AN regelmäßig schriftlich zu analysieren und entsprechende Postitions- und Analyseberichte zu erstellen. Darüber hinaus sind „Facts & Figures“ zu Kennzahlen zu den Schlüsseltechnologien in der Wirtschaft und Wissenschaft am Standort Nordrhein-Westfalen zu erstellen und stetig aktuell zu halten.
4) Ideen und Vorschläge für die Ausrichtung der Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW (QT.NMWP.NRW):
Die Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW soll auch zukünftig zentraler Ansprechpartner für die gesamte Bandbreite dieses Technologiezweigs sein. Die inhaltliche, strategische und auch organisatorische Führung sowie der Betrieb der Koordinierungsstelle gehört deshalb ebenfalls zum Auftragssgegenstand.
5) Informationsvermittlung und Technologie-Wissenstransfer:
Der AN hat zugunsten interessierter Unternehmen und Multiplikatoren zielgruppengerecht den Wissenstransfer aktueller Erkenntnisse zu unterstützen.
6) Stärkung und Optimierung der Vernetzung:
Sämtliche Wissensanbieter und -nachfrager entlang der Wertschöpfungskette auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene sollen effizient miteinander vernetzt, ein Erfahrungsaustausch etabliert und Wachstum generiert werden.
Hierzu hat der AN insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
— Durchführung von Meetings, Fachgesprächen und Workshops zum Thema mit interessierten Branchenvertretern, ähnlich Gelagerten Netzwerken etc.
— Gespräche mit Akteuren, mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und/oder weiteren Einrichtungen. Im Rahmen dieser Gespräche steht stets auch die Vernetzung im Blickpunkt,
— Teilnahme an Besprechungen auf den Aktivitätsfeldern der Landesregierung,
— Entwicklung von Matching-Angeboten, die Angebot und Nachfrage zusammenführen.
7) Zusammenarbeit und Austausch:
Auf nationaler Ebene sollen Kontakte zu Bundesaktivitäten und -behörden eingerichtet und gepflegt werden. Erwartet wird auch der Austausch mit anderen Bundesländern bzw. Initiativen, sofern hier Anknüpfungspunkte bestehen.
Kontakte innerhalb der EU und mit anderen außereuropäischen Staaten sollen gepflegt, neue interessante, zielführende Kontakte aufgebaut werden. Eine Zusammenarbeit sowie der Austausch mit regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken der NMWP-Technologiefelder ist durchzuführen. Erwartet wird auch, dass sich der AN über die dortigen Aktivitäten informiert und/oder an Erfahrungsaustauschen teilnimmt.
8) Veranstaltungen:
8.1: Teilnahme an Veranstaltungen Dritter: Aktive Teilnahme an durchschnittlich 10-20 Fachveranstaltungen pro Jahr, um die Vernetzung aller Akteure zu fördern und um über die Aktivitäten des Clusters zu informieren.
8.2: Ausrichtung der NRW-Nano-Konferenz: Der Clusterbetreiber ist auch für die Organisation der NRW-Nano-Konferenz verantwortlich, die in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber in eigener Verantwortung zu entwickeln und durchzuführen ist.
Es wird erwartet, dass in der festen Vertragslaufzeit in den Jahren 2022 und 2024 (bei Nutzung der Verlängerungsoption auch 2026) die NRW-Nano-Konferenz (Erfahrungswerte der Vergangenheit ca. 600-700 Teilnehmer) in Nordrhein-Westfalen entwickelt und durchgeführt wird. Als Austragungsort sind im Wechsel Dortmund und Münster auszuwählen.
9) Presse und Öffentlichkeitsarbeit:
Die Aktivitäten der o. g. Arbeitsfelder sollen in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Clusters einfließen. Die Aktivitäten des Clusters sind durch eine aktive Pressearbeit zu begleiten. Dazu zählen bspw. Pressegespräche, Informationen an Journalisten oder eigene Veröffentlichungen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist kontinuierlich fortzuentwickeln. Sie erfolgt im Namen des Clusters unter Verweis auf den AG.
Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die Verbreitung des Themas „Schlüsseltechnologien“ in den sozialen Medien. Ziel ist es hierbei insbesondere, kontinuierlich über das Themenfeld und die damit verbundenen Aktivitäten des Clusters zu informieren und zu kommunizieren. Zudem sollen die sozialen Medien genutzt werden, um Kontakte mit Interessierten zu initiieren.
10) Internetplattform:
Eine zentrale Internetplattform muss zeitnah – eine erste Version innerhalb der ersten 8 Wochen nach Zuschlagserteilung – eingerichtet sein und weiterhin gepflegt und ausgebaut werden.
11) Informationsflyer:
Weitere Informations- und Unterstützungsaufgaben des AN sind die Erstellung von Informationsmedien. Es wird ein jährlicher Bedarf (Erstellung und Veröffentlichung) von 4-5 Infobroschüren bzw. Flyern in digitaler Form erwartet.
12) Berichte und Controlling:
Neben der stetigen Abstimmung mit dem AG ist ein zweiwöchentliches Abstimmungsgespräch (ca. 1-2 Stunden) des AN und Vertretern der Geschäftsstelle mit dem AG in Düsseldorf (Räumlichkeiten des Wirtschaftsministeriums) einzuplanen. Einmal jährlich wird vom AN zudem ein Statusbericht zu den Tätigkeiten des abgelaufenen Vertragsjahres erwartet.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um weitere 3 Jahre, somit bis zum 30.9.2027, ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Registerauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr) dem Angebot beizufügen.
Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsnachweis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr).
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
a) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Bereich Informationsvermittlung und Wissenstransfer im Themenfeld „Schlüsseltechnologien“ belegt.
b) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über Erfahrungen in Aufbau und Pflege von Innovationsnetzwerken.
c) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Konzeption und den Betrieb einer Internetplattform mit vergleichbaren Funktionalitäten (vgl. Ziffer III.10 der LB) in den Schwerpunkten Informationsvermittlung und Vernetzung.
d) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Organisation und Durchführung von Fach- und Netzwerkveranstaltungen in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren organisatorischen Anforderungen wie für die NRW-Nano-Konferenz. (vgl. Ziffer III.8.2 der LB).
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle MWIDE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung der Wettbewerbsneutralität (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die wettbewerbsneutral im Bereich der Schlüsseltechnologien sind und die Geschäftstätigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht schwerpunktmäßig auf einen einzelnen Marktteilnehmer oder die Zulieferkette eines einzelnen Marktteilnehmers ausgerichtet ist. Zudem darf es keine Hinderungsgründe geben, die die Zusammenarbeit mit einzelnen relevanten Akteuren im Bereich der Schlüsseltechnologien ausschließen oder erheblich Einschränken würden. Eigeninteressen durch Wechselwirkung der Auftragsbearbeitung mit anderen Geschäftsfeldern des Bieters / der Bietergemeinschaft müssen ausgeschlossen sein. Eine entsprechende Bietererklärung ist dem Angebot beizufügen.
— Inhaltliches und organisatorisches Grobkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von dem Bieter wird.
Ein Grobkonzept für die feste Vertragslaufzeit mit folgenden Schwerpunkten erwartet:
a) Umbenennung des Clusters und Entwicklung und Gestaltung eines Key-Visuals:
Mit dem Angebot sind erste Vorschläge (mindestens 3) zur Umbenennung des Clusters und ein erster Entwurf eines Key Visuals, ggf. am Beispiel eines der Namensvorschläge vorzulegen.
b) Stärkung und Optimierung der Vernetzung:
Erste Ideen und Vorschläge für Maßnahmen und Aktivitäten in diesem Bereich sind im Angebot zu skizzieren.
