Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf — Brandschutzleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-VgV-BS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf — Brandschutzleistungen
VgV-Verfahren „Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf“in Düsseldorf.
Vergabe von Brandschutzleistungen nach AHO Heft Nr. 17, 2015 für die Leistungsphasen 1-9 (inkl. Besondere Leistungen).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).
Neues NRW-BANK-Gebäude Düsseldorf
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Gegenstand für die Leistungen des Brandschutzsachverständigen ist ein Neubauvorhaben der NRW.BANK in Düsseldorf, für das aktuell ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wurde. Wettbewerbsentwürfe liegen noch nicht vor. Dem Verfahren vorangegangen ist ein städtebaulicher Wettbewerb für das gesamte Grundstück, dessen Siegerentwurf die Grundlage für die Bearbeitung in den ausgelobten hochbaulichen Realisierungswettbewerben für die jeweils auf einem Teilgrundstück geplanten beiden Bauvorhaben des BLB und der NRW.BANK bildet.
Das für die beiden Bauvorhaben zu trennende und derzeit mit dem ehemaligen Innenministerium bebaute Baugrundstück befindet sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf südlich der Innenstadt im Stadtteil Unterbilk und ist Teil des Regierungsviertels der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Die NRW.BANK ist mit Ihren Mitarbeitenden am Standort Düsseldorf aktuell in 3 separaten Gebäuden untergebracht. Daher beabsichtigt die NRW.BANK auf einem Teil des erwähnten Grundstücks Haroldstraße 5 in Düsseldorf einen Neubau für den Standort Düsseldorf zu errichten. Auf dem anderen Grundstücksteil sollen wie erwähnt - durch den BLB NRW das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weitere Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen in einem ei-genständigen Neubau untergebracht werden.
Die hier beschriebenen Leistungen des Brandschutzsachverständigen beziehen sich nur auf das Bauvorhaben der NRW.BANK.
Die voraussichtlich zu realisierende oberirdische BGF beträgt für die NRW.BANK etwa 50 000 m2. Zusätzlich soll für die NRW.BANK eine Tiefgarage mit 650 bis 750 Parkplätzen vorgesehen werden.
Neben Büroflächen für ca. 1 400 Arbeitsplätze sollen zentrale Bereiche entstehen, die auch als Veranstaltungsfläche genutzt werden. Dazu gehören auch ein Empfangsbereich, ein Bistro und ein Betriebsrestaurant. Das Gebäude soll flexibel für verschiedene Bürokonzepte einteilbar sein und eine hohe Umnutzungsfähigkeit aufweisen.
Wie erwähnt ist für das Neubauvorhaben der NRW.BANK aktuell ein Realisierungswettbewerb ausgelobt worden. Wettbewerbsentwürfe liegen noch nicht vor. Vielmehr soll die Bewertung der Wettbewerbsentwürfe durch den Brandschutzsachverständigen noch in den Wettbewerb einfließen.
Aufgrund des bereits laufenden Wettbewerbs ist die Mitwirkung bei der Vorprüfung der Entwürfe im Hochbauwettbewerb bereits unmittelbar nach der Vergabe der Leistungen des Brandschutzsachverständigen notwendig.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen inkl. Besonderer Leistungen der LPH 1-9 in Anlehnung an die AHO 2015, Heft Nr. 17 „Brandschutz“.
Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsphase aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl von 4 Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammern: Gewichtung); Referenzen für Brandschutzleistungen: insgesamt (60 %; pro Referenz 20 %); Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung: insgesamt (25 %); durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (9 %), Mitarbeiteranzahl (6 %).
Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Kann die Auswahl von 4 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 4. Stelle liegen. Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die mindestens zu Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerbern fortzuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
— Erste Stufe: Leistungsphasen 1-3 nach AHO Heft Nr. 17, 2015.
— Zweite Stufe: Leistungsphasen 4-5 nach AHO Heft Nr. 17, 2015.
— Dritte Stufe: Leistungsphase 6-8 nach AHO Heft Nr. 17, 2015.
— Vierte Stufe: Leistungsphase 9 nach AHO Heft Nr. 17, 2015.
— Ein Anspruch des Planers / Sachverständigen auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss aufgenommen und inkl. deren Beantwortung elektronisch anonymisiert zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen sind in den bereitgestellten Unterlagen verfügbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in berechtigt.
2. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Anerkennung über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Sachverständiger berechtigt.
3. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügen:
Master / Bachelor of Arts / Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker / Bautechniker) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (sofern für 2020 vorliegend, sonst für die Jahre 2017, 2018 und 2019) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angabe von Referenzen für vergleichbare Brandschutzleistungen für Gebäude.
Zu 1: Mind. 1 festangestellte/r Ingenieur/in mit der Qualifikation staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes nach SV-VO.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Zeitraum der Leistungserbringung: Für die Referenzobjekte, bezogen auf die letzten 10 Jahre rückgerechnet ab dem Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages, muss mindestens eines vollständig abgeschlossen sein (in Betrieb) und für alle weiteren muss mindestens die Baugenehmigung erteilt worden sein,
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: Mind. 1 Referenzobjekt muss ein Büro- oder Verwaltungsgebäude als ein Hochhaus (Gebäudehöhe von mind. 22 m) nach dem Baurecht ausweisen,
— Baukosten: Mind. 1 Referenzobjekt muss Baukosten (KG 300 + 400) >/= 100 Mio. EUR netto ausweisen,
— Leistungsphasen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die AHO-Leistungsphasen LPH 1-5 und LPH 8 (Heft Nr. 17 der AHO 2015) in der Kostengruppe 747 „Brandschutz“ gem. DIN 276 abgeschlossen wurden,
— Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss ein Flächenäquivalent gem. AHO 2015 von min. 50 000 m2 (Aq) aufweisen.
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten- / Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die Vergabeunterlagen stehen bereits vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen vor.
3. Bewerber- / Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber- / Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6. Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DBMB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland