8414 Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3.2-21-S-8414
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-guetersloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8414 Postdienstleistungen
Auftragsgegenstand sind die Abholung, Frankierung, Beförderung und fristgerechte Zustellung der Postsendungen des Auftraggebers (Lose 1 bis 4) bzw. der Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers (Los 5).
Briefsendungen im PLZ-Bereich 32/33.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g in den Formaten Standard, Kompakt, Groß und Maxi im PLZ-Bereich 32/33. Nicht umfasst von Los 1 sind Postzustellungsaufträge, Einschreiben, Päckchen und Pakete sowie Zustellungen außerhalb des PLZ-Bereichs 32/33.
Höchstmaße der genannten Formate:
— Postkarten (L x B): 140 mm x 90 mm,
— Standardbrief (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 5 mm, Gewicht bis 20 g,
— Kompaktbriefe (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 10 mm, Gewicht bis 50 g,
— Großbriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 20 mm, Gewicht bis 500 g,
— Maxibriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 50 mm, Gewicht bis 1 000 g.
Dem Auftraggeber steht jeweils die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.8.2025 zu verlängern. Das vorstehende Optionsrecht muss bis zum 29.2.2024 ausgeübt werden.
Briefsendungen national und international
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g in den Formaten Standard, Kompakt, Groß und Maxi im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – außer des PLZ-Bereichs 32/33 – und international. Nicht umfasst von Los 2 sind Postzustellungsaufträge, Einschreiben, Päckchen und Pakete sowie Zustellungen im PLZ-Bereich 32/33.
Höchstmaße der genannten Formate:
— Postkarten (L x B): 140 mm x 90 mm,
— Standardbrief (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 5 mm, Gewicht bis 20 g,
— Kompaktbriefe (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 10 mm, Gewicht bis 50 g,
— Großbriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 20 mm, Gewicht bis 500 g,
— Maxibriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 50 mm, Gewicht bis 1 000 g.
Dem Auftraggeber steht jeweils die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.8.2025 zu verlängern. Das vorstehende Optionsrecht muss bis zum 29.2.2024 ausgeübt werden.
Päckchen und Pakete national
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 3 umfasst die Abholung, Beförderung und Zustellung von Päckchen und Paketen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um Päckchen und Pakete mit einem Format über 353 mm x 250 mm x 50 mm (L x B x H) und Päckchen und Pakete mit einem Gewicht zwischen 1 kg und 31,5 kg und einem Höchstmaß von 120 cm x 60 cm x 60 cm (H x B x T), sowie vereinzelt Sendungen in Rollenform bis max. 150 cm Länge und 20 cm Durchmesser.
Dem Auftraggeber steht jeweils die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.8.2025 zu verlängern. Das vorstehende Optionsrecht muss bis zum 29.2.2024 ausgeübt werden.
Postzustellungsaufträge und Einschreiben
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 4 umfasst die Abholung, Beförderung und Zustellung
— von Postzustellungsaufträgen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie
— von Einschreiben im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und international.
Folgende Arten von Einschreiben werden versendet:
1. Einschreiben einfach,
2. Einschreiben eigenhändig,
3. Einschreiben Einwurf,
4. Einschreiben Rückschein.
Die Einschreiben haben die Formate:
— Standard (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 5 mm, Gewicht bis 20 g
— Kompakt (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 10 mm, Gewicht bis 50 g
— Groß (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 20 mm, Gewicht bis 500 g
— Maxi (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 50 mm, Gewicht bis 1 000 g
Einschreiben Wert werden nicht versendet.
Dem Auftraggeber steht jeweils die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.8.2025 zu verlängern. Das vorstehende Optionsrecht muss bis zum 29.2.2024 ausgeübt werden.
Druck/Versand von Briefsendungen national/internal
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 5 umfasst das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren. Anschließend sind die von Los 5 umfassten Briefsendungen zu befördern und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie international zuzustellen. Das Los 5 umfasst Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1 000 g in den Formaten:
— Standardbrief (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 5 mm, Gewicht bis 20 g,
— Kompaktbriefe (L x B x H): 235 mm x 125 mm x 10 mm, Gewicht bis 50 g,
— Großbriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 20 mm, Gewicht bis 500 g,
— Maxibriefe (L x B x H): 353 mm x 250 mm x 50 mm, Gewicht bis 1 000 g.
Das Los 5 umfasst keine Postzustellungsaufträge und keine Einschreiben.
