Stadt Hagen – Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 5044/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtbeleuchtung-hagen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Hagen – Straßenbeleuchtung
Gegenstand des Auftrages sind u. a. Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Planung und Umbau/Änderung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet von Hagen.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
— Betrieb und Instandhaltung (Störungsbeseitigung, Inspektion, Wartung, etc.),
— Planung,
— Erneuerung,
— Dokumentation.
Stadt Hagen
Die Stadt Hagen hat die Aufgabe der Straßenbeleuchtung auf die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH übertragen. Alleingesellschafterin der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH ist die Stadt Hagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Betrieb, die Instandhaltung sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Hagen. In der Stadt Hagen bestehen derzeit 19.607 Leuchtstellen mit 20.393 Leuchten. Von den vorgenannten Leuchtstellen stehen 19.091 und von den Leuchten 19.694 im Eigentum der Stadt Hagen; sie sind vollständig vom Straßenbeleuchtungsvertrag umfasst. Die weiteren 516 Leuchtstellen (699 Leuchten) stehen im Eigentum der jeweiligen Betreiber (DSM, Straßenbahn etc.) und sind mit Ausnahme ihrer Dokumentation nicht Gegenstand des Straßenbeleuchtungsvertrages.
Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere
— die Bestellung eines Anlageverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100,
— das Schalten der Straßenbeleuchtung,
— das Störungsmanagement,
— die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten,,
— die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage,
— Informationspflichten/Reporting und Beratungsleistungen.
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung, inklusive der Störungsbeseitigung sowie das Beseitigen von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von Höherer Gewalt.
Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen.
Leistungsbestandteil sind nicht Neubaumaßnahmen und Stromlieferungen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 5 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin dies 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sein.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
Der Bewerber muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden vorhalten.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
a) Anzahl der in den Kalenderjahren 2018/2019/2020 jahresdurchschnittlich und aktuell im Gesamtunternehmen Beschäftigten; Anzahl der in den Kalenderjahren 2018/2019/2020 jahresdurchschnittlich und aktuell im Bereich des Betriebs, der Instandhaltung und Erneuerung von Straßenbeleuchtung Beschäftigten; Gesamtumsätze in Euro (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Umsatz des Unternehmens mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Erneuerungsleistungen in EU (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis zu a): Eigenerklärung in Bewerbungsunterlage
b) Referenzen über die Tätigkeit im Bereich der Straßenbeleuchtung in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mind. eine Referenz angeben, die den Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht. Es gelten die folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit:
— Die Referenz umfasst die Leistungsbestandteile Betrieb und Instandhaltung,
— Die Referenz umfasst mindestens 18.000 Leuchtstellen,
— Leistungsende der Referenz muss nach dem 1.06.2018 liegen.
Nachweis zu b): Referenzliste entsprechend Muster in der Bewerbungsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRR6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur Wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.