c) Ausrichtung der NRW-Nano-Konferenz:
Erste Ideen und Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Umsetzung der NRW-Nano-Konferenz.
d) Informationsvermittlung und Technologie-Wissenstransfer:
Erste Ideen und Vorschläge für Maßnahmen und Aktivitäten in diesem Bereich sind im Angebot darzustellen, insbesondere für zielgruppenorientierte zeitgemäße Formen der Informationsvermittlung und des Technologie-Wissenstransfers.
e) Internetplattform:
Erste Ideen und Vorschläge eines Konzepts der Internetplattform als zentrales Instrument für Technologie-Wissenstransfer, Kommunikation und Vernetzung.
— Ideen und Vorschläge für die Ausrichtung der Koordinierungsstelle (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Erste Ideen und Vorschläge für die künftige inhaltliche und organisatorische Ausrichtung und damit für die Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW – sowie Ideen und Vorschläge für Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Quantentechnologien sind im Angebot zu skizzieren.
— Personaleinsatzkonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
In dem beizufügenden Personaleinsatzkonzept ist auf folgende Punkte einzugehen:
a) Benennung eines Clustermanagers und seines Vertreters, jeweils unter Beifügung eines ausführlichen Lebenslaufs, aus der die Kompetenz und Erfahrung in der Leitung eines Clusters hervorgeht.
b) Benennung der Teammitglieder mit kurzen Lebensläufen, aus denen die jeweilige Qualifikation und die Darstellung der Beruflichen Erfahrungen hervorgehen. Sollten Teammitglieder neu eingestellt werden müssen, was zulässig ist, sind Aussagekräftige Beschreibungen der geplanten Stellencharakteristika hinzuzufügen.
c) Benennung der Aufgaben, die das angebotene Personal (Clustermanager und Teammitglieder) jeweils wahrnehmen sollen sowie Angabe der Anzahl von Vollzeitäquivalenten
— Angaben zum Angebotspreis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Bewertung des Angebotspreises sind folgende Angaben zu machen:
1. Gesamtkosten in Euro (ohne und mit Mehrwertsteuer) für alle innerhalb der festen Vertragslaufzeit (1.10.2021 bis 30.9.2024) zu erbringenden Leistungen. In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremdkosten und Nebenkosten enthalten sein.
Die Gesamtkosten sind unter ausdrücklicher Angabe folgender Einzelpositionen anzugeben:
a) Gesamtkosten für die Bereitstellung eines Clustermanagements für die Weiterentwicklung des Clusters NanoMikroWerkstoffePhotonik.NRW (NMWP), exklusive der Kosten für das Aufgabenfeld „Ideen und Vorschläge für die Ausrichtung der Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW“ und der Kosten für die „Ausrichtung der NRW-Nano-Konferenz“ in Euro (mit und ohne Mehrwertsteuer) für die feste Vertragslaufzeit,
b) Kosten für das Aufgabenfeld „Ideen und Vorschläge für die Ausrichtung der Koordinierungsstelle Quantentechnologien.NRW“,
c) Kosten für die Ausrichtung der NRW-Nano-Konferenz,
2. Kalkulation der Anzahl der vom AN zu leistenden Stunden/Tage,
3. Angabe der Stundensätze und Tagessätze (auf Basis 8 Stunden = 1 Tag) für das für den Auftrag eingesetzte Personal (Angabe der Anzahl von Vollzeitäquivalenten),
4. Gesamtkosten in Euro (mit und ohne Mehrwertsteuer) für die Beauftragung der optionalen Leistung (Verlängerungszeitraum)
— Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, dass im Zuschlagsfall der im Entwurf beigefügte Vertrag akzeptiert und unterzeichnet wird.
— Erklärung zur Akzeptanz des DSGVO-Vertragsentwurfs (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, dass im Zuschlagsfall der im Entwurf beigefügte DSGVO-Vertrag akzeptiert und unterzeichnet wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.