FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 07.0308/2020/EGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0308/2020/EGB- Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen
FE 07.0308/2020/EGB-Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrundes des Verformungswiderstandes von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen.
Der Verformungswiderstand von Walzasphalten wurde in vielen einzelvertraglichen Regelungen mit dem Prüfverfahren gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 B1 „Einaxialer Druck-Schwellversuch“ nachgewiesen und bewertet. Für dieses Prüfverfahren existiert somit ein langjähriger empirischer Erfahrungshintergrund (z.B. Karcher 2005), der für Versuchsergebnisse gilt, welche an Marshall-Probekörpern bestimmt wurden. Die bei der Probekörperherstellung angewendete schlagende Verdichtung in eine starre Verdichtungsform bewirkt jedoch einen um ein Vielfaches höheren Verformungswiderstand als bei praxisgerechten Probekörpern, welche aus walzverdichteten Befestigungen bzw. Asphalt-Probeplatten gebohrt werden. Bei der letzten Überarbeitung in 2019 wurde die o. g. Prüfvorschrift dahingehend angepasst, dass die Prüfung zukünftig nur an walzverdichteten Probekörpern durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus entsprechen die Beanspruchungsbedingungen im o. g. Prüfverfahren nicht den Beanspruchungen des Asphaltes in der Straßenbefestigung. Zum einen fehlt eine radiale Spannungskomponente, welche durch die Stützwirkung umgebenden Materials in-situ gegeben ist. Zum anderen fehlen horizontale Spannungskomponenten, die in der Befestigung ein seitliches Ausweichen des Probekörpers begünstigen. Dies führt zu einer Beeinflussung der Prüfergebnisse durch das Gesteinskörnungsgerüst des geprüften Asphaltes, was zu unterschiedlichen Bewertungsniveaus in Abhängigkeit der geprüften Asphaltart führt.
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Vorschlages für das technische Regelwerk, das eine insgesamt praxisgerechte Bewertung des Widerstandes gegen bleibende Verformungen bei Wärme ermöglicht. Auch Anforderungswerten für diese Performance-Eigenschaft sollen erarbeitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
— Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Anwendung statistischer Verfahren zur Auswertung von Prüfergebnissen, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2),
— Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch formlose Eigenerklärung über die Fachkunde und Erfahrung,
— Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes: Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A1, 25 A2 und 25 B1, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der kalibrierten Ausstattung (Bezugszeitpunkt: Auftragsausführung) (siehe Vergabeunterlage 4a).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.