Rahmenvertrag Schadstofferkundung und Analytik 2021/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 110/21 V
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schadstofferkundung und Analytik 2021/2023
Die Stadt Ratingen betreibt und unterhält im Stadtgebiet Ratingen ca. 322 Gebäude, welche baujahresbedingt mit Baujahren vor 1996 als schadstoffverdächtig einzustufen sind. Die Summe der Bruttogeschossflächen (BGF) der schadstoffverdächtigen Gebäude beläuft sich auf ca. 372 791 m2. Zu den einzelnen schadstoffverdächtigen Liegenschaften existieren teilweise bereits
Schadstoffinformationen aus vorhergegangenen Maßnahme bezogenen Schadstofferkundungen vor.
Stadtgebiet Ratingen Ratingen
Der Rahmenvertrag mit der Stadt Ratingen-Gebäudemanagement, ist mit einer Laufzeit von 1 Jahren und nachfolgender Option
Für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr abzuschließen. Daraus resultierende Aufträge dürfen für eine zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Maßnahme die [Betrag gelöscht] EUR (netto) nicht überschreiten. Das Erreichen der Auftragssumme wird nicht garantiert. Der Jahresumsatz wird auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt aber nicht garantiert.
Ausführungszeit:
1.9.2021 bis 31.8.2022 mit 1jähriger Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des – Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW).
— Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. 3 Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen,
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Rathaus Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Zimmer 0.15
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 29.6.2021, 9.00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 5.7.2021 um 10.00 Uhr in der Poststelle der Stadt Ratingen eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
— Die Bindefrist endet am 31.8.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DDG5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.