Dem Auftraggeber steht jeweils die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.8.2025 zu verlängern. Das vorstehende Optionsrecht muss bis zum 29.2.2024 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate). Bei einer Bietergemeinschaft ist der vorgenannte aktuelle Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen,
— Eine Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter zahlungsfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet und dass der Bieter seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, gelten die vorgenannten Erklärungen durch das zur Abgabe des Angebots bevollmächtigte Unternehmen als für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Soweit die vorgenannten Erklärungen nicht für alle Unternehmen abgegeben werden können, ist dies gegebenenfalls in einer gesonderten Anlage zu dem Angebot darzustellen,
— Eine Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen einer der nachstehend genannten Straftaten bzw. wegen vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten und dass gegen das Unternehmen des Bieters keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachstehend genannten Straftaten bzw. wegen vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten: § 129 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB, § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, § 261 StGB, § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB, § 108e StGB, §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 232 und 233 StGB oder § 233a StGB. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, gelten die vorgenannten Erklärungen durch das zur Abgabe des Angebots bevollmächtigte Unternehmen als für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben. Soweit die vorgenannten Erklärungen nicht für alle Unternehmen abgegeben werden können, ist dies gegebenenfalls in einer gesonderten Anlage zu dem Angebot darzustellen,
— Bei einem Angebot zu den Losen 1, 2, 4 und 5: Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zuschlagsfrist gültige Postlizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g gemäß § 5 Abs. 1 PostG sowie Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz), in der der Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) anzugeben ist, sowie jene Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018), die mit Leistungen erzielt worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Umsatzangaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen,
— Eine Versicherungspolice einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei einer Bietergemeinschaft ist die vorgenannte Versicherungspolice für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft das/die betreffende/n Drittunternehmen zu benennen und die zur wirtschaftlichen/finanziellen bzw. technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben für das/die Drittunternehmen zu machen. Es müssen Angaben zu allen geforderten Aspekten gemacht werden. Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Schließlich muss der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung des/der Drittunternehmen(s) vorlegen, in der das/die Drittunternehmen seine/ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts erklärt/erklären (Vordruck).
Für die Haftpflichtversicherung gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
— Die Haftpflichtversicherung muss die Haftung für alle im Zusammenhang mit der Beförderung der Postsendungen entstehenden Schäden abdecken,
— Die Haftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens folgende Schadenshöhen abdecken:
—— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
—— Obhuts- und Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Die Höchstleistung je Versicherungsjahr darf [Betrag gelöscht] EUR nicht unterschreiten.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) aus dem Zeitraum seit dem 1.1.2018. Zu jeder benannten Referenz sind der Name und die Anschrift des Auftraggebers, die Ansprechperson des Auftraggebers mit Telefonnummer, das Sen-dungsvolumen pro Jahr, der Leistungszeitraum sowie die Laufzeitvorgabe anzugeben. Die erbrachte Leistung ist so zu beschreiben, dass ersichtlich ist, ob die nachstehend genannten Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt sind. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.
Bei einem Angebot zu Los 1 sind zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen: ja oder nein, Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer: ja oder nein.
Bei einem Angebot zu Los 2 sind zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen: ja oder nein, Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer: ja oder nein.
Bei einem Angebot zu Los 3 sind zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: Sendungsverfolgung der Pakete: ja oder nein.
Bei einem Angebot zu Los 4 sind zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: detaillierte Kostenstellenzuordnung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben: ja oder nein, Frankierung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben durch den Auftragnehmer: ja oder nein, Sendungsverfolgung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben: ja oder nein.
Bei einem Angebot zu Los 5 sind zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen: ja oder nein, Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer: ja oder nein, Datenübertragung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgte über eine verschlüsselte Leitung und gegen Ausspähung geschützt: ja oder nein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu den benannten Referenzen jeweils eine Bestätigung des Referenzauftraggebers anzufordern, dass der Bieter die Referenzleistungen auftragsgemäß erbracht hat.
— Bei einem Angebot zu Los 5: Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zuschlagsfrist gültiges Zertifikat nach der Norm ISO/IEC 27001.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Dritter stützen, ohne dass diese selbst Bieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft werden. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft das/die betreffende/n Drittunternehmen zu benennen und die zur wirtschaftlichen/finanziellen bzw. technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben für das/die Drittunternehmen zu machen. Es müssen Angaben zu allen geforderten Aspekten gemacht werden. Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise das/die Drittunternehmen in die Leistungserbringung eingebunden werden soll/en. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Schließlich muss der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung des/der Drittunternehmen(s) vorlegen, in der das/die Drittunternehmen seine/ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Projekts erklärt/erklären (Vordruck).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Bei einem Angebot zu Los 1 sind mindestens 2 Referenzaufträge anzugeben, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
— Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2018 erbracht (Anmerkung: Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Refe-renzauftrags bereits vor dem 1.1.2018 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2018 erstreckt hat.),
— Der Referenzauftrag hat die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand,
— Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 350 000 Postsendungen pro Jahr auf,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen und die Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer,
— Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung der Briefsendungen (ausgenommen Bücher- und Warensendungen sowie Dialogpost) an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am nächsten auf die Abholung folgenden Werktag zu erfolgen hat (E+1 = 80 %).
Bei einem Angebot zu Los 2 sind mindestens 2 Referenzaufträge anzugeben, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
— Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2018 erbracht (Anmerkung: Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Referenzauftrags bereits vor dem 1.1.2018 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2018 erstreckt hat.),
— Der Referenzauftrag hat die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1 000 g im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand,
— Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 100 000 Postsendungen pro Jahr auf,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen und die Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer,
— Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung der Briefsendungen (ausgenommen Bücher- und Warensendungen sowie Dialogpost) an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am nächsten auf die Abholung folgenden Werktag zu erfolgen hat (E+1 = 80 %).
Bei einem Angebot zu Los 3 sind mindestens 2 Referenzaufträge anzugeben, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
— Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2018 erbracht (Anmerkung: Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Referenzauftrags bereits vor dem 1.1.2018 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2018 erstreckt hat.),
— Der Referenzauftrag hat die Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einem Gewicht zwischen 1 kg und 31,5 kg und/oder mit Maßen zum Gegenstand, die die Briefformate Standard, Kompakt, Groß oder Maxi überschreiten,
— Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 2 000 Paketen pro Jahr auf,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die Sendungsverfolgung der Pakete,
— Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung von Paketen an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am zweiten auf die Abholung folgenden Werktag zu erfolgen hat (E+2 = 80 %).
Die bei einem Angebot zu Los 4 und zu Los 5 für die Referenzen geltenden Mindestanforderungen sind wegen der Zeichenbegrenzung in diesem Bekanntmachungsformular nachstehend unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführt.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Unbeschadet seiner Pflichten aus den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorschriften des am 16.8.2014 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), insbesondere über die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns, vollumfänglich einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung zu Ziff. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Bei einem Angebot zu Los 4 sind mindestens 2 Referenzaufträge anzugeben, von denen mindestens ein Referenzauftrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand haben muss und mindestens ein weiterer Referenzauftrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Einschreiben jeder Art im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Anmerkung: Bei den Referenzaufträgen über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen und von Einschreiben muss es sich um unterschiedliche Aufträge unterschiedlicher Auftraggeber handeln. Die mehrfache Nennung eines Referenzauftrags, der sowohl die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen als auch von Einschreiben zum Gegenstand hat, ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist auch die Nennung unterschiedlicher Aufträge desselben Auftraggebers nicht zulässig). Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2018 erbracht (Anmerkung: Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Refe-renzauftrags bereits vor dem 1.1.2018 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2018 erstreckt hat.),
— Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 6 000 Postzustellungsurkunden pro Jahr bzw. von mindestens 10 000 Einschreiben pro Jahr auf,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die detaillierte Kostenstellenzuordnung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben und die Frankierung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben durch den Auftragnehmer,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die Sendungsverfolgung der Postzustellungsaufträge bzw. Einschreiben,
— Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung der Postzustellungsurkunde bzw. des Einschreibens an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am nächsten auf die Abholung folgenden Werktag zu erfolgen hat (E + 1 = 80 %).
Bei einem Angebot zu Los 5 sind mindestens 2 Referenzaufträge anzugeben, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
— Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2018 erbracht (Anmerkung: Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Refe-renzauftrags bereits vor dem 1.1.2018 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2018 erstreckt hat.),
— Der Referenzauftrag hat das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente zu Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1 000 g durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren sowie die anschließende Beförderung und Zustellung dieser Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand,
— Der Referenzauftrag wurde für eine Behörde erbracht,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die detaillierte Kostenstellenzuordnung der Briefsendungen und die Frankierung der Briefsendungen durch den Auftragnehmer,
— Der Referenzauftrag beinhaltet die Anforderung, dass die Datenübertragung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über eine verschlüsselte Leitung und gegen Ausspähung geschützt erfolgt,
— Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 75 000 Sendungen pro Jahr auf,
— Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung der Briefsendungen (ausgenommen Dialogpost) an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am nächsten auf die Bereitstellung der physischen Briefsendungen folgenden Werktag zu erfolgen hat (E+1 = 80 %).